Thomas Szekeres. Präsident der Ärztekammer Wien anlässlich des offiziellen Startschusses für das Volksbegehren "Don't smoke"

Rauchverbot, Frauenrechte, ORF-Gebühren: Drei Volksbegehren starten

Eintragungswoche von 1. bis 8. Oktober.

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Am Montag startet die Eintragungswoche für gleich drei Volksbegehren. Neben dem Volksbegehren für ein Rauchverbot in der Gastronomie sind dies das zweite Frauenvolksbegehren und die Initiative gegen ORF-Gebühren. Die Initiatorinnen des Frauenvolksbegehrens haben sich das Ziel von 650.000 Unterschriften gesetzt, diese Zahl hat "Don't Smoke" fast schon in der Phase der Unterstützungserklärungen erzielt.

Das Rauchverbot in der Gastronomie war eigentlich schon für Mai 2018 beschlossene Sache, bis sich ÖVP und FPÖ in ihren Regierungsverhandlungen auf die Aufhebung einigten und diese noch vor Inkrafttreten Ende März beschlossen. Die stärkeren Bemühungen in Richtung Jugendschutz überzeugten die Gegner nicht, die Wiener Ärztekammer und die Österreichische Krebshilfe starteten daher das "Don't Smoke"-Volksbegehren für den Schutz der NichtraucherInnen.

Die Ärztekammer verwies im Zuge der Kampagne darauf, dass derzeit in 17 Staaten ein Rauchverbot in der Gastronomie herrscht, und vor allem in Sachen Herz-Kreislauf-Erkrankungen zeige sich dort eindeutig eine positiv Tendenz. 24,3 Prozent der österreichischen Bevölkerung rauchen laut aktuellsten OECD-Daten täglich - das ist der drittschlechteste Platz in der EU. Nirgends sonst in der EU rauchen so viele 15-Jährige, die Zahl stagniert bei konstant hohen 15 Prozent, erläuterte Ärtzekammer-Präsident Thomas Szekeres. Lungenkrebs ist EU-weit die häufigste durch Krebs bedingte Todesursache.

In der ersten Phase konnten bereits 591.146 Unterschriften für ein Rauchverbot in der Gastronomie gesammelt werden und in der Eintragungswoche sollen es noch mehr werden. Zwar nannten die Organisatoren keine Wunschzahl, da Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache aber erklärt hatte, ab 900.000 Unterschriften für eine Volksabstimmung einzutreten, sei dies ein wichtiges Ziel, ließ Szekeres bereits wissen.

1997 unterschrieben 644.665 Österreicher das erste Frauenvolksbegehren und mindestens so viele sollen es auch dieses Mal werden. Gestartet haben die ersten Vorbesprechungen für das neue Volksbegehren bereits im Herbst 2016, los ging es offiziell im April 2017. Projektleiterin Lena Jäger forderte vor dem Start der Eintragungswoche "Ein gutes Leben für alle" und dazu gehöre Chancengleichheit und Selbstbestimmung für jeden Menschen. Die Volksbegehren-Initiatorinnen wollen unter anderem, dass die Hälfte aller Positionen in Politik und Wirtschaft von Frauen besetzt werden, Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern beseitigt und Alleinerziehende und ihre Kinder aus der Armut geholt werden. Außerdem sollen Eltern in ganz Österreich bei der Kinderbetreuung Wahlfreiheit haben. Für von Gewalt betroffene Frauen wird ein besserer Schutz gefordert.

Am Montag startet auch die Eintragungswoche für die Initiative gegen ORF-Gebühren von CPÖ-Chef Rudolf Gehringer. Gefordert wird dabei die ersatzlose Abschaffung der "zwingenden ORF-Gebühren und Abgaben". Auch soll die "parteipolitische Einflussnahme auf die Organe des ORF beseitigt werden". Ziel ist es, die für eine Behandlung im Nationalrat nötige Hürde von 100.000 Unterstützer zu überschreiten.

Das Ziel von 100.000 Unterstützungserklärungen setzte sich auch die Initiative "Asyl europagerecht umsetzen", für die bisher laut eigenen Angaben 70.000 Unterschriften geleistet wurden. Das Asyl-Volksbegehren liegt zwar nicht zur offiziellen Eintragung auf, die Initiatoren rufen aber angesichts des Starts der drei anderen Volksbegehren auch zur Unterstützung auf.

Wie kann man die Volksbegehren unterzeichnen?

Unterschreiben dürfen alle österreichischen Staatsbürger ab 16 Jahren. Elektronisch kann mittels Bürgerkarte und Handy-Signatur unterzeichnet werden, aber auch in jeder Gemeindebehörde unabhängig vom Wohnsitz kann man seine Unterschrift abgeben (Öffnungszeiten beachten). Dazu braucht man einen Lichtbildausweis. Wer schon eine Unterstützungserklärung abgegeben hat, kann nun nicht mehr unterschreiben.

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