Das Festspielhaus Erl in Tirol

profil gewinnt Klage gegen Tiroler Festspiele

Künstlerischer Leiter unterliegt gegen Nachrichtenmagazin.

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Das Nachrichtenmagazin profil hat laut einem schriftlich ergangenen Urteils des Landesgerichts Innsbruck eine Klage gegen den Künstlerischen Leiter der Festspiele Erl Andreas Leisner gewonnen.

Leisner hatte bei einer Pressekonferenz behauptet, profil habe Zahlungen an einen Informanten geleistet, damit dieser Aussagen gegen den Intendanten Gustav Kuhn tätigt. Das Gericht erkannte nun: Die Behauptungen des Beklagten sind unwahr und daher ehrenrührig und kreditschädigend. Es bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung in „Kronen Zeitung“, „Tiroler Tageszeitung“ und den „Bezirksblättern Tirol“.

profil-Herausgeber Christian Rainer: „Die Wahrhaftigkeit der Berichterstattung und damit die unbeeinflussten Aussagen unserer Gesprächspartner und Informanten sind das höchste Gut journalistischer Arbeit. Wer diese Arbeit in Zweifel zieht, vergreift sich an einem ganzen Berufsstand und am System von Checks und Balances der Demokratie. Rund um das Tun des Erler Intendanten Gustav Kuhn gilt das ganz besonders.“

Das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts ist noch nicht rechtskräftig.