Ein Mann, der frühere ORF-Chef Weißmann, spricht in ein Mikrofon
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ORF-Affäre: Gab es sexuelle Belästigung oder nicht?

Wie konnte die Untersuchungskommission des ORF Roland Weißmann – in Kenntnis der nun veröffentlichten verstörenden Chats – vom Vorwurf der sexuellen Belästigung freisprechen? profil bekam als erstes Medium Einblicke, welches Material Weißmann zu seiner Verteidigung vorlegte.

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Die Affäre um den gestrauchelten ORF-Generaldirektor Roland Weißmann und jene Frau, die ihm sexuelle Belästigung vorwirft, ist zu einem Kampf „Jeder gegen jeden“ geworden; zu einer Auseinandersetzung der involvierten Straf-, Arbeits- und Medienrechtler; zu einem PR-Wettkampf um öffentliche Glaubwürdigkeit; aber auch zu einer medienethischen Heraus- und Überforderung. Es ist nicht leicht, in diesem Wirrwarr den Überblick zu behalten: die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was bedeutet sexuelle Belästigung in diesem Fall konkret?

Weder die ORF-Stiftungsratsspitze noch die betroffene Frau haben Weißmann je vorgeworfen, eine sexuelle Belästigung im Sinne des Strafrechts begangen zu haben. Allerdings findet sich im Arbeitsrecht, konkret im Gleichbehandlungsgesetz, eine – viel weitergehende – Definition, die auch verbale oder nonverbale Belästigungen ohne Körperkontakt einbezieht. Dazu zählen etwa: Ausziehblicke, Aufhängen von sexistischem Bildmaterial, anzügliche Witze, Hinterherpfeifen, eindeutige verbale sexuelle Äußerungen, unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht, Telefongespräche, Briefe, E-Mails oder Messenger-Nachrichten mit sexuellen Anspielungen.

Bei der Beurteilung durch Behörden (etwa der Gleichbehandlungskommission), ob eine sexuelle Belästigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz vorliegt, ist das Empfinden der betroffenen Person entscheidend. Diese muss die Vorwürfe nicht beweisen, sondern bloß mit überwiegender Wahrscheinlichkeit glaubhaft machen.

In der Causa Weißmann hat die betroffene Frau klargestellt, dass sie das Verhalten des Ex-ORF-Chefs als sexuelle Belästigung empfand. So schrieb sie in einem Brief an den Stiftungsrat Mitte März, Weißmann habe sich „mehrfach und eindeutig in einer unpassenden Art und Weise“ an sie gewandt, „die jedenfalls im Kontext eines ungebührlichen sexuell konnotierten Verhaltens zu werten ist“. Allerdings: Für das Vorliegen einer sexuellen Belästigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz reicht dies allein nicht aus, denn zusätzlich muss die Belästigung die Arbeitswelt des Opfers betreffen, etwa dadurch, dass eine demütigende Arbeitsumwelt für die betroffene Person entsteht oder sie durch ihre Reaktion auf die Belästigung in ihrer Karriere benachteiligt wurde.

Was hat Roland Weißmann getan?

In ihrem Brief an den Stiftungsrat hält die betroffene ORF-Mitarbeiterin fest, Weißmanns Handlungen hätte sie „im höchsten Ausmaß als sexistische Belästigung, Ausnützung eines Autoritätsverhältnisses und Missbrauch struktureller Macht empfunden“. Als Beweis legte sie Chatprotokolle, Abschriften von Tonbandaufnahmen und Bilder vor. Mehrere Medien, darunter profil, erhielten bereits kurz nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe am 9. März die Möglichkeit, das inkriminierte Material einzusehen. Medienrechtlich ist das wörtliche Zitieren aus solchen Chats untersagt, da es sich um den höchstpersönlichen Lebensbereich der Betroffenen handelt.

Gernot Bauer

Gernot Bauer

ist seit 1998 Innenpolitik-Redakteur im profil und seit 2025 Leiter des Innenpolitik-Ressorts. Co-Autor der ersten unautorisierten Biografie von FPÖ-Obmann Herbert Kickl.