Causa Pilnacek: Weitere Niederlage für Pilz und Zack Media vor Gericht
Langsam wird die Causa um den verstorbenen Justizsektionschef Pilnacek für Zack Media und Peter Pilz teuer. In dessen Buch „Der Tod des Sektionschefs“ und auf der Plattform Zackzack.at wurde niederösterreichischen Polizisten vorgeworfen, die Ermittlungen zu Pilnaceks Tod im Oktober 2023 im Auftrag der ÖVP beeinflusst zu haben. In zwei Gerichtsverfahren wurde Zack Media als Medieninhaberin am Straflandesgericht Wien wegen übler Nachrede verurteilt. Sie muss an fünf Polizisten insgesamt 65.000 Euro Entschädigung leisten und deren Verfahrenskosten begleichen. Vor Gericht war es Pilz nicht im Entferntesten gelungen, Beweise für seine Behauptungen zu liefern. Eines der Urteile ist bereits rechtskräftig.
Am Dienstag setzte es für Pilz die nächste juristische Niederlage. Der Journalist Gernot Rohrhofer hatte Zack Media wegen übler Nachrede nach dem Mediengesetz geklagt. Rohrhofer ist ebenfalls Autor eines Buches über Christian Pilnaceks Tod – Titel: „Er muss weg!“ Für den Fernsehsender ServusTV gestaltete er eine im September 2025 ausgestrahlte Pilnacek-Doku, in der er einen deutschen Rechtsmediziner zu den Ergebnissen der behördlichen Obduktion des Leichnams des Sektionschefs befragte. Dazu legte Rohrhofer dem Rechtsmediziner Fotos des Leichnams vor. Diese hatte er legal erhalten, und zwar von Pilnaceks Witwe Caroline List, die das Recht auf Einsicht in den Akt hat. Als journalistische Profis hätten Pilz oder auch seine Redaktion das wohl wissen müssen. Dennoch wurde auf der Plattform Zackzack.at am 26. September 2025 ein Artikel veröffentlicht, in dem Klärung darüber gefordert wird, „wer die streng geheimen Leichenfotos geleakt und missbraucht hat“. Weiters heißt es im Artikel: „Hat er (Rohrhofer, Anm.) die Leichenfotos von der Staatsanwaltschaft bekommen? Hat der Kremser Rohrhofer dafür auf alle detaillierten Berichte über das Totalversagen der Staatsanwaltschaft Krems verzichtet?“
Verhandlung ohne Pilz
In der Klage argumentiert Rohrhofers Anwalt Christoph Völk, aus den wahrheitswidrigen Darstellungen im Zackzack-Artikel ergebe sich der Eindruck, Rohrhofer habe die Fotos nur „durch einen rechtswidrigen Vorgang“ erlangen können und dabei „seine journalistische Integrität vollständig aufgegeben“.
Dienstagnachmittag verurteilte der zuständige Richter am Straflandesgericht Wien Zack Media wegen übler Nachrede. Es gebe keinen Grund anzunehmen, dass sich Rohrhofer die Fotos von Pilnaceks Leichnam illegal beschafft habe. Zack Media muss an den Journalisten 4500 Euro Entschädigung zahlen, dessen Verfahrenskosten übernehmen und das Urteil veröffentlichen. Dieses ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Als der „Standard“ im Oktober 2025 über Rohrhofers Klage gegen Zack Media berichtete, erklärte Peter Pilz gegenüber der Zeitung mit Ironie: „Ich freue mich auf Rohrhofer unter Wahrheitspflicht. Er kann uns noch viel über Pilnacek, List und Kurz erzählen.“ Die Vorfreude muss sich verflüchtigt haben. Der Gerichtsverhandlung am Dienstag blieb Pilz fern. Der inkriminierte Artikel ist mittlerweile von der Zackzack-Website verschwunden.