Ein Mann im Anzug, der frühere Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid
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Exklusiv: Staatsanwaltschaft Linz ermittelt nun gegen Thomas Schmid. Verliert er den Kronzeugen-Status?

Nach einer Anzeige von Sebastian Kurz gegen Thomas Schmid leitet die Staatsanwaltschaft Linz Ermittlungen gegen den früheren Generalsekretär im Finanzministerium als Beschuldigten ein. Diesem könnte der Entzug des Status als Kronzeuge drohen.

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Knalleffekt im Prozess gegen August Wöginger wegen des Postenschacher-Verdachts am Landesgericht Linz: Dem ÖVP-Klubobmann wird bekanntlich vorgeworfen, bei der Besetzung der Leitung des Finanzamts Braunau für einen Parteifreund, einen Bürgermeister, interveniert zu haben. Laut profil-Informationen führt die Staatsanwaltschaft Linz den früheren Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-Chef der Staatsholding ÖBAG, Thomas Schmid, nun als Beschuldigten wegen des Verdachts, Schmid habe bei seinem Auftritt vor dem Landesgericht am 9. März falsch ausgesagt. Schmid ist der Kronzeuge der Korruptionsstaatsanwaltschaft, sowohl im Linzer Prozess gegen Wöginger als auch in den Verfahren gegen den früheren ÖVP-Obmann und Bundeskanzler Sebastian Kurz sowie weitere Beschuldigte im Bereich des Ibiza-Casinos-Komplexes. Im Gegenzug ist er vor Strafverfolgung geschützt.

In einem mit 13. April datierten Schreiben der Staatsanwaltschaft Linz an das Landesgericht Linz hält die zuständige Staatsanwältin fest, dass „ein Ermittlungsverfahren gegen MMag. Thomas Schmid wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage in der Hauptverhandlung vor dem Landesgericht Linz behängt“. „Zur Sicherung möglicher Beweise“ ersucht die Staatsanwältin das Landesgericht, Tonaufnahmen von vier Zeugenaussagen „vorerst nicht zu löschen“.

Dass Schmid nun als Beschuldigter geführt wird, geht auf eine Anzeige von Sebastian Kurz vom 7. April zurück, der damit Schmids Glaubwürdigkeit untergraben will. Der Hintergrund: Eine Beamtin im Finanzministerium berichtete als Zeugin im Wöginger-Prozess, dass es bereits bei einer früheren Postenbesetzung – jener für den Vorstand des Finanzamts Freistadt – Gerüchte zu Interventionsversuchen durch Schmid zugunsten des Bürgermeisters gegeben habe. Nachdem diese erfolglos blieben, sei dem Bürgermeister versprochen worden, dass er bei der nächsten Besetzung zum Zug komme - eben für den Posten in Braunau. Ein anderer als Zeuge geladener Finanzbeamter berichtete, dass er auf Geheiß Schmids damals den Bestgereihten im Hearing für den Chefsessel in Freistadt angerufen und aufgefordert habe, den Posten nicht anzutreten.

Weil Schmid im Prozess in Linz ausgesagt hatte, er habe von der Besetzung in Freistadt „wenig bis gar nichts“ mitbekommen, wirft ihm Kurz-Anwalt Werner Suppan in seiner Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Linz Falschaussage vor. Auch Wöginger hatte im Prozess bereits ähnlich argumentiert, indem er darlegte, dass die Ausschreibungsfrist für die Bestellung in Freistadt am 1. November 2016 geendet hatte, der Bürgermeister an ihn aber erst im Dezember herangetreten war.

Wird Schmid nachgewiesen, vor dem Landesgericht Linz falsch ausgesagt zu haben, droht ihm der Verlust des Kronzeugen-Status´ – und er müsste auch wieder mit strafrechtlichen Konsequenzen in der Ibiza-Casinos-Affäre rechnen. Für Schmid gilt die Unschuldsvermutung.

Gernot Bauer

Gernot Bauer

ist seit 1998 Innenpolitik-Redakteur im profil und seit 2025 Leiter des Innenpolitik-Ressorts. Co-Autor der ersten unautorisierten Biografie von FPÖ-Obmann Herbert Kickl.