auf dem Bild befinden sich illegal errichtete Bauten bei einem Erdbauunternehmen in Grossklein
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Großklein: Ex-Politiker kämpft gegen Abriss seines illegalen Betriebs

Jahrelang baute der ehemalige Gemeindepolitiker Josef Kolar (ÖVP) seinen Erdbaubetrieb im Landschaftsschutzgebiet aus. Das Höchstgericht hob die Widmung auf, der Abriss wäre fällig. Doch Kolar setzt nun auf die Umwidmung zu einer Kompostieranlage.

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Die Causa Kolar im südsteirischen Großklein ist seit einigen Tagen um eine Facette reicher: Der ehemalige Vizebürgermeister und Obmann des Bauausschusses Josef Kolar (ÖVP) betreibt dort seit Jahrzehnten einen Erdbaubetrieb. Er hat aber ein Problem: Der Betrieb liegt mitten im Landschaftsschutzgebiet und die meisten Anlagen wurden ohne rechtskräftige Baugenehmigung errichtet. Darunter eine LKW-Waage, eine Betriebstankstelle sowie viele weitere Bauwerke, die illegal errichtet wurden – das hat der Verfassungsgerichtshof 2023 rechtskräftig festgestellt. Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Leibnitz ordnete daraufhin den Rückbau dieser Objekte an. Frist: Anfang Dezember 2025.

Diese Frist ist mittlerweile verstrichen, und vor Ort wurde kaum etwas zurückgebaut. Das hat eine gemeinsame Begehung der Familie Kolar, seines Anwalts, des zuständigen Beamten der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz und des Bausachverständigen der Gemeinde Großklein am 12. Dezember ergeben. Zwar wurden einige wenige Anlagen mittlerweile nachträglich genehmigt, die allermeisten aber nicht. Für diese – unter anderem die LKW-Waage und die Betriebstankstelle – scheinen Kolar und sein Anwalt nun einen neuen Weg gefunden zu haben: Sie haben beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung einen Antrag gestellt – für eine Kompostieranlage nach dem Abfallwirtschaftsgesetz. Und für dieses ist die steirische Landesregierung zuständig.

Mit diesem Schritt könnte der Unternehmer mehrere zentrale Probleme seines Betriebs auf einmal lösen: Die Kompostierung würde die Lagerung und Behandlung von Abfällen auf dem Grundstück legalisieren. Und über die Kompostieranlage würden sich auch die LKW-Waage und die Betriebstankstelle rechtfertigen lassen – jene beiden Anlagen also, die nach dem rechtskräftigen Urteil des Verfassungsgerichtshofs eigentlich zum Abriss verurteilt waren. Die Waage brauche man, um das Gewicht des Kompostierguts zu wiegen. Die Tankstelle, um den Radlader aufzutanken, der für die Kompostierung notwendig sei.

Wird illegales legalisiert?

Im Hintergrund ist allen Beteiligten aber klar, was Kolar damit beabsichtige: um jeden Preis einen kostspieligen Abriss seines Betriebs verhindern.

Seit dem höchstgerichtlichen Urteil gelten die entsprechenden Grundstücke formal wieder als Freiland, die Gemeinde wurde durch die Rechtssprechung zur sofortigen Nutzungsuntersagung gezwungen. Ob dort nach wie vor gewerbliche Tätigkeiten stattfinden oder nicht, prüft mittlerweile auch regelmäßig die Polizei im Rahmen von Kontrollfahrten. Bei sieben Kontrollen sei bislang nichts festgestellt worden. All jene, die andere Wahrnehmungen hätten, „können sich gerne an die Baubehörde wenden. Es wird jedem Verdacht nachgegangen“, sagte der Großkleiner Bürgermeister Christoph Zirngast (ÖVP) Ende September zu profil.

Landesregierung am Zug

Wie das Amt der Steiermärkischen Landesregierung den Antrag auf Kompostierung bewertet, ist unklar. Auf profil-Anfrage bestätigt die zuständige Abteilung nun: Am 27. November 2025 ist bei der Abfallbehörde ein Ansuchen eingelangt – für „die Errichtung und den Betrieb einer Kompostanlage, eines Komposterdenwerkes und einer Biomasseaufbereitungsanlage nach den Vorgaben des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002“.

Der Antrag beinhaltet auch die Genehmigung für die umstrittenen Bauwerke – nach dem Abfallwirtschaftsgesetz. Und hier liegt der entscheidende Punkt: „Das abfallrechtliche Genehmigungsverfahren ist als konzentriertes Verfahren festgelegt", erklärt ein Mitarbeiter der Abteilung 13 der steirischen Landesregierung. Dabei würden nicht alle Bestimmungen des Baugesetzes angewendet, „sondern lediglich die bautechnischen Bestimmungen“. Die Widmung eines Grundstücks sei „für die Frage der Genehmigungsfähigkeit in abfallrechtlichen Verfahren nicht relevant“. Und, entscheidender Nachsatz: eine nachträgliche Genehmigung sei „nicht grundsätzlich ausgeschlossen“.

Mit anderen Worten heißt das: Was baurechtlich illegal ist, könnte über das Abfallwirtschaftsgesetz doch noch genehmigt werden – unabhängig davon, dass das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet liegt und der Verfassungsgerichtshof die zugrundeliegende Flächenwidmung als rechtswidrig aufgehoben hat.

Welche Auswirkungen das auf den Beseitigungsauftrag der BH Leibnitz hätte, will die Landesregierung nicht beantworten. Diese Frage sei „an die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz zu richten“. Diese richtet auf profil-Nachfrage aus, dass das Ansuchen um eine Kompostieranlage den Abrissbescheid vorerst hemmt. Das heißt: Solange über diesen Antrag nicht entschieden wurde, werden auch die LKW-Waage und die Betriebstankstelle an Ort und Stelle verbleiben.

Ob die Geschichte nun durch eine Kompostieranlage ein Ende findet – oder ob es nur der nächste Akt in einem jahrelangen Verwaltungskrimi ist, wird sich wohl in den kommenden Wochen und Monaten zeigen.

Julian Kern

Julian Kern

war bis März 2026 Journalist im Digitalteam.