Die Ibiza-Vertuschung: Pflicht oder Wahrheit

Christian Pilnacek und Johann Fuchs stehen im Verdacht der falschen Beweisaussage vor dem „Ibiza“-Ausschuss. Der Sektionschef und der OStA-Leiter sollen bei ihren Befragungen wiederholt die Unwahrheit gesagt haben – wie ein aufmerksamer Beamter aus dem Justizministerium feststellte.

Drucken

Schriftgröße

Am 15. Juli 2020 waren Christian Pilnacek und Johann Fuchs im parlamentarischen Untersuchungsausschuss geladen. Ihre Befragungen drehten sich unter anderem um die Kommunikation zwischen dem Justizministerium (dessen Generalsekretär Pilnacek damals auch war) und der OStA Wien in zeitlicher Nähe zur Veröffentlichung des „Ibiza“-Videos am 17. Mai 2019.

Wie sich jetzt erst herausstellt, schrieb Pilnacek am Abend des 18. Mai 2019 mehrere E-Mails an Fuchs, in welchen er Weisungen des damaligen Justizministers Josef Moser kommunizierte. Weder Pilnacek noch Fuchs verloren im Ausschuss ein Wort über diese Mails, zum Zeitpunkt der Befragung lag die Korrespondenz den Abgeordneten auch nicht vor – wie auch andere sensible Dokumente nicht.

profil hat den Inhalt der Dokumente mit den von Fuchs und Pilnacek unter Wahrheitspflicht getätigten Aussagen verglichen. Als Grundlage dienten die öffentlich zugänglichen stenografischen Protokolle. Und das kam dabei heraus.

1. „Mündlich, per Telefon“

Im Ausschuss wurde Pilnacek unter anderem gefragt, welche Veranlassungen er nach Veröffentlichung des „Ibiza“-Videos am Abend des 17. Mai 2019 getroffen hatte.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich möchte zu einem anderen Bereich kommen, Herr Sektionschef, zum Ibizavideo: Haben Sie eine Weisung zur Beischaffung des vollständigen Ibizavideos erteilt; wenn ja, wann und an wen? Ich kann Ihnen vielleicht noch auf die Sprünge helfen, das war im Mai des vergangenen Jahres. Sind Sie da aktiv geworden und haben Sie Weisungen erteilt?

Mag. Christian Pilnacek: Ja, natürlich, es war ja an diesem besagten Freitag eine große Aufregung nach der auszugsweisen Veröffentlichung. Ich habe nach Rücksprache mit dem damaligen Bundesminister Dr. Moser dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Mag. Johann Fuchs, die Weisung erteilt, man möge dieses Video beischaffen.

Verfahrensrichter Dr. Wolfgang Pöschl: Schriftlich oder mündlich?

Mag. Christian Pilnacek: Mündlich, denn Freitagabend war in den Abendstunden und daher per Telefon.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was hat er (Anm. der damalige Justizminister Josef Moser) gemeint, was Sie zu tun haben?

Mag. Christian Pilnacek: Er hat nicht gemeint, was ich zu tun habe; er hat sich beraten lassen, was zu tun sei.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Gibt es dazu schriftliche Aufzeichnungen?

Mag. Christian Pilnacek: Nein.

Pilnacek hat also nach eigener Darstellung unmittelbar nach Veröffentlichung des „Ibiza“-Videos am 17. Mai 2019 zunächst mit dem Justizminister und dann mit dem Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien gesprochen. Alles lief mündlich, es gab dazu keinerlei schriftliche Aufzeichnungen. Das stimmt nicht. Am 18. Mai, dem Tag nach dem behaupteten Telefonat, verschickte Pilnacek zwischen 20.33 Uhr und 20.50 Uhr mehrere E-Mails an Fuchs (und andere Empfänger, teils in Blindkopie), die drei Weisungen des Ministers behandelten: a) Beischaffung des Videos, b) Zentrale Kommunikation über die OStA Wien, c) „keine aktive Rolle“ der WKStA (was auch immer damit gemeint war, Moser bestreitet, dies je so gesagt zu haben).

