Schlechte Ausreden
Haberlander, sie ist auch Stellvertreterin von ÖVP-Landeshauptmann Thomas Stelzer, beauftragte Friedrich Pammer mit der Leitung der Expertenkommission. Pammer ist ehemaliger Direktor des oberösterreichischen Landesrechnungshofs, in seiner Kommission versammelte er teils hoch qualifizierte medizinische Spezialistinnen und Spezialisten. In ihrem Bericht, der vergangene Woche publik wurde, halten sie fest: Das Klinikum Wels-Grieskirchen hätte die Patientin aufnehmen müssen. Dieses hatte damals abgewunken – mit dem Argument, man habe kein Intensivbett frei.
Vergangenen Oktober bereits, knapp nach dem Bekanntwerden des Falls, hatten sich in profil zwei arrivierte Fachleute zu Wort gemeldet. Damals schon meinten sie: Dass das Kepler Universitätsklinikum in Linz, das erste Spital, das kontaktiert wurde, die Frau nicht aufnehmen konnte, sei nachvollziehbar, denn die OP-Teams waren zu diesem Zeitpunkt mit Operationen beschäftigt.
Das Argument des Klinikums Wels-Grieskirchen allerdings, man habe kein freies Intensivbett, sei keines. „Für gewöhnlich lässt sich immer ein Intensivbett organisieren“, sagte damals Barbara Friesenecker, Anästhesistin und Intensivmedizinerin in Innsbruck, sie ist auch Vorsitzende der Arge Ethik in Anästhesie und Intensivmedizin der Österreichischen Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin. Und auch Gerhard Hochwarter, bis zum Jahr 2021 ein Vierteljahrhundert lang Oberarzt der Chirurgischen Abteilung am ehemaligen SMZ-Ost, der jetzigen Wiener Klinik Donaustadt, sagte: Während der mehrstündigen OP hätte sich das Klinikum Wels-Grieskirchen um die Organisation des Betts kümmern können. Der Bericht von Pammers Expertenkommission sagt nun das Gleiche: Die Welser hätten während der OP ein Bett organisieren können, diese dauert laut Kommission mindestens sieben Stunden. Dafür hätte es auch genug Kapazitäten gehabt, doch in Wels sind die Abteilungen mit den unterschiedlichen Intensivbetten getrennt und die Kommunikation ausbaufähig.
Der Fall zeigt nicht nur, wie schlecht innerhalb dieses konkreten Spitals kommuniziert wird. Er wirft auch ein Schlaglicht darauf, wie miserabel der Austausch in solchen Fällen oftmals spitals-, regions- und bundesländerübergreifend funktioniert. Und das liegt nicht daran, dass es keine genauen Pläne für diese Art von Szenarien gibt. Die gibt es sehr wohl, nur hält sich niemand daran.
Die heiße Kartoffel
Es gibt den sogenannten Österreichischen Strukturplan Gesundheit, der bundesländerübergreifend Gültigkeit hätte, und darüber hinaus den Regionalen Strukturplan Gesundheit (jedes Bundesland hat einen eigenen). Diese Pläne legen unter anderem eine gewisse Hierarchie in der Notfallversorgung fest. Wäre dieser in Anwendung gewesen, hätte die Vorgehensweise im Fall der Patientin aus dem Klinikum Rohrbach gänzlich anders ausgesehen: Anstatt mehrere Spitäler durchzutelefonieren (auch im Ausland, nämlich in Passau), hätte das Klinikum Rohrbach lediglich in Linz anrufen müssen. Von dort aus hätten die Linzer, die gemeinsam mit Wels-Grieskirchen das größte Referenzzentrum für Herzchirurgie in Österreich bilden, die weitere Organisation der Unterbringung übernommen.
Die Expertenkommission empfiehlt die Einhaltung dieser Pläne – doch wer kann das durchsetzen? „Die Notfallversorgung beziehungsweise das Rettungswesen liegt in der Verantwortung der Länder“, sagt Martin Mandl, Sprecher der SPÖ-Gesundheitsministerin Korinna Schumann.
Das Land Oberösterreich wiederum reicht die heiße Kartoffel weiter und sagt: „Die Krankenanstalten wurden beauftragt, die Empfehlung der Kommission umzusetzen. Die Abteilung Gesundheit wird die Umsetzung monitoren.“
Aus dem Klinikum Wels-Grieskirchen, einer Ordenseinrichtung der Kreuzschwestern und Franziskanerinnen, heißt es wiederum, man sei „offen für Verbesserungsvorschläge“ und werde „die von der Expertenkommission vorgeschlagenen Maßnahmen“ im Rahmen der eigenen „Ressourcen“ prüfen, „um das Optimierungspotenzial in unseren Strukturen und Abläufen zu analysieren“. Wenn man nicht mehr weiterweiß, gründet man einen Arbeitskreis.
Eines jedenfalls hält die Expertenkommission ebenfalls kategorisch fest: Die Frau hatte keine Chance. „Der fulminante Verlauf der prinzipiell lebensbedrohlichen Erkrankung“ hätte „ein Überleben der Patientin unmöglich gemacht. Die Zeit von Diagnosestellung bis zur Notwendigkeit der Reanimation war so kurz, dass keine Verlegung an ein Zentrum rechtzeitig erfolgen hätte können.“
Der Wiener Chirurg Gerhard Hochwarter widerspricht dem entschieden: „Wäre die Patientin sofort überstellt worden, hätte sie zumindest noch eine Chance gehabt.“