Staatsschutzgesetz: Die Konsequenzen der neuen Überwachung

Staatsschutzgesetz: Die Konsequenzen der neuen Überwachung

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Aus Sicht des Innenministeriums ist die Reform bahnbrechend: Der bisherige Verfassungsschutz wird zum Staatsschutz und erhält weitreichende Kompetenzen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) darf künftig schon früher aktiv werden und suspekte Gruppierungen sowie Einzelpersonen überwachen. Dies sieht das Polizeiliche Staatsschutzgesetz vor, das der Nationalrat diesen Mittwoch beschließen soll.

Das Gesetz dient der Abwehr von Terror und ideologisch motivierten Gewalttaten. Es wirft aber auch grundlegende Fragen auf: Ab welchem Moment dürfen Beamte einen Bürger beobachten und sein gesamtes Umfeld protokollieren? Reicht dafür auch schon ein vager Verdacht? Und wer garantiert, dass nicht reihenweise Journalisten und Rechtsanwälte in Terrordatenbanken landen - weil sie eben beruflich mit potenziellen Islamisten zu tun haben?

Terroristen

Sie müssen sich in Zukunft wohl stärker beobachtet fühlen. Bisher durften die Ermittler laut dem Gesetz erst dann aktiv werden, wenn eine Straftat bereits passiert war oder eine "konkrete Gefahrensituation" existierte. Das Staatsschutzgesetz erlaubt es dem BVT künftig, auch bei vageren Befürchtungen Personen zu überwachen. Es muss lediglich ein "begründeter Gefahrenverdacht" vorliegen. Das ist der Fall, wenn "mehr als die bloße Möglichkeit oder Nichtausschließbarkeit eines Angriffes" vorliegt, aber dies "weniger als mit Gewissheit zu erwarten" ist. Einfacher gesagt: Künftig wird der Verfassungsschutz wohl überwachen, um eine Prognose zu erstellen, ob jemand wirklich gefährlich ist.

Um dies herauszufinden, dürfen die Staatsschützer in die Privatsphäre der Betroffenen eindringen und die sogenannte "erweiterte Gefahrenerforschung" durchführen. Sie können die Betroffenen auf der Straße beschatten (auch mithilfe von Videokameras), sie können die Standortdaten ihrer Handys abfragen und eruieren, wo sie sich aufhielten und wann sie wem eine SMS oder eine E-Mail sendeten und mit wem sie telefonierten. Außerdem können die Ermittler von Fluggesellschaften, Reisebüros oder Mietwagenfirmen Informationen anfordern: Wohin ist die Person gereist und mit wem? Diese Informationen sollen bei sogenannten "Rückkehrern" erhoben werden, also wenn ermittelt wird, ob jemand im Ausland für eine Terrororganisation kämpfte. Die Beamten können dann auch das gesamte persönliche Umfeld der Person durchleuchten. Spätestens hier setzt die Kritik an, denn vor allem zwei Berufsgruppen stehen auch in Kontakt mit Islamisten: Journalisten und Rechtsanwälte. Darauf nimmt das Gesetz aber keinerlei besonderen Bezug.

Journalisten

Manche Redakteure recherchieren regelmäßig in der islamistischen Szene. Auch einzelne profil-Journalisten haben Kontakt zu Menschen, die höchstwahrscheinlich vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das neue Staatsschutzgesetz ist hier aber unpräzise. Wer mit einem potenziellen Gefährder in Austausch steht, gilt als "Kontaktperson" (solange der Kontakt nicht zufällig passiert). Der Name, die Adresse und auch andere Informationen dieser Person werden in der Datenbank des BVT gespeichert. Den Ermittlern ist es sogar erlaubt, Handy-Standortdaten von Kontaktperson abzufragen. Im Extremfall könnten auch von Journalisten Handydaten gesammelt und Bewegungsprofile erstellt werden. "Wenn ein Ermittler das Gesetz sehr penibel auslegt und jeden einzelnen Fall gewissenhaft prüft, dann wird er wohl nicht die Daten solcher Journalisten anfragen. Aber wenn jemand etwas leichtfertiger bei der Ermittlung vorgeht, dann öffnet das Tür und Tor für Missbrauch", sagt der Verfassungsrechtler Heinz Mayer, emeritierter Professor der Uni Wien. Die Konsequenz des bisherigen Gesetzesentwurf: "Wer als Journalist in der islamistischen Szene recherchiert, muss damit rechnen, dass er gläsern wird, also dass seine Daten gesammelt werden."

