IS-Prozess in Krems: Die Schwierigkeit der Beweisführung in Zeiten des Terrors

IS-Prozess in Krems: Die Schwierigkeit der Beweisführung

Der erste Prozess in Österreich gegen einen mutmaßlichen IS-Krieger geht in die zweite Runde. Das Verfahren zeigt vor allem eines: die Schwierigkeit der Beweisführung in einer durch Terrorismus aufgeheizten Stimmung.

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Der Fall stellt sich dar wie eines dieser verwirrenden Bilder einer optischen Täuschung, die zwei vollkommen verschiedene Deutungen erlauben.

Einmal ist der Angeklagte ein Möchtegern und Prahlhans, ein sehbehinderter junger Mann mit dicken Brillengläsern, zeitlebens Spott und Hohn ausgesetzt, der es in Syrien mit der Angst zu tun bekam und sich davonmachte.

Ein kleiner Perspektivenwechsel, und schon ist er ein gefährlicher Dschihadist, ein durchtriebener Fanatiker, der, wäre er nicht in Polizeigewahrsam in Österreich, auch die Zündschnur gelegt haben könnte, um den jordanischen Piloten bei lebendigem Leibe zu verbrennen.

Man sieht, was man sehen will, und das ist in Zeiten, in denen täglich neue Gräueltaten des "Islamischen Staats“ bekannt werden, für den Angeklagten eine gewisse Hypothek.

Von fünf Wächtern flankiert

Am ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen war das Kremser Landesgericht von einem guten Dutzend schwer bewaffneter Einsatzkräfte gesichert, Magomed Z. selbst wurde stets von fünf Wächtern mit über den Kopf gezogenen Wollmützen flankiert, die ironischerweise an IS-Kämpfer erinnerten, während sich der Angeklagte auf Anraten seines Anwalts Wolfgang Blaschitz seinen Salafistenbart abrasiert hatte.

Die Anklage gegen Magomed Z. bezieht sich auf SMS, Postings und Fotos in sozialen Netzwerken, die auf seinen Smartphones gefunden wurden. Fast das gesamte Material stammt aus dem ersten Halbjahr 2014, als sich Magomed Z. bereits als Asylwerber in Österreich aufhielt und nicht mehr in Syrien. Die Anklage beruft sich auch auf Mitteilungen russischer Verbindungsbeamten. Diesen zufolge hatte sich Magomed Z. mit einer Gruppe von Gleichgesinnten Ende Juli 2013 von Tschetschenien aus nach Syrien aufgemacht, auf einem russischen Internetportal zum Dschihad aufgerufen und angegeben, sich in Syrien einer Terrorgruppe angeschlossen, an Kämpfen teilgenommen, Erfahrung mit Waffen, Bomben und Sprengstoff gesammelt zu haben.

Außerdem gibt es einen "WhatsApp“-Dialog vom 27. November 2013, in dem Magomed Z. einem Freund, der zu diesem Zeitpunkt ebenfalls in Syrien gewesen sein soll, mitteilte, er habe soeben ein Dorf namens Ayn Isa verlassen, weil es dort "wenig Platz für einen Kampf“ gebe. Besagtes Dorf liegt etwa 50 Kilometer nördlich von Raqqah, und diese Stadt war schon im Sommer 2013 in die Hände des IS (damals noch ISIS) gefallen. Magomed Z. schreibt weiters, er wolle versuchen, nach Österreich zu gelangen, um seine Augen behandeln zu lassen. "Alle Brüder“ würden ihm dazu raten. Man habe erfahren, dass er "nur drei Prozent Sehvermögen“ besitze.

Prekärer SMS-Verkehr

Dieser SMS-Verkehr war im Sommer 2014 auf dem Handy eines in Essen gestrandeten tschetschenischen Flüchtlings (der in Deutschland bisher nicht angeklagt wurde) entdeckt worden und hatte zur Verhaftung von Magomed Z. geführt.

Der 30-jährige Tschetschene war im Dezember 2013 in Traiskirchen aufgetaucht. In seinem Asylantrag gab er an, in Tschetschenien verfolgt worden zu sein. Seinen Aufenthalt in Syrien verschwieg er. Im ersten Flüchtlingsquartier bestand Magomed Z. auf der strikten Einhaltung religiöser Vorschriften. Er beanstandete, dass andere Asylwerber ihre Unterhosen für alle sichtbar in den Gemeinschaftsräumen trocknen ließen und Alkohol konsumierten. Es kam zu Reibereien, und er wurde nach Heidenreichstein verlegt. Im März 2014 kam der ablehnende Bescheid. Er berief dagegen. Bei "Asyl in Not“ erinnert man sich an einen unauffälligen, eher scheuen Mann, der kaum etwas über seine Familie erzählte.

