Warum Güleda sterben musste: Frauenmorde in der Türkei

Anstatt Frauen zu schützen, steigt Erdoğan aus der Istanbul-Konvention aus. Was steckt dahinter?

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Als Güleda C. an jenem Tag im November 2019 in ihre Studentenwohnung zurückkehrt, findet sie an der Türklinke eine Warnung. Es ist die Gebetskette ihres Ex-Freundes, die ihr deutlich machen soll: Ich war hier. Ich beobachte dich. Güleda ist 19 Jahre alt, studiert Fotografie im türkischen Isparta, einer Stadt im westlichen Taurusgebirge, fast 400 Kilometer südlich von Istanbul. Hier hat sich Güleda von ihrem Freund getrennt. Doch Zafer P. will das nicht wahrhaben. Später an jenem Tag bricht er in ihre Wohnung ein, verprügelt und würgt sie.

 

Irgendwie gelingt es Güleda, nach draußen auf die Straße zu gelangen. Als P. weiter auf sie einprügelt, rufen Passanten die Polizei. Auf dem Revier gesteht Zafer P., seine Ex-Freundin gewürgt und ihr mit Mord gedroht zu haben. Sie selbst will keine Anzeige erstatten – offenbar aus Angst, seinen Zorn damit weiter anzufachen. Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft trotzdem Anklage erheben.

Das türkische Gewaltschutzgesetz sieht vor, dass bei Gefahr für Leib und Leben Maßnahmen ergriffen werden müssen – unabhängig davon, ob das Opfer Anzeige erstattet oder diese später zurückzieht. Doch das geschieht nicht. P. wird noch in derselben Nacht freigelassen und bricht erneut in C.s Wohnung ein. Er quält die junge Frau stundenlang, bevor er sie mit einem Kabel erwürgt. Um sicherzustellen, dass sie wirklich tot ist, sticht P. seiner Ex-Freundin sechs Mal ins Herz.

Es sind Fälle wie dieser, die der Anwältin und Feministin Evrim Inan keine Ruhe lassen. „Die Behörden haben ihre Pflicht verletzt, Schutzmaßnahmen zu ergreifen“, sagt die 46-Jährige, die sich beim Verein „Frauensolidarität Bodrum“ engagiert. Hier berät sie Frauen, die Gewalt erlebt haben – meistens durch Ehemänner, Ex-Partner, Väter oder andere männliche Familienmitglieder. Güleda starb nicht, weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort war. Sie starb, weil sie eine Frau war, durch die Hand ihres Ex-Freundes. So wie ihr erging es 474 Frauen in der Türkei, allein im Jahr 2019.

Wie viele andere hätte auch der Mord an Güleda C. verhindert werden können, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft ihren Job gemacht hätten, sagt Anwältin Inan.

Das Gewaltschutzgesetz trat in der Türkei 2014 in Kraft: Frauen, die sich in Gefahr befinden, müssen geschützt werden, der Täter darf sich ihnen dann etwa nicht mehr nähern. „Im Jahr darauf gab es einen erstaunlichen Rückgang der Femizide“, sagt Inan. Doch danach hätten die Behörden die Maßnahmen nicht mehr konsequent verfolgt, und die Anzahl der Morde stieg wieder. Frauenrechtsbewegungen machen dafür auch die islamistisch-konservative Politik des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan verantwortlich. Sie verweisen auf die starke Zunahme von Frauenmorden ab 2002 – jenem Jahr, in dem die AKP die Regierung übernahm. Damals waren es 66. Im ersten Halbjahr 2009 war die Zahl auf 953 gestiegen. Danach hörte das Justizministerium auf, Daten zu veröffentlichen.

Laut der NGO „Wir stoppen Frauenmorde“ sind 2020 mehr als 370 Frauen durch die Hand von Männern getötet worden. Die Dunkelziffer dürfte weit höher sein. Nicht immer werde berichtet, etliche ungeklärte Fälle landeten als Suizide bei den Akten.

Eine Besserung ist nicht in Sicht, im Gegenteil. Am Samstag vor einer Woche verfügte Erdoğan über Nacht den Ausstieg seines Landes aus der Istanbul-Konvention, die Frauen vor Gewalt schützen soll. „Seither haben sich die Zahlen enorm erhöht“, sagt Inan. Allein am Dienstag seien innerhalb von zwölf Stunden sechs Frauen getötet worden. „Mit seinem Schritt hat Erdoğan Frauen quasi für vogelfrei erklärt.“

Dabei führte Erdoğan sein Land schon einmal in die richtige Richtung.

Mit dem Austritt aus der Istanbul-Konvention hat Erdoğan aber den Zorn vieler Türkinnen auf sich gezogen. Etliche Junge, die früher die AKP unterstützten, hätten sich von ihr abgewandt, meint Ülgen. In den sozialen Medien kursiert der Hashtag „OyMoyYok“ – „Meine Stimme kriegst du nicht“. Mehr als sieben Millionen junge Menschen dürfen 2023 erstmals wählen.
Die Rechtsanwältin Inan kündigt indes Klagen gegen Erdoğans Rückzug aus der Istanbul-Konvention an. „Das Dekret des Präsidenten ist verfassungswidrig“, sagt sie, „daher ist die Konvention nach wie vor gültig und die Türkei daran gebunden.“ Sie werde sich als Anwältin weiter darauf berufen.

Im türkischen Isparta haben Güledas Eltern inzwischen Berufung gegen das Urteil für den Mörder ihrer Tochter eingelegt. Zafer P. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, könnte aber nach 18 Jahren freikommen. Die Höchststrafe hat er nicht ausgefasst. „Als Grund hat das Gericht angegeben, Güleda habe ihn beleidigt, seine Männlichkeit verletzt“, sagt Inan. Diese Art von mildernden Umständen verbiete die Istanbul-Konvention.

