Erfundenes Zitat. Ob dies als Satire einzuordnen ist, darüber wird juristisch entschieden.

Lügengeschichten auf Facebook: Ist das Satire?

Ein Grazer Richter findet es zulässig, dass eine rechte Facebook-Site Unwahrheiten über Eva Glawischnig verbreitet. Die Grünen wehren sich nun juristisch.

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Was ist Satire und was üble Nachrede? In Graz fällte ein Gericht zu dieser Frage eine umstrittene Entscheidung. Der Hintergrund: Die Grünen gehen rechtlich gegen User vor, die Unwahrheiten über Parteichefin Eva Glawischnig auf Facebook verbreitet haben. Diese luden Bilder mit erfundenen Behauptungen oder Zitaten hoch. Etwa hieß es: "Die Grünen fordern Sex mit Minderjährigen ab 12 Jahren.“ Oder Glawischnig wurde folgender Satz zugeschoben: "Schutzsuchende müssen das Recht haben auf Mädchen loszugehen! ‚Alles andere wäre rassistisch Flüchtlingen gegenüber!‘“ Diese Sujets mit den gefälschten Zitaten wurden tausende Male geteilt. Die Grünen schätzen, dass diese Bilder von mehr als 100.000 Menschen in Österreich gesehen wurden.

Auch ein Steirer hat dieses Sujet über "Schutzsuchende“ auf seiner Facebook-Site namens "Österreichische Freiheitliche Patrioten“ hochgeladen. Dazu schrieb er den Satz: "Ihr kann diese Äußerung zugetraut werden.“ User wurden daraufhin aggressiv, wünschten Glawischnig mitunter gar, selbst Opfer eines Übergriffs zu werden: "Na dann sollte man ihr gleich mal ein paar vorbeischicken.“

Die Grünen gingen mit Medienanwältin Maria Windhager zivilrechtlich und strafrechtlich gegen den Steirer vor. Vor dem Landesgericht für Strafsachen erwirkten sie prompt einen Beschlagnahmebeschluss. Jedoch: Das Landesgericht für Zivilrechtssachen sah dies anders - und lehnte eine Einstweilige Verfügung ab.

Der Zivilrichter wertet das Zitat als "Satire“, auch wenn es sich um keinen satirischen Facebook-Account handelt und auch nirgendwo das Wort "Satire“ stand. Laut seinem Beschluss habe der Satz "Ihr kann diese Äußerung zugetraut werden“ dies jedoch klargemacht. Der Richter vertritt in seinem Beschluss die Ansicht, dass durchschnittliche User dieses Zitat wohl nicht für eine reale Aussage halten würden (auch wenn dies mehrere User taten). So sei "die Veröffentlichung des Beklagten für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer zweifelsfrei als Satire erkennbar“.

Die Grünen bekämpfen die Entscheidung. "Wir werden dieses Verfahren notfalls in allen Instanzen durchfechten. Bisher hat das jeder Richter anders gesehen. Doch wenn das so stehenbleibt, dann wäre es in Zukunft zulässige politische Praxis, falsche Zitate über andere Parteien zu erfinden“, sagt Mediensprecher Dieter Brosz. Er betont, dass viele User diese Zitate leider doch glauben.

Ingrid   Brodnig

Ingrid Brodnig

ist Kolumnistin des Nachrichtenmagazin profil. Ihr Schwerpunkt ist die Digitalisierung und wie sich diese auf uns alle auswirkt.