Zwei Hände halten Euro-Münzen zwischen den Fingern.
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Gleiche Arbeit, ungleiche Bezahlung – eine EU-Richtlinie für mehr Lohntransparenz soll helfen, das zu ändern. Doch die Sozialpartner streiten seit zweieinhalb Jahren. Und am Montag läuft die Frist ab.

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Eigentlich gäbe es gar nicht so viel zu diskutieren. Und zwar seit 1957 nicht mehr. Die allererste arbeitsrechtliche Maßnahme in den Gründungsverträgen zur Europäischen Union schreibt vor: gleicher Lohn für gleiche Arbeit, unabhängig vom Geschlecht. In Österreich ist dieser Grundsatz immerhin seit 1979 im Gleichbehandlungsgesetz festgeschrieben. Und doch klafft zwischen Männern und Frauen nach wie vor eine große Gehaltslücke. Eine neue EU-Richtlinie zur Lohntransparenz soll ab 7. Juni helfen, diese zu schließen.

Zumindest in der Theorie. Denn der Erfolg der nächsten Maßnahme zur Bekämpfung geschlechterspezifischer Lohndiskriminierung hängt wesentlich davon ab, ob sich die Sozialpartner auf einen entsprechenden nationalen Gesetzentwurf einigen können – oder eben nicht. 

Seit gut zweieinhalb Jahren – damals hieß der zuständige Arbeitsminister noch Martin Kocher – diskutieren Vertreterinnen und Vertreter der Arbeiterkammer (AK), des Gewerkschaftsbunds (ÖGB) und der Wirtschaftskammer (WKO) über die nationale Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie. Ohne Erfolg. 

Deshalb könnte Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) kommenden Dienstag einen eigenen Gesetzesentwurf in Begutachtung schicken, der ganz ohne den Sanctus der Sozialpartner auskommt, dem Bund aber unter Umständen Millionen an Strafzahlungen wegen Säumigkeit erspart. In Zeiten klammer Budgets und der nächsten Energiekrise ist schlicht kein Geld für Millionenstrafen da.

Marina Delcheva

Marina Delcheva

leitet das Wirtschafts-Ressort. Davor war sie bei der „Wiener Zeitung“.