„Die Folter wurde jedes Mal ärger“: Erste Zeugen im Prozess gegen Assad-Beamte
So schilderte am Montag am Wiener Straflandesgericht ein – mittlerweile grauhaariger – syrischer Mann mit ruhiger Stimme, was ihm im Jahr 2011 in der Provinzstadt Rakka widerfahren sei. Damals beginnen die Proteste gegen Diktator Baschar Al Assad. Er selbst sei damals Oppositionspolitiker der kleinen „Volkspartei“ gewesen – und prompt verhaftet worden. Das Büro, in dem sich die Szene zugetragen haben soll, sei jenes von Khaled H. gewesen, unter Assad ein Brigadegeneral des syrischen Geheimdienstes. „Diese Momente machen mir bis heute Angst“, sagt der Zeuge unter Wahrheitspflicht.
Diese Momente machen mir bis heute Angst.
Doch heute ist die Situation eine ganz andere: Heute sitzt ihm H. zwar wieder gegenüber. Jedoch nicht mehr in einem schummrigen Geheimdienstbüro in Rakka, sondern in einem mit Zuschauern gefüllten Gerichtssaal in Wien. H. ist gemeinsam mit dem damaligen Leiter der Kriminalpolizei in Rakka – einem gewissen Mussab A., – angeklagt. Es wird ihnen vorgeworfen, Gegner des Assad-Regimes misshandelt zu haben. H. wird sogar Folter vorgeworfen. Für Österreich ist der Prozess ein Novum: Das erste Mal werden hierzulande Angehörige des Assad-Regimes verfolgt. Betont sei: Die beiden Angeklagten bestreiten sämtliche Vorwürfe. Vor Gericht plädieren sie auf „nicht schuldig“.
Der Hauptangeklagte H. (links) und der Zweitangeklagte A. (rechts)
Der Prozess stützt sich großteils auf die Aussagen von Zeugen, die von H. oder A. misshandelt worden sein sollen und die teils aus ganz Europa – Deutschland, den Niederlanden oder Schweden – anreisen, um ihre Aussage vor Gericht zu machen. Am Montag – dem mittlerweile vierten Prozesstag – waren die ersten von 21 mutmaßlichen Opfern zu hören. Darunter der frühere Oppositionelle von der „Volkspartei“.
Der „fliegende Teppich“
Nachdem ihm die Augenbinde abgenommen worden sei, habe er vor sich Khaled H. sitzen gesehen, gibt der Zeuge zu Protokoll. Der damalige General habe auf ein kreuzförmiges Holzbrett gedeutet, das auf dem Boden gelegen sei: ein berüchtigtes Folterinstrument – in Regimekreisen zynisch „fliegender Teppich“ genannt. Das Brett ist mit einem Scharnier versehen. Es wurde genutzt, um Opfern gewaltsam den Rücken zu überstrecken. „Kennen Sie dieses Ding?“, soll H. dem Zeugen zufolge gefragt haben. Die Drohung sei gewesen: entweder gestehen oder in das Folterinstrument gespannt werden.
Der vorsitzende Richter zeigt dem Zeugen ein Bild. Darauf erkennt dieser den „fliegenden Teppich“ wieder. Er sei schließlich nach Damaskus überstellt worden, dort habe man ihn weiter gefoltert, sagt der Mann aus. Durch eine Amnestie am Unabhängigkeitstag Syriens 2011 sei er dann freigekommen und rasch untergetaucht.
H. wird in den Gerichtssaal geführt.
H. hört regungslos zu. Auch bisher schon hat er vor Gericht keine Emotionen erkennen lassen. Der Ex-Brigadegeneral hält ein Notizheft umklammert – manchmal streicht er mit seinen Fingern darüber. Sein Blick starrt ins Leere. Schließlich sagt er, er sehe den Zeugen heute zum ersten Mal.
Hinter verschlossenen Türen
Das nächste mutmaßliche Opfer war erst 18 Jahre alt, als er von einer Polizeistreife mitgenommen wurde. Er sei vor seiner Schule, wo er gerade für die Abschlussprüfung gelernt habe, aufgegabelt worden, gibt der Mann zu Protokoll. Den Behörden sei er zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt gewesen, weil er regimekritische Sprüche geschrieben habe