U-Ausschuss: Ibiza-Video geht noch Montag an die Staatsanwaltschaft

Bundeskriminalamt übermittelt Video an Strafverfolgungsbehörden - Auswertung abgeschlossen.

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Das Bundeskriminalamt wird das "Ibiza-Video" am Montagnachmittag an die Staatsanwaltschaft Wien und die Korruptionsstaatsanwaltschaft übermitteln. Das Bundeskriminalamt hat einen entsprechenden Bericht der "Kleinen Zeitung" am Montag auf APA-Anfrage bestätigt. Demnach ist die Auswertung des Videos abgeschlossen. Über die Weiterleitung an den Untersuchungsausschuss muss nun die Justiz entscheiden.

Wie der Sprecher des Bundeskriminalamts, Vinzenz Kriegs-Au, der APA sagte, werden sowohl der Abschlussbericht über die Auswertung des Videos als auch das Video selbst am Nachmittag mit einem Boten an die zuständigen Staatsanwaltschaften übermittelt.

Zur Frage, wann und durch wen das bei einer Hausdurchsuchung im April gefundene Video an den im Parlament tagenden Ibiza-Untersuchungsausschuss weitergeleitet wird, hatte es zuletzt ein Tauziehen zwischen Innen- und Justizministerium gegeben. Eine Empfehlung, ob die Weiterleitung an den Ausschuss laufende Ermittlungen gefährden könnte und welcher Geheimhaltungsstufe es im Ausschuss unterliegen soll, wird das Bundeskriminalamt laut Kriegs-Au nicht abgeben.

Eine Sprecherin von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) wollte zur Frage, ob und wann das Video an den Ausschus weitergeleitet wird, nichts sagen und verwies auf die Staatsanwaltschaften.

Sobotka will Video von Anwalt nicht annehmen

Nationalratspräsident und U-Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) wird das Angebot des Anwalts des mutmaßlichen Ibiza-Drahtziehers Julian H., das Video in Originalversion zu übermitteln, nicht annehmen. Einem Erkenntnis des OGH zufolge sei das Video rechtswidrig zustande gekommen, zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Beweismittel widerrechtlich erlangt worden sei, so Sobotka.

Und der U-Ausschuss dürfe rechtswidrig zustande gekommene Beweismittel nicht annehmen. Darüber hinaus fänden sich in der Verfahrensordnung keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Übermittlung von Beweismittel durch Dritte direkt an den Ausschuss zulässig sei. Dies sei die Einschätzung des rechtswissenschaftlichen Dienstes, der Verfahrensrichterin Ilse Huber sowie des Verfahrensanwalt Andreas Joklik, so Sobotka nach einem Treffen mit den Fraktionen. Er schließe sich dem als Vorsitzender an: "Wir stehen auf der Basis des österreichischen Rechtsstaates." Es sei "nicht möglich" einfach so Beweismittel von Dritten auf den Tisch zu legen.

Genau diese Ansicht teilen die anderen Fraktionen nicht. Sowohl SPÖ und NEOS als auch die FPÖ waren der Meinung, dass die Verfahrensordnung diese Möglichkeit vorsieht. Die Grünen sollen laut FPÖ-Abgeordnetem Martin Graf keinen Vertreter zu "der informellen Sitzung" geschickt haben. "Offensichtlich wussten sie das Ergebnis schon vorher", feixte Graf.