Schmälert der Austritt aus dem Abkommen die Chancen von Güledas Eltern auf Gerechtigkeit? 

Durchaus möglich, sagt Inan. Die Richter fühlten sich schon jetzt nicht mehr an die Istanbul-Konvention gebunden.

Jean Asselborn erinnert sich noch gut an den 11. Mai 2011. An jenem Mittwoch war Luxemburgs Außenminister in Istanbul, um das sogenannte „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zu unterzeichnen. Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich ein völkerrechtlicher Vertrag, der erstmals verbindliche Rechtsnormen im Kampf gegen Gewalt an Frauen schaffte: Mit der Unterzeichnung der „Istanbul-Konvention“ verpflichten sich Staaten, die Gleichstellung der Geschlechter rechtlich zu verankern und offensiv gegen Gewalt an Frauen vorzugehen.

In Istanbul trifft Asselborn an jenem Tag auf seinen damaligen türkischen Amtskollegen Ahmet Davutoğlu, beide unterschreiben das Abkommen, insgesamt unterzeichnen es an diesem Tag 13 Mitgliedstaaten des Europarats. „Für die Türkei war das ein riesiger Fortschritt“, sagt Asselborn im Gespräch mit profil, „sie waren sehr stolz darauf“. Als erstes Land überhaupt ratifiziert die Türkei das Abkommen 2012, zwei Jahre später tritt das Gewaltschutzgesetz in Kraft, das Frauen wie Güleda schützen sollte.

Aus Österreich kam scharfe Kritik an der Entscheidung des türkischen Präsidenten, sein Land wieder aus der Konvention zu führen. Das sei ein „beschämender  Schlag ins Gesicht für alle, die sich für Frauenrechte einsetzen“, sagte Österreichs Außenminister Alexander Schallenberg. 

Asselborn geht noch weiter und spricht von einem „Schritt zurück ins Mittelalter“. „In der Türkei wird im Schnitt jeden Tag eine Frau durch häusliche Gewalt getötet. Mit seiner Entscheidung zieht sich Erdoğan weiter von der europäischen Menschenrechtskultur zurück.“

Zu Sanktionen gegen die Türkei konnte sich die EU jedoch nicht durchringen. Ankara ist ein zu wichtiger Partner, vor allem in der Migrationsfrage. Und bei kritischen Verhandlungen auf internationalem Parkett stehen Frauenrechte selten an erster Stelle.

Vollständig umgesetzt wurde die Istanbul-Konvention in der Türkei nie. Und so ist Erdoğans Vorstoß vor allem symbolischer Natur – ein Geschenk an Islamisten und erzkonservative Muslime, die der schwächelnde Präsident auf seiner Seite halten will und die in der Istanbul-Konvention eine Gefahr für das traditionelle Familienbild sehen.

Doch die Angriffe Erdoğans von vor einer Woche richten sich nicht nur gegen Frauen. In nur drei Tagen holte der Präsident zu einem Rundumschlag aus. Das türkische Militär fliegt wieder Luftangriffe gegen Kurden in Nordsyrien, die Justiz versucht mit der HDP die drittgrößte Partei des Landes zu verbieten, und Erdoğan feuerte den dritten Nationalbankchef in nur zweieinhalb Jahren. 

Ganz schön viel auf einmal – aber wieso jetzt?

All das ist Teil einer Strategie. „Erdoğan versucht damit, die Islamisten und die Rechten im Land auf seine Seite zu ziehen“, sagt der Politologe Sinan Ülgen vom Brüsseler Thinktank „Carnegie Europe“. Der Austritt aus der Istanbul-Konvention sei ein Geschenk an die Islamisten, das geplante Verbot der HDP ein Zugeständnis an die Nationalisten. Mit der Kündigung des Nationalbankschefs wolle Erdoğan die Geldpolitik an sich zu reißen, um Unternehmen weiterhin mit billigen Krediten versorgen zu können – ein riskanter Schachzug, der die Lira auf Talfahrt geschickt hat und eine Währungskrise einleiten könnte. „Erdoğans Ziel ist dabei immer dasselbe“, sagt Ülgen: „Es geht darum, seine eigene Popularität zu steigern.“

Der türkische Präsident befindet sich in einem Umfragetief. Zusammen mit ihrem Bündnispartner, der rechtsextremen MHP, kommt Erdoğans AKP nicht einmal mehr auf 40 Prozent der Stimmen. 

Eigentlich hatte Erdoğan seinen Wählerinnen und Wählern versprochen, das Land bis zum 100. Jahrestag der Republiksgründung 2023 in die Liste der zehn stärksten Wirtschaftsnationen zu hieven. Doch davon ist er weiter entfernt denn je. „Sein größtes Problem ist die Wirtschaft“, sagt Ülgen: „Sie bestimmt die Wahlen.“

Die Wirtschaft der Türkei steckt seit Jahren in der Krise, die Corona-Pandemie hat das vom Tourismus abhängige Land noch einmal hart getroffen. Im Februar stieg die jährliche Inflationsrate auf mehr als 15 Prozent, seit 2018 verlor die Lira im Vergleich zum Dollar die Hälfte an Wert. 

Grundnahrungsmittel werden immer teurer, jeder Zweite will mittlerweile ins Ausland. Planmäßig soll zwar erst 2023 gewählt werden. Doch viele Beobachter gehen davon aus, dass Erdoğan Neuwahlen ausrufen wird, sobald sich seine Popularität erholt hat. „Sobald er denkt, dass er gewinnen kann, wird er die Menschen zu den Urnen rufen“, sagt der Politologe Ülgen.

Siobhán Geets

Siobhán Geets

ist seit 2020 im Außenpolitik-Ressort.