Angelobung von Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zur Landeshauptfrau in der Präsidentschaftskanzlei in Wien
Österreich

Mikl-Leitners Wahl zur NÖ-Landeshauptfrau: Parteien beraten über mögliche VfGH-Beschwerde

SPÖ, Grüne und NEOS besprechen weitere Vorgehensweise. Frist läuft bis Donnerstag.

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Wegen einer laut dem Verfassungsjuristen Karl Stöger "unklaren Rechtslage" bei der Wahl von Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zur niederösterreichischen Landeshauptfrau und Udo Landbauer (FPÖ) zu ihrem Stellvertreter beraten SPÖ, Grüne und NEOS über das weitere Vorgehen. Eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof müsste innerhalb von vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung, also bis Donnerstag, eingebracht werden, informierte die Landtagsdirektion auf Anfrage.

Eine Beschwerde müsste von mindestens einem Zehntel der 56 Mitglieder des Landtages, also sechs Abgeordneten, eingebracht werden, bestätigte Stöger am Dienstag auf Anfrage einen Bericht des ORF NÖ. Im Kern geht es um die Berücksichtigung der ungültigen Stimmen bei der Wahl von Mikl-Leitner und Landbauer in der konstituierenden Sitzung am 23. März. Die FPÖ hatte angekündigt, weiß zu wählen. Mikl-Leitner wurde mit 24 von 41 gültigen Stimmen als Landeshauptfrau bestätigt. Ähnlich war die Situation bei Landbauer. Der Freiheitliche kam als LH-Stellvertreter auf 25 von 44 gültigen Stimmen.

Die Rechtslage ist für Stöger "nicht eindeutig", dementsprechend habe eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Chancen. Während für den Juristen zwei Lesarten der Bestimmungen möglich sind, verwies die Landtagsdirektion auf die Geschäftsordnung des Landtages. Demnach werden alle Wahlen im Landtag durch einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entschieden, leere Stimmzettel sind ungültig. Der Verfassungsrechtler sieht das laut "Standard" aber nicht als entscheidend an, da der entsprechende Passus in der Geschäftsordnung nur dann greife, wenn nichts anderes bestimmt ist. Das wäre bei einer möglichen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes der Fall.

Würde der VfGH die Wahl für ungültig erklären, wären Mikl-Leitner und Landbauer ab der Kundmachung nicht mehr im Amt. In dem Fall würden Vertretungsregelungen greifen, erläuterte Stöger. Die beiden Wahlvorgänge müssten im Landtag erneut durchgeführt werden.

Während SPÖ, Grüne und NEOS Kritik übten, sah VPNÖ-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner am Montag eine "völlig eindeutige" Rechtslage. Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) betonte, es habe weder in der Präsidiale noch während der Abstimmung im Plenum organisatorische oder rechtliche Kritik am Wahlprozedere gegeben.