Helmut Elsner

Helmut Elsner scheitert mit Wiederaufnahmeantrag

Helmut Elsner scheitert mit Wiederaufnahmeantrag

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Wie profil in seiner Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, hat das Landesgericht für Strafsachen Wien einen von Helmut Elsner im Februar 2015 eingebrachten Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens mit Beschluss vom 15. Dezember 2016 abgewiesen. Der dreiköpfige Richtersenat fand in den von Elsner eingebrachten Schriftsätzen keine Gründe, die eine Wiederaufnahme rechtfertigten. Und verwies im Wesentlichen auf die rechtskräftige Verurteilung wegen Untreue durch den Obersten Gerichtshof. Zuvor hatte sich auch die Staatsanwaltschaft Wien ablehnend geäußert.

Elsners Anwalt Andreas Stranzinger gegenüber profil: „Das führt das Prinzip des Wiederaufnahmeverfahrens ad absurdum. Wir bekämpfen die nach unserer Auffassung fehlerhaften Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts. Der Richtersenat beruft sich nun aber auf den OGH, der selbst keine Tatsacheninstanz ist, sondern lediglich Formales zu bewerten hat.“ Der Fall liegt nun beim Oberlandesgericht Wien.

Unmittelbar vor dem Jahreswechsel adressierte Stranzinger eine „Beschwerde“ an das OLG, wonach der Richtersenat Elsners Eingaben entweder gar nicht oder „inhaltlich unrichtig rechtlich beurteilt“ hätte. Die Sprecherin des Landesgerichts Christina Salzborn hält dazu auf profil-Anfrage fest: „Die Entscheidung vom 15. Dezember 2016 über den Antrag auf Wiederaufnahme ist nicht rechtskräftig, es wurde eine Beschwerde erhoben, über die in weiterer Folge das OLG entscheidet.“

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.