Presserat verurteilte "Wochenblick"

Artikel, der SPÖ und ÖGB Gewaltbereitschaft unterstellte als Stein des Anstoßes.

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Das Magazin "Wochenblick" ist erneut vom Presserat gerügt worden. Diesmal ging es um einen Artikel, in dem "sowohl der ÖGB als auch die SPÖ bewusst mit gewaltbereiten Demonstranten und der 'Antifa' in Verbindung gebracht wurden", wie es am Mittwoch in einer Aussendung hieß. Damit sei gegen den Ehrenkodex für die Österreichische Presse verstoßen worden.

Das Magazin - das Verfahren bezog sich auf die Print-Ausgabe - hatte im Juli 2018 einen Artikel mit "ÖGB und SPÖ verbindet die 'Freundschaft' mit gewaltbereiten Linken" publiziert. Der "Wochenblick" widmete sich in dieser Ausgabe der Gefahr von "Linksaußen". Im konkreten Beitrag hieß es unter anderem, dass linke Gewalt von "Mainstream-Medien" heruntergespielt oder ignoriert werde, schilderte der Presserat den Inhalt. Politiker und Meinungsmacher würden sich gar mit "gewaltbereiten Linksextremen ins Boot" setzen, um ihre politischen Ziele zu erreichen, behauptete der "Wochenblick". Er unterstellte "linken Politikern", mit der "Antifa" als "bewaffneten Arm" zu kokettieren. Als Beleg für diese Behauptungen diente eine Demonstration der Gewerkschaft, an der neben SPÖ-Mitgliedern, Mitarbeitern der Arbeiterkammer und des AMS auch linksextreme Gruppierungen wie die "Antifaschistische Aktion" teilgenommen hätten.

"Gezielte Diskreditierung"

Eine Leserin beschwerte sich beim Presserat über diesen Artikel. Der Senat 2 kam zu dem Schluss, dass darin "sowohl der ÖGB als auch die SPÖ bewusst mit gewaltbereiten Demonstranten und der 'Antifa' in Verbindung gebracht wurden": "Den Lesern sollte offenbar der Eindruck vermittelt werden, dass der ÖGB und die SPÖ Gewalt als politisches Mittel nicht ausschließen." Dies sei ein Verstoß gegen den Punkt 2.1 des Ehrenkodex, wonach es die oberste Verpflichtung von Journalisten ist, Nachrichten gewissenhaft und korrekt wiederzugeben. Dass politische Organisationen in einer freien Gesellschaft besonders viel Kritik aushalten müssen, sei da kein Milderungsgrund, betonte der Senat: "Der Autor des Beitrags wollte die SPÖ und den ÖGB augenscheinlich gezielt diskreditieren, indem er diesen Organisationen Gewaltbereitschaft unterstellte und ihnen zu Unrecht vorwarf, strafbare Handlungen bis hin zu Körperverletzungen und Mord gutzuheißen."

Der Senat forderte die "Medien24 GmbH" auf, die Entscheidung freiwillig im Magazin "Wochenblick" zu veröffentlichen. Dieses hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats freilich nicht anerkannt. Es ist nicht die erste Rüge für das oberösterreichische Blatt, zuletzt hatte der Presserat im Sommer mit "Alarmismus und Angstmache" in der Flüchtlingsfrage abgerechnet.

Der "Wochenblick" hatte heuer auch in der innenpolitischen Debatte eine Rolle gespielt, nachdem bekannt geworden war, dass das FPÖ-geführte Innenministerium sowohl in der Printausgabe als auch online Inserate geschaltet hatte. Im Frühling hatte ein profil-Bericht über Schaltungen des oberösterreichischen FPÖ-Landesrats Elmar Podgorschek sowie der Linz AG im Vorjahr für Wirbel gesorgt.

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