Sanela G. zu 21 Monaten Haft verurteilt: „Das ist ganz, ganz gewaltige kriminelle Energie“
Für die Ausreden von Sanela G. hat die vorsitzende Richterin Barbara Schwarz an diesem Donnerstag nur wenig Geduld. Die 33-Jährige sitzt ordentlich gekleidet auf der Anklagebank, dunkles T-Shirt, elegante Hose, Nerdbrille, Highheels in glänzendem Lack. Die Hände hat sie auf den Tisch gelegt, wie bei einem Bewerbungsgespräch. Sie habe jetzt einen neuen Job, erzählt sie der Richterin. Die erste Vollzeitstelle seit langer Zeit. Bei einem steirischen Taxiunternehmen. Dort kümmere sie sich um organisatorische Dinge: Ablage, Telefondienst, Verwaltung eben. Sie wolle ihr Leben ändern, sagt sie. Nur die Richterin lässt sich davon wenig beeindrucken: „Mit Göd homs eh nix zu tun?“, fragt sie.
Ein leises Kichern geht durch den Saal. Es ist einer dieser Verhandlungstage, an denen die Realität streckenweise wie eine schlechte Satire wirkt. Nur dass daran nichts komisch ist. Sanela G. hat vorgegeben, nach dem Amoklauf am BORG Dreierschützengasse im Juni 2025 Spenden in Höhe von 38.524 Euro für Hinterbliebene über die Crowdfunding-Plattform GoFundMe zu sammeln, um das Geld letzten Endes für sich zu behalten. Zudem soll sie Sozialleistungen des Arbeitsmarktservice, darunter Notstandshilfe und ein Pflegestipendium, zu Unrecht bezogen haben. Und ein weiterer Fall wird ihr vorgeworfen: In einer Facebook-Tierschutzgruppe verkaufte sie einer Frau ein Kleid um 30 Euro, das diese bezahlte, jedoch nie erhielt. Insgesamt beläuft sich der Schaden auf 62.014,41 Euro.
Alle Betrugsfälle, die Sanela G. vorgeworfen werden, folgen einem ähnlichen Muster: vorgetäuschte Hilfe und private Bereicherung. Da wären zunächst die Leistungen vom Arbeitsmarktservice, wo sie mehrfach Schulbestätigungen fälschte und vorgegeben hatte in Graz eine Ausbildung zur Pflegeassistentin zu absolvieren, um an Geld heranzukommen. Dann der Fall mit dem Kleid, das sie angeblich für einen guten Zweck in einer Tierschutz-Gruppe versteigerte. „Warum haben Sie das Kleid nicht einfach geschickt? Da ging es um 30 Euro“, fragt die Richterin. „Ich weiß wirklich nicht, warum ich das getan habe“, sagt Sanela G.
„Sie haben niemandem geholfen außer sich selbst“
Es ist an diesem Nachmittag noch die harmloseste der Geschichten. Am meisten beschäftigt das Schöffengericht jedoch die Frage, wie jemand auf die Idee kommen kann, unmittelbar nach einem Amoklauf in Graz Spenden für Hinterbliebene zu sammeln und das Geld dann selbst zu behalten. „Am 10. Juni stand die Stadt still, Sie wissen das, Sie sind selbst Grazerin. Wie kann man so etwas in dieser Schockstarre tun?“, sagt die Richterin. „Das ist völlig empathielos. Was ist los mit Ihnen? Sie haben niemandem geholfen außer sich selbst.“ Mehrmals während der Verhandlung attestiert die Richterin der Angeklagten eine „ganz, ganz gewaltige kriminelle Energie“.
Für einen Moment ist es völlig still im Saal. Sanela G. versucht sich auch hier zunächst mit einer Version der Geschichte zu retten, die schon nach wenigen Minuten in sich zusammenfällt. Sie behauptet, sie habe Kontakt zu einem Vater eines Opfers gehabt. Noch am Tag des Amoklaufs habe sie Hilfe angeboten. Den Spendenlink habe sie „an alle geschickt“, die sie kenne. Unter anderem über einen chinesischen Messenger-Dienst. Doch die Staatsanwältin wiederlegt Sanelas Version der Geschichte. Es habe nie Kontakt zu einem Vater gegeben. Der Spendenaufruf sei allein von Sanela G. erstellt worden. Erst als Recherchen von profil und „Datum“ das Lügenkonstrukt öffentlich machten, habe die Angeklagte begonnen, einzelnen Familien unter falschem Namen Bargeld in Kuverts zukommen zu lassen, einige hundert Euro. Den Rest habe sie „zum Leben gebraucht“.
Ihr Verteidiger, Manfred Arbacher-Stöger, bemüht sich indes, das Bild einer Frau zu zeichnen, die einen schwierigen Start ins Leben gehabt habe, die Halt gesucht und falsche Entscheidungen getroffen hat. "Aber jetzt hat sie ihr Leben geregelt, sie hat gestanden, sie geht arbeiten und nimmt eine Therapie", so der Rechtsanwalt. Man möge auch nicht vergessen, dass sie sechs Monate in U-Haft gewesen sei. Die Haft habe bei ihr ein Umdenken bewirkt, sie wolle auch Wiedergutmachung leisten.
Dann, nach einer kurzen Beratung des Schöffengerichts, verkündete die Richterin das Urteil: 21 Monate Haftstrafe bei einem angedrohten Höchstrahmen von drei Jahren. Die davon sechs Monate unbedingte Haftstrafe sei mit der U-Haft verbüßt. Sanela G. nahm das Urteil an. „Ich möchte Sie nicht noch einmal in Haft sehen, und ich erteile die Weisung zu Bewährungshilfe und Psychotherapie“, sagte die Richterin. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.