Impressumspflicht: Haften Wirte für Lieferandos „Schattenseiten“?
Herr Yilmaz staunte nicht schlecht, als er das Schreiben in seinem Postfach fand. Für den Betreiber eines kleinen Restaurants in der Wiener Peripherie ist ein blauer Behördenumschlag meist kein gutes Omen. Jemand hatte ihn beim Wiener Magistrat angezeigt.
Der Vorwurf: Verstoß gegen die Impressumspflicht. Auf der Website seines Lokals seien unrichtige Angaben gemacht worden, heißt es in der Strafverfügung. Konkret steht im Impressum der Restaurantname anstelle seines eigenen Namens als Einzelunternehmer – eine Ungenauigkeit, die aus Sicht der Behörde eine Verwaltungsübertretung darstellt.
Wer in Österreich eine Website betreibt oder darüber geschäftlich tätig ist, muss offenlegen, wer dahintersteht: genauer Wortlaut des Betreibers, Anschrift, gegebenenfalls Firmenbuchnummer. Verstöße können teuer werden, nach dem E-Commerce-Gesetz drohen Strafen von bis zu 3000 Euro, nach dem Mediengesetz sogar von bis zu 20.000 Euro. Allein in Wien verfolgen die Behörden jährlich rund 200 solcher Fälle.
Für Herrn Yilmaz wirkt der Vorwurf absurd. Denn: Einen eigenen Internetauftritt hat er gar nicht.
Um sich zu wehren, musste er den Weg zum Verwaltungsgericht antreten – wegen eines Vergehens, das er nach eigener Darstellung nie begangen hat. Doch wer betreibt dann die Website seines Restaurants? Webauftritte wie seine gibt es tausendfach: schlicht gestaltet, im Zentrum eine digitale Speisekarte, über die direkt bestellt werden kann. Ein Blick ins Domainregister liefert Auskunft darüber, wer hinter diesen Schattenseiten steckt. Eigentümer ist der niederländische Konzern Just Eat Takeaway, in Österreich tritt er unter der Marke Lieferando auf.
Lieferandos Schattenseiten
wirken wie offizielle Websites der Lokale, leiten Bestellungen aber über Lieferando an die Restaurants. (Symbolbild)
Holländische Bestellungen
Die Bestellungen über die niederländische Plattform machen für Herrn Yilmaz mittlerweile einen Gutteil seines Umsatzes aus, deswegen möchte er auch seinen richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen. Wie in vielen Lokalen am Wiener Stadtrand ist die Küche weder ausgefallen noch überteuert. Es überwiegt der gastronomische Pragmatismus, angeboten wird, was sich gut verkauft. Pizza, Kebab oder Burger: der Preis muss überzeugen, Margen sind knallhart kalkuliert, Laufkundschaft findet sich kaum noch an den Tischen. Essenszustellungen haben dank Anbietern wie Lieferando seit einigen Jahren stark zugenommen.
Das Konzept ist simpel: Die Restaurants kochen, Plattformen wie Lieferando übernehmen das Bestellsystem und, je nach Vereinbarung, auch die Lieferung mit den auffälligen Lieferfahrern in orangen Jacken. Dafür verdient Lieferando mit üppigen Provisionen von bis zu 30 Prozent mit. Entscheidend ist, dass die Bestellungen über die Plattform laufen, eigene Bestellsysteme der Lokale – mit günstigeren Preisen – würden dieses Geschäftsmodell unterlaufen.
Um Kunden frühzeitig abzufangen, setzt Lieferando seit Jahren auf eine fragwürdige Praxis. 2021 deckte der Bayerische Rundfunk (BR) auf, dass der Mutterkonzern Just Eat Takeaway europaweit rund 120.000 Domains registriert hat – sogenannte „Schattenseiten“, die im Namen von Restaurants betrieben wurden. Rund 8000 davon sollen auf Österreich entfallen sein. Die Seiten wirken wie offizielle Websites der Lokale (etwa www.restaurantname-wien.at), leiten Bestellungen aber über Lieferando an die Restaurants.
Der Konzern verteidigte sich nach den BR-Recherchen damals und bezeichnete die Vorgehensweise als „Service“ für Partnerrestaurants. Viele Gastronomen sahen das anders: Lieferando sichere sich die bessere Platzierungen in Suchmaschinen. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Bestellungen über Lieferando laufen und nicht die tatsächlichen Online-Auftritte der Restaurants genutzt werden.
Andere Gastronomen wie Yilmaz haben hingegen gar keinen Internetauftritt. Ob der holländische Konzern mit seinem Namen einen Onlineauftritt organisiert oder nicht, macht für den Restaurantinhaber wenig Unterschied. Allerdings steckt er dennoch für das falsche Impressum, das Lieferando anführt, in der Bredouille. Denn wie beweist er, dass eine Homepage nicht ihm gehört, obwohl sein Lokalname draufsteht?
Er hat keinen Zugriff auf die Homepage, auch die Domain ist auf Lieferando registriert. Das Verwaltungsgericht Wien versuchte im Herbst des Vorjahres Lieferando selbst in das Verfahren einzubeziehen. Doch der Konzern reagierte nicht, weder auf eine Ladung, noch auf den Fragenkatalog, den das Gericht an das Unternehmen übermittelte: „Trotz nachgewiesenen Erhalts des Schreibens und erfolgter Urgenz“ blieb eine Stellungnahme aus, heißt es im Erkenntnis.
Auch auf eine schriftliche Anfrage von profil reagierte das Unternehmen bisher nicht.
Am Ende überzeugte das den Richter: Yilmaz war nie Betreiber der Website. Das Verfahren wurde nach zwei Verhandlungstagen im November eingestellt – eine Strafe musste er nicht bezahlen. Die Kosten in Höhe von rund 5000 Euro für den Rechtsanwalt werden ihm vom Gericht aber auch nicht ersetzt.
Er kann sich nun wieder seinem Restaurant widmen. Die Homepage mit dem falschen Impressum bleibt weiterhin aktiv.