Von Österreich aus schrieb Magomed Z. seinen "Brüdern“ in Syrien: "Ohne Dschihad ist das kein Leben“. Er komme zurück, sobald er seine Augen in Ordnung gebracht habe. Einem anderen Syrienkämpfer, der selbst schon unsicher wurde angesichts der Morde und Gewalttaten, schrieb Magomed Z: Er habe gehört, "diejenigen, die aufgehängt wurden, waren Aleviten, Schiiten, sie haben Kinder umgebracht und Herzen raus genommen, sind ganz brutale Menschen gewesen (…) dass es richtig war, und wenn diese jemand angreift, dann sind wir bereit, für diese zu sterben.“

Facebook-Account mit IS-Flagge

Einem Freund in Tschetschenien schickte er Fotos von einer Bande maskierter Kämpfer und sagte, er sei einer von ihnen. Als dieser meinte, das könne jeder sagen, schickte Magomed Z. ein Foto, auf dem ein sogenannter "Kalifatspass“ abgebildet war, versehen mit der Nachricht: "Erwerb der Staatsbürgerschaft“. Auf seinem Mobiltelefon hat Z. Bilder von Enthaupteten und Hingerichteten gespeichert, auch zahlreiche Kampflieder. Auf seinem Facebook-Account ist die IS-Flagge zu sehen. Er googelte nach Bauanleitungen für Fernzünder. Er warb um muslimische Mädchen, stellte sich als Syrienkämpfer vor und postete Fotos von sich in Kampfmontur mit Kalaschnikow. Das kam gut an. Es gab etliche Nachfragen.

Magomed Z. ist in einer mittelgroßen Stadt in Tschetschenien aufgewachsen. Als Kind erlebte er den Einmarsch der Russen, an der Schwelle zum Erwachsenwerden die radikalisierten Mudschaheddin aus aller Welt, Angst, Terror und Chaos. Trotz Abschluss eines juristischen Fernstudiums mit Diplom arbeitete er zuletzt am Bau.

In der Verhandlung vor zwei Wochen wurde er von der Richterin eingehend befragt, ob er streng gläubig sei, was er von der Scharia halte, vom Dschihad, von Märtyrern, vom Kalifat und vom "Islamischen Staat“. Es hörte sich an wie ein Gesinnungstest.

Auf die Frage, warum er nach Syrien gegangen sei und welche Ziele er dort verfolgt habe, sagte Magomed Z.: Er wollte helfen. Zu Hause habe es "große Probleme“ gegeben. In Syrien habe er sich "einer karitativen Organisation namens Ansar Al Sham“ angeschlossen, von der er wusste, dass dort Tschetschenen seien. Er habe auch einer Bekannten geholfen, ihren Sohn zu finden. Er habe diesen Jungen der Mutter übergeben. Er selbst habe sich jedoch nicht getraut, nach Tschetschenien zurückzukehren. Er habe gehört, was dort mit Syrien-Rückkehrern passiere. Er habe Angst gehabt, so heftig geschlagen zu werden, dass er auch noch sein letztes Augenlicht verliere.

Flucht aus Syrien

Deshalb sei er wieder über die Grenze nach Syrien gegangen. Er habe eine Kalaschnikow getragen, weil dort jeder bewaffnet sei. Aber er habe nicht geschossen. Im November 2013 seien die Kämpfe in Syrien immer unübersichtlicher und gefährlicher geworden. "Damals begann der Konflikt zwischen IS und unserer Organisation“, sagt Z. Und da wollte er nichts wie weg. Er habe den "Brüdern“ vorgetäuscht, wegen einer Augenoperation nach Österreich zu fahren und zurückkehren zu wollen. Er habe von ihnen Geld für die Schlepper bekommen und einen Teil davon später, von Österreich aus, zurückgezahlt. (Laut Anklage erfüllt das den Tatbestand der Terrorfinanzierung.)

Er sei ein fast blinder Mann, sagt Magomed Z. Ein Gerichtsgutachter bestätigte, dass Z. auf dem rechten Auge "fast blind“ ist und links mit Kontaktlinsen auf 50 Prozent Sehleistung kommt. Allerdings könne man Kontaktlinsen in dieser Dicke allerhöchstens drei Stunden tragen.

Er habe sich im Internet wichtig gemacht, er wollte eine Frau finden, er wollte gegenüber den "Brüdern“ nicht als Verräter dastehen, sagt Magomed Z. Die Staatsanwaltschaft sieht darin reine Schutzbehauptungen.

Sein Anwalt Wolfgang Blaschitz sagt, man dürfe nicht das heutige Wissen über den IS-Terror auf die verworrene Bürgerkriegssituation, die in Syrien 2013 herrschte, umlegen. Damals hätten viele Staaten der freien Welt die Rebellen gegen Bashar al-Assad unterstützt und zum Teil auch islamistische Gruppen finanziert. Die von Magomed Z. genannte "Ansar Al Sham“ habe sich erst im Dezember 2013 aufgelöst. Erst nach dem Weggang seines Mandanten hätten sich ihre Reste dem IS oder anderen konkurrierenden Terrorgruppen angeschlossen.

Das größte Rätsel aber sind jene Pornobilder, die auf dem Handy des Angeklagten gefunden wurden, darunter Abbildungen mit Minderjährigen. Dieser Fund scheint ihn am meisten zu beschämen. Angeekelt dreht er den Kopf weg, als ihm die Richterin Fotos vorlegt. Er sehe das zum ersten Mal, sagt er.

Was ist nun wahr? Die bluttriefende Selbstinszenierung im Internet? Oder der Schwerbehinderte als verfolgte Unschuld zwischen allen Fronten? Am Mittwoch dieser Woche wird der Prozess gegen Magomed Z. fortgesetzt.

Christa   Zöchling

Christa Zöchling