Die Regierungsparteien sind der Ansicht, dass der Rechtsschutz in diesem Gesetz angemessen ist - in dem Entwurf steht auch, die Überwachung solle verhältnismäßig sein. Außerdem erklärte ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka vergangene Woche im "Standard", dass es für Rechtsanwälte und Juristen einen "Grundrechtsschutz" gebe, Kritik gehe also "ins Leere". Nur welchen gesetzlichen Schutz meint der Klubobmann konkret? Auf Nachfrage von profil verweist die ÖVP auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieser Artikel garantiert die Meinungs-und Pressefreiheit - er bietet keinen besonderen Schutz vor Überwachung. Das bestätigt Verfassungsjurist Heinz Mayer: "Aus der bestehenden Rechtslage ist ein besonderer verfassungsrechtlicher Schutz von Rechtsanwälten und Journalisten nicht abzuleiten. Man könnte einen solchen Schutz sehr leicht im Gesetz einbauen. Das sollte hier auch passieren, um Missbrauch vorzubeugen."

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag ist besonders besorgt. Bernhard Fink, der Vorsitzende ihres zuständigen Arbeitskreises, sagt gegenüber profil: "Ich prophezeie Ihnen: Wir werden in fünf oder sechs Jahren einige Skandale haben, weil Journalisten und Rechtsanwälte überwacht werden." Ein weiteres Detail sorgt für Unbehagen: Kontaktpersonen können auch in der Datenbank des BVT namentlich gespeichert werden. Gleichzeitig darf die Behörde Informationen mit ausländischen Geheimdiensten austauschen. Hier besteht die Sorge, dass Journalisten und Rechtsanwälte, aber auch andere (tatsächlich unverdächtige) Kontaktpersonen mittelfristig auf einer Terror-Watchlist der USA landen und dann zum Beispiel bei der Einreise in die Vereinigten Staaten verhört werden.

Das Innenministerium betont, dass man keine großen Datensätze mit ausländischen Geheimdiensten teile. "Auch hier ist unsere Kritik: Es gibt keine gesetzlichen Garantien, dass das niemals passieren darf", sagt Christof Tschohl, Jurist von AK Vorrat, jenem Arbeitskreis von Datenschützern und Rechtswissenschaftern, die auch schon die Vorratsdatenspeicherung vor den Höchstgerichten zu Fall brachten.

Ein Vergleich hinkt: Das Staatsschutzgesetz ist keine flächendeckende Überwachung wie einst die Vorratsdatenspeicherung, bei der die Kommunikationsdaten aller Bürger prophylaktisch für ein halbes Jahr aufgezeichnet wurden. Wohl aber gibt es hier erneut massive Grundrechtsbedenken. Allen voran: Der Staatsschutz wird von keinem Richter kontrolliert.

Richter

Nirgendwo ist im Text die Aufsicht durch ein Gericht vorgeschrieben. Wenn der Staatsschutz einen anonymen Internetuser (also die Person hinter einer IP-Adresse) ausforschen will, braucht er dafür keinen Richter. Wohl aber muss der Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium zustimmen - er ist das zuständige Kontrollorgan und prüft alle Ermittlungen im Rahmen des Staatsschutzes. Die Regierung betont, dass hier bereits nachgeschärft wurde. So muss sich der Rechtsschutzbeauftragte mit seinen beiden Stellvertretern beraten und "in grundsätzlichen Fragen der Aufgabenerfüllung eine einvernehmliche Vorgangsweise" anstreben. Einer der Stellvertreter muss auch mindestens zehn Jahre als Staatsanwalt oder Richter tätig gewesen sein.

Diese Änderungen ändern aber nichts am Kern der Kritik: Richter werden auf Lebenszeit ernannt. Sie sind unabsetzbar. Der Rechtsschutzbeauftragte wird für fünf Jahre bestimmt; danach kann die Bundesregierung wieder jemand anderen nominieren. Hinzu kommt, dass die räumlichen, technischen und personellen Ressourcen des Rechtsschutzbeauftragten vom Innenministerium bestimmt werden - von der Verwaltungseinheit, die er kontrollieren muss. "Wirklich unabhängig ist der Rechtsschutzbeauftragte nur auf dem Papier", sagt Rupert Wolff, Präsident des Rechtsanwaltskammertags.