2. „Nachträglich vorgelegt“

Nachdem der OStA-Chef von Pilnacek instruiert worden war, setzte Fuchs noch am 18. Mai, 21.15 Uhr, seinerseits ein E-Mail an die WKStA ab. Er wies Behördenleiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda an, das gesamte „Ibiza“-Video im Wege von „Erkundigungen“ beizuschaffen und die Öffentlichkeitsarbeit zentral über die OStA Wien laufen zu lassen.

In der folgenden Passage will die NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper von Pilnacek wissen, wann er von Fuchs‘ E-Mail-Weisung an die WKStA erfahren hatte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Sektionschef! Ich komme zum Anfang der Ermittlungen nach Veröffentlichung des Ibizavideos … Da wurde vonseiten Fuchs … eine Weisung erteilt; das ergibt sich daraus, dass in der E-Mail auf § 29 StAG verwiesen wird. Diese E-Mail stammt … vom 18.5., also vom Samstag, 21.15 Uhr spätabends, und geht eben an die WKStA, an Vrabl-Sanda … Haben Sie Wahrnehmungen zu diesen E-Mails?

Mag. Christian Pilnacek: Diese E-Mails sind uns im Zuge einer Informationsberichterstattung vorgelegt worden, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wurden sie mit Ihnen abgesprochen?

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, ich habe die Frage schon beantwortet: im Zuge einer Informationsberichterstattung nachträglich vorgelegt worden.

Pilnacek sagt also, er habe nachträglich von Fuchs‘ Weisung an Vrabl-Sanda erfahren. Das stimmt nicht. Aus dem vorliegenden justizinternen E-Mail-Verkehr geht hervor, dass Fuchs seine Weisung bereits am 18. Mai 2019, 21.15 Uhr, in Blindkopie auch an Pilnacek schickte (der die Nachricht wiederum intern weiterleitete). Pilnacek erfuhr davon also nicht nachträglich, sondern zeitgleich. Obendrein hatte er Fuchs den Inhalt der Weisung an die Staatsanwaltschaft ja auch vorgegeben.

3. Das Kapitel Thomas Schmid

Thomas Schmid, Kanzler-Vertrauter, war einst Generalsekretär des Finanzministeriums, heute steht er der Staatsholding ÖBAG vor. Er ist auch einer der zentralen Beschuldigten im „Casinos“-Verfahren. Am 12. November 2019 nahm die WKStA bei ihm eine Hausdurchsuchung vor und stellte sein Smartphone sicher, von dem – wie sich später herausstellte – zahlreiche sensible Chatnachrichten gelöscht worden waren. In der folgenden Passage geht es um die Frage, wann Pilnacek von der HD bei Schmid erfahren hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wann haben Sie zum ersten Mal von der Hausdurchsuchung bei Thomas Schmid erfahren?

Mag. Christian Pilnacek: Datummäßig kann ich das nicht festlegen. Es ist uns über diese Hausdurchsuchung wie üblich ein Informationsbericht erstattet worden, samt Vorlage der Durchsuchungsanordnung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie haben von dieser nicht vor dem Bericht über die durchgeführte Hausdurchsuchung erfahren?

Mag. Christian Pilnacek: Nein, ich habe nicht vor Durchführung der Hausdurchsuchung von der Anordnung erfahren.

