Österreich

Nach tödlicher Attacke: Soll das Hundehaltungsgesetz verschärft werden?

In Oberösterreich ist es besonders einfach, Listenhunde zu halten. Nun wurde eine Joggerin totgebissen – die Landesregierung evaluiert Verschärfungen.

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Wer einen Rottweiler halten will, ohne langwierige Prüfungen absolvieren zu müssen, sollte am besten nach Oberösterreich ziehen. Dort gibt es die wenigsten Auflagen für die Haltung von Kampfhunden – nämlich gar keine. Für einen American Staffordshire – ein solcher hatte am Wochenende eine Joggerin im Bezirk Perg angegriffen und tödlich verletzt – gelten die gleichen Regeln wie für einen Chihuahua.

Zum Vergleich: Wer in Wien einen American Staffordshire halten will, muss den verpflichtenden Hundeführerschein absolvieren. Dabei sind zwei Prüfungen abzulegen, eine innerhalb von drei Monaten nach der Haltung und eine Folgeprüfung nach einem Jahr. Hunde, die älter als ein halbes Jahr sind, müssen an allen öffentlichen Orten mit Maulkorb und Leine geführt werden. In Oberösterreich sind Hundehalter:innen lediglich verpflichtet, einen sechsstündigen Sachkundekurs zu besuchen – und ob die Hunde Maulkorb und Leine tragen müssen, ist Entscheidungssache der Gemeinden. Zwar ist im Landesgesetz eine Leinen- oder Maulkorbpflicht verankert; dort steht aber auch, dass die Gemeinderäte beschließen können, an welchen Orten im Gemeindegebiet diese Pflicht nicht gilt. In der Gemeinde Naarn, in der der Angriff passierte, gilt eine Leinenpflicht entlang des Aulehrpfades, entlang der Aist und der Naarn sowie entlang des Radweges zwischen Naarn und Au/Donau. Maulkörbe müssen Hunde „bei Bedarf“ tragen, aber jedenfalls in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Kinderbetreuungseinrichtungen.

Wenn ein oberösterreichischer Hund als auffällig eingestuft wird (dies nimmt der Bürgermeister per Bescheid vor, wenn ihm „Umstände bekannt werden“), dann muss der Halter oder die Halterin einen zehnstündigen Kurs in „erweiterter Sachkunde“ belegen oder eine entsprechende Prüfung absolvieren. „Auffällig“ sind laut Gesetz Hunde, die einen Menschen oder ein Tier durch Biss schwer verletzt haben, Menschen gefährden und unkontrolliert zum Hetzen oder Reißen neigen. Die „erweiterte Sachkunde“ umfasst acht Punkte, darunter auch Begegnungen mit Jogger:innen.

Auf der Homepage des Landes Oberösterreich wird das Hundehaltungsgesetz übrigens so angepriesen: „Leider können viele Mitmenschen diese Liebe [zu Hunden] nicht teilen und stehen so manchen tierischen Eigenschaften skeptisch gegenüber. Deshalb gibt es seit 1. Juli 2003 das Oö. Hundehaltegesetz.“

Der zuständige Landesrat und Landes-SPÖ-Chef Michael Lindner will die Richtlinien für Hundehaltung jetzt zumindest überprüfen. Wie genau die Verschärfungen aussehen sollen, ist aber noch unklar. Lindner schreibt auf profil-Anfrage, er werde zuerst entsprechende fundierte Einschätzung von Expert:innen einholen. 

Lena Leibetseder

Lena Leibetseder

ist seit 2020 im Online-Ressort bei profil und Teil des faktiv-Teams. Schreibt über Popkultur und Politik.