Justizskandal

Justizskandal: 14-jähriges Mädchen nach Bauchstich wegen "versuchten Mordes" angeklagt

Gericht. 14-jähriges Mädchen nach Bauchstich wegen "versuchten Mordes" angeklagt

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Der Fall war im vergangenen Jahr unter dem Titel „Bauchstich-Mädchen“ durch die Medien gegeistert. Am vergangenen Freitag wurde er im Landesgericht Leoben verhandelt.

Die junge Schülerin aus der Obersteiermark hatte am 7. Mai 2013 einem gleichaltrigen, jedoch zwei Köpfe größeren und fitnessgestählten Klassenkameraden – ein „hundert Kilo Kerl“ sagt der Großvater des Kindes - zwischen zwei Unterrichtsstunden vor aller Augen mit einem Jausenmesser in den Bauch gestochen, nachdem er sie in den Schwitzkasten genommen und durch das Klassenzimmer geschleift hatte. Der ‚Angegriffene’ war glimpflich davongekommen: innere Organe waren nicht verletzt worden.

Vorausgegangen war diesem Vorfall wochenlanges härtestes Mobbing im Internet gegen das Mädchen, Verhöhnungen auf Facebook und Whatsapp in pubertärer Gewaltsprache.
Ein Dutzend Schüler und Schülerinnen, die am Freitag als Zeugen vor Gericht auftraten, bestätigten im Großen und Ganzen das Geschehen: Mona G, ein Kapfenberger Kind, das sich beim Roten Kreuz, in der Freiwilligen Feuerwehr und im Chor engagierte, ein von allen als „lieb“ beschriebenes Kind, hatte sich in der Pubertät in ein provokant-freches Mädchen verwandelt. Erst Im Jänner 2013 war Mona aus dem Gymnasium in die Hauptschule versetzt worden und dort dem bis dahin unumstrittenen Anführer der Klasse, einem verhaltensauffäligen Grobian, begegnet. Es hatte von Anfang an „Stress“ gegegeben, wie die jungen Leute sagen. Im Internet ließ er sich als „der Größte“ feiern, sein Nickname war entsprechend; nennen wir ihn hier „King Kevin“.

„Hure und Drogensüchtige“: Mobbing im Internet
Ein paar Tage vor dem Showdown war ein über Wochen im Internet ausgetragener Konflikt aus dem Ruder gelaufen: Mona G. wird vo ihrem Widersacher auf Facebook als „emo-bitch“, (eine abgrundtiefe Beleidigung), „Hure und Drogensüchtige“ attackiert. Er droht, er werde sie „zaficken“, sie „aufschlitzen“, ihr einen Sessel auf den Schädel hauen, sie beim Fenster hinauswerfen. Sie solle sich „aufhängen“. Sie sei ein „Opfer“. Seinen Freunden „gefällt das“. „King Kevin“ verhöhnt Monas Eltern. Er schreibt, sie solle ihrer Mutter in die „Klapse“ folgen. Er stichelt, er habe wenigstens einen Vater. Das bringt das Mädchen endgültig ins Schleudern. Sie war eineinhalb Jahre alt, als der Vater die Familie verließ. Sie vermisst ihn. Das sei jetzt „eines zu viel“ gewesen, droht sie zurück. Er werde schon sehen. Wer so über ihren Vater schreibe, den werde sie selbst „aufschlitzen“, simst sie zurück. Ein „Friedensangebot“ von „King Kevin“, in dem er behauptet, er habe das alles gar nicht selbst geschrieben, lehnt Mona ab. Wenige Stunden vor der Tat wurde noch hin- und her hergesimst, der angekündigte Schaukampf auf WhatsApp von Teilen der Klassengemeinschaft verfolgt und kommentiert.

Als die offenbar vollkommen jugendferne Richterin Sabine Anzenberger am vergangenen Freitag mit sichtbarer Verachtung die hässlichen Dialekt-Beschimpfungen aus dem Internet aus dem Akt vortrug, konnten sich die jugendlichen Zuhörer das Kichern kaum verkneifen. Die Erwachsenen im Saal scheinen keine Ahnung zu haben vom Treiben der Kinder auf Facebook & Co, von Shitstorms, Gewaltsprache und dem Ausgeliefertsein in der Parallelwelt des Internet. Sie vermuten die Gefahr dort wo sie nicht ist. Sie lesen die SMS-Nachrichten wie das Protokoll eines angekündigten Mordes. Und so sind Staatsanwalt wie auch Richterin der unverrückbaren Ansicht, Mona G. habe ihren Klassenkameraden „vorsätzlich töten“ wollen. Ihr wird vorgeworfen, sie habe sich „nicht gewehrt“, als sie in den Schwitzkasten genommen wurde – als wenn man das könnte! -, „sondern unvermittelt zugestochen“.