Pilnacek will vorab nicht von der HD bei Schmid informiert gewesen sein. Das stimmt nicht. Pilnacek war bereits am 8. November 2019, also vier Tage zuvor, von OStA-Chef Fuchs über die anstehenden Zwangsmaßnahmen gegen Schmid und andere Beschuldigte informiert worden. Nachzulesen ist das bei Pilnacek selbst. Am 15. November 2019 übermittelte er dem Kabinett des damaligen Justizministers Clemens Jabloner einen Bericht, der die HD bei Schmid behandelte. Darin schilderte er, dass die WKStA der Oberstaatsanwaltschaft Wien die gerichtlich bewilligten HD- und Sicherstellungsanordnungen am 8. November übermittelt hatte. Und: „Der Leiter der OStA Wien hat den SL IV (Anm.: Sektionsleiter der Sektion IV, Christian Pilnacek) am 8. November 2019 fernmündlich über das Einlagen dieser Berichte und das geplante Vorgehen (Anm.: gemeint sind die Hausdurchsuchungen) informiert.“

4. „Sicher ein paar Nachrichten ausgetauscht“

Nach Pilnacek war 15. Juli 2020 der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien Johann Fuchs im Untersuchungsausschuss an der Reihe. Auch er wurde gefragt, ob er von Pilnacek in zeitlicher Nähe zur Veröffentlichung des Videos schriftliche Weisungen erhalten hatte.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Herr Oberstaatsanwalt! Herr Sektionschef Pilnacek hat gesagt, er hat ganz am Anfang mündlich eine Weisung zur Beschaffung des Ibizavideos gegeben. Waren Sie der Adressat dieser Weisung?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also üblicherweise ist die OStA Adressat der Weisung, und wir haben an diesem Wochenende sicher ein paar Nachrichten ausgetauscht beziehungsweise auch telefoniert. Ich glaube nicht, dass er an diesem Wochenende mit jemandem anderen gesprochen oder jemandem anderen geschrieben hat. Also mit Sicherheit - -, aber es war ein Auftrag, denn wir waren uns da eigentlich einig, dass man ohne das Video in dieser Geschichte nicht weiterkommt.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Also er hat mündlich eine Weisung – das bestätigen Sie – an die Oberstaatsanwaltschaft gegeben?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.

Auch hier, alles nur mündlich. Auch Fuchs erwähnte mit keinem Wort die E-Mails vom 18. Mai. Das stimmt also auch nicht. Wie bereits erwähnt, überbrachte Pilnacek Fuchs an diesem Abend mehrere Aufträge des Justizministers. Auch darauf wurde Fuchs im Untersuchungsausschuss angesprochen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen, dass Justizminister Moser gewisse Wünsche geäußert, Aufträge gegeben hätte?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Also, mir gegenüber hat der Herr Bundesminister keine Wünsche deponiert. Das ist aber auch nicht üblich, das entspricht nicht unserer Unternehmenskultur. Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, ja, ich frage trotzdem.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und Wahrnehmungen gegenüber Herrn Pilnacek? Wünsche, Aufträge?

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Welche Wünsche meinen Sie?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Bezüglich der Ermittlungen des Verfahrens.

Mag. Johann Fuchs, LL.M.: Nein, also (Anm.: laut Protokoll reißt der Satz hier ab).

Fuchs will nichts von Wünschen/Aufträgen des Justizministers gewusst haben. Stimmt wiederum nicht. Für Fuchs konnte am 18. Mai 2019 vielmehr kein Zweifel daran bestehen, dass diese Aufträge von Moser kamen.

Um 20.33 schrieb Pilnacek an Fuchs: „Ich habe eben mit HBM telefoniert; wir bitten dich, der WKStA den Auftrag zu erteilen, das gesamte Bildmaterial von den beteiligten Medien anzufordern.“ Um 20.47 Uhr dann: „HBM wünscht auch, dass die Kommunikation ausschließlich über OStA Wien läuft.“ Und schließlich um 20.50 Uhr: „HBM möchte WKStA keine aktive Rolle zukommen zu lassen.“ (sic!)

Michael   Nikbakhsh

Michael Nikbakhsh

war bis Dezember 2022 stellvertretender Chefredakteur und Leiter des Wirtschaftsressorts.