Verfassungsjurist Mayer sieht dies ähnlich: "Ein Richter ist notwendig. Gerade weil die Unbestimmtheit der gesetzlichen Regelung groß ist und ebenso die damit verbundenen Gefahren des Missbrauchs."

Warum ist ein starker Rechtsschutz hier so wichtig? Weil eine vom BVT überwachte Person nichts von ihrer Beschattung weiß - sie kann sich juristisch auch nicht dagegen wehren. Ist eine Observation dann beendet, muss der Betroffene informiert werden. Doch mit Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragten kann dies über Jahre hinweg hinausgezögert werden.

Die Datenschützer vom AK Vorrat wünschen sich eine doppelte Kontrolle: Rechtsschutzbeauftragter plus Richter. So etwas gibt es tatsächlich. Wenn Finanzbeamte Einblick in Konten nehmen oder IP-Adressen ausforschen wollen, muss ein Rechtsschutzbeauftragter das Verfahren begleiten und ein Richter dies zuvor absegnen. Im Finanzverfahren herrscht also strengerer Rechtsschutz als gegenüber dem Staatsschutz.

Die Regierungsparteien haben sich bereits auf diesen Entwurf geeinigt: Am Mittwoch wollen sie ihn im Nationalrat beschließen - betonen aber, dass bis zuletzt mit der Opposition verhandelt wird und der Inhalt nicht einzementiert sei. Auch andere Details sorgen für Diskussionen - etwa der Einsatz von V-Leuten, bezahlten Polizeispitzeln, die der BVT nun aktiv anheuern darf.

Letztlich wirft das Staatsschutzgesetz aber auch eine Grundsatzfrage auf: Soll der Staat Bürger auch schon dann überwachen, wenn noch gar keine konkrete Gefahr sichtbar ist? Zum Beispiel könnte dies die Gruppierung der Identitären betreffen.

Identitäre

Diese Bewegung vertritt die Ansicht, dass ein "Großer Austausch" stattfindet: Die österreichische Bevölkerung werde durch Einwanderer verdrängt. Die Identitären sehen sich als Verteidiger des Abendlands. Das Problem aus Sicht der Verfassungsschützer besteht darin, dass die Identitären sich im Gegensatz zu Neonazis nicht der Wiederbetätigung schuldig machen. Deswegen war es bisher schwer argumentierbar, warum der Verfassungsschutz diese Bewegung überwachen soll.

Das wird sich wohl ändern. Mit dem neuen Staatsschutzgesetz können die Ermittler leichter solche Gruppierungen beobachten, denn "ideologisch motivierte" Straftaten können auch ein "verfassungsgefährdender Angriff" sein. Bereits der Verdacht auf eine zukünftige gefährliche Drohung kann zur Überwachung führen; es muss noch keine Straftat stattgefunden haben. Die Ermittler wollen hier frühzeitig observieren können - noch bevor sich einzelne Gruppierungen militarisieren oder beispielsweise Asylheime anzünden.

In einigen Punkten ist das Staatsschutzgesetz vager, als es sein müsste, und selbst pragmatischen Juristen reicht der Rechtsschutz nicht aus. Der Streit um dieses Gesetz zeigt aber auch, wie komplex Polizeiarbeit im 21. Jahrhundert geworden ist: Gefahren sollen erkannt werden, noch ehe sie existieren. Und gleichzeitig sollen Grundrechte möglichst geachtet werden. Einfach ist dieser Spagat aber nicht. Wer eine rechte Bewegung wie die Identitären unter Beobachtung stellen will, muss sich letztlich bewusst sein: Dieselben Überwachungsmethoden können auch für andere ideologische Gruppierungen eingesetzt werden - von linken Demonstranten bis hin zu Tierschützern.

Ingrid   Brodnig

Ingrid Brodnig

ist Kolumnistin des Nachrichtenmagazin profil. Ihr Schwerpunkt ist die Digitalisierung und wie sich diese auf uns alle auswirkt.