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Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung Alt/Neu: Wer bekommt wie viel?

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Wer bekommt wie viel?

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Arbeitslosengeld

Grundvoraussetzung

Mindestens 52 Wochen Erwerbsarbeit in den vergangenen zwei Jahren. Für unter 25-Jährige reichen 26 Arbeitswochen.

Höhe

55 Prozent des Nettobezugs, maximal 1690 Euro.

Bezugsdauer

20 bis 52 Wochen.

Beitragsgrundlage fürs Pensionskonto

70 Prozent vom ehemaligen Bruttolohn, maximal 1690 Euro.

Krankenversicherung

Ja.

Zuverdienst

Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 438 Euro.

Arbeitsbereitschaft

Zwingend. Mindestens für 20 Wochenstunden. Wird vom AMS überprüft. Vermittlung in dieselbe Branche.

Wie viel Vermögen darf man behalten?

Keine Höchstgrenze.

Haushaltseinkommen

Einkommen des Partners spielt keine Rolle.

Notstandshilfe

Grundvoraussetzung

Davor muss Arbeitslosengeld bezogen worden und die Anspruchsdauer überschritten sein.

Höhe

92 Prozent des Arbeitslosengeldes, nach sechs Monaten ist ein Deckel bei 1095 Euro möglich. Vom Deckel ausgenommen sind Personen, die das 40. Lebensjahr erreicht haben und in den vergangenen zehn Jahren zumindest sechs Jahre erwerbstätig waren.

Bezugsdauer

Unbefristet.

Beitragsgrundlage fürs Pensionskonto

64 Prozent vom ehemaligen Bruttolohn, maximal 1690 Euro.

Krankenversicherung

Ja.

Zuverdienst

Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 438 Euro.

Arbeitsbereitschaft

Zwingend. Mindestens für 20 Wochenstunden. Wird vom AMS überprüft. Vermittlung in alle Branchen – auch in Hilfsjobs.

Wie viel Vermögen darf man behalten?

Keine Höchstgrenze.

Haushaltseinkommen

Einkommen des Partners spielt seit Juli 2018 keine Rolle mehr.

Mindestsicherung Alt/Neu

Grundvoraussetzung

Alt: Monatliche Einkünfte unterhalb der Mindestsicherung. Plus: kein Besitz bis auf Freibetrag (siehe unten). Neu: Keine Änderung.

Höhe

Alt: Maximal 863 Euro (mit Zuschlägen für teures Wohnen bis zu 1243 Euro in Salzburg Stadt oder 970 Euro in Wien). Familien siehe unten. Neu: Maximal 863 Euro. 563 Euro für Bezieher (Flüchtlinge) ohne gutes Deutsch oder Pflichtschulabschluss. Familien siehe unten.

Bezugsdauer

Alt: Unbefristet. Neu: Keine Änderung.

Beitragsgrundlage fürs Pensionskonto

Alt: Keine Pensionsversicherung. Neu: Keine Änderung.

Krankenversicherung

Alt: Ja. Neu:Keine Änderung.

Zuverdienst

Alt: Höhe des Gehalts wird von der Mindestsicherung abgezogen. Neu: Keine Änderung.

Arbeitsbereitschaft

Alt: Grundsätzlich ja. Ausgenommen sind etwa Pensionisten und Menschen mit Betreuungspflichten. Neu: Keine Änderung.

Wie viel Vermögen darf man behalten?

Alt: Geldvermögen: maximal 4315 Euro. Wohnungseigentum: Staat nach sechs Monaten im Grundbuch. Neu: Geldvermögen: Maximal 5200 Euro. Wohnungseigentum: Staat nach drei Jahren im Grundbuch.

Haushaltseinkommen

Alt: Paar zusammen 1300 Euro, für jedes Kind 233 Euro (Beispiel Wien). Neu: Paar zusammen 1200 Euro, für das erste Kind plus 216 Euro, das zweite 130, ab dem vierten Kind 43 Euro monatlich. Alleinerzieherin: Bonus von 100 bis 233 Euro je nach Kinderzahl.

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Jakob   Winter

Jakob Winter

ist Digitalchef bei profil und leitet den Faktencheck faktiv.