Als Mona am Freitag auf der Anklagebank Platz nahm, trug sie eine prokante Miene zur Schau und magentafarbene Haare. Bei einem Verhandlungstag vor Weihnachten war sie in einen Weinkrampf verfallen und die Sitzung musste unterbrochen werden. Jetzt schweigt sie verstockt und die Richterin wird sie ihren Zorn spüren lassen.

Insgesamt vier Monate schon war Mona G. wegen „versuchten Mordes“ in der Leobner Strafanstalt, allein unter erwachsenen verurteilten Frauen in Untersuchungshaft gewesen. Derzeit wird sie in einer Jugendwohngemeinschaft im hintersten Kärnten, fernab von ihren Freunden betreut.

Die Richterin fragt sie, warum sie weiterhin so oft die Schule schwänze, sich nicht einfüge, was sie denn glaube, was einmal aus ihr werden solle? Friseurin vielleicht, sagt die Richterin abfällig, sie habe ja offenbar einen Hang zur kreativen Haarfarbe.

Unbarmherzige Augenpaare
Schon in der ersten halben Stunde hat sich der Gerichtssaal für das junge Mädchen in eine bigotte Besserungsanstalt verwandelt. Die Richterin, die Gerichtsmedizinerin, der Staatsanwalt, der Anwalt des Opfers, acht Augenpaare starren Mona G. unbarmherzig an. Sie ist nicht geständig genug, nicht reuig genug. Sie verhält sich in ihren Augen falsch.
Sie poste nach wie vor auf Facebook wirft ihr die Richterin vor. So habe Mona G. am 24. Dezember 2013 gepostet, wenn ihr noch irgendjemand fuck! Weihnachten wünsche, dann laufe sie Amok. Die Richterin kann ihren Triumph kaum verhehlen. Warum weiterhin so aggressiv? Amoklaufen? Wer komme als nächster dran? Mona G. sagt, dass sie jetzt gar nichts mehr sagen werde Und sie beginnt zu weinen. Die Richterin lässt nicht locker. Sie habe sich den Bericht der Kärntner Betreuer kommen lassen. Mona G. werde darin ausgesprochen negativ beurteilt, sagt die Richterin. Die Richterin droht Mona, wenn es mit ihr so weitergehe, dann werde sie von der Jugendwohlfahrt wahrscheinlich ins Ausland verschickt werden, „in die Wüste“ oder „auf ein Schiff, ein Jahr lang“. – Unwillkürlich denkt man als Zuschauer dabei an Galeerensträflinge und Monas Freunde, die im Zuschauerraum sitzen, tuscheln besorgt miteinander, ob so etwas in unseren Zeiten wirklich möglich ist. Mona wirft hilfesuchende Blicke zu ihnen, worauf die Richterin schnippisch bemerkt, „so schlecht scheint es dem Fräulein nicht zu gehen, dass sie sich der Aussage entschlagen müsste“.

Am Ende eines langes Tages lässt die Richterin die Gerichtssachverständige Regine Gatternig zu Wort kommen. „Die Stichverletzung im Oberbauch sei, da die Bauchhöhle eröffnet worden war, als schwere Körperverletzung zu qualifizieren. Die Tat wurde aber mit einem solchen Mittel und auf solche Weise begangen, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist“.
Auf eine Nachfrage von Monas Anwalt, ob jemand, der von einem anderen im „Schwitzkasten“ gehalten werde, und, um sich zu befreien, irgendwohin steche ohne zu schauen, sagte Gatternig: „Das war klar Tötungsabsicht. Jemand, der in Bauch und Brust einsticht, will den anderen töten, ausgenommen vielleicht jene, die irgendwo untergebracht sind“.

Nach Ansicht der Richterin habe sich durch dieses Gutachten der Mordverdacht „erhärtet“. Der Tag endete damit, dass sich die Richterin für unzuständig erklärte, weil nun die Anklage auf „Mordversuch“ laute und dafür ein Geschworenengericht einberufen werden müsse. Man kann nur hoffen, dass dann klügere Menschen, - Experten für Gewaltsprache im Netz, Affektkontrolle bei Jugendlichen- Gehör finden.

Christa   Zöchling

Christa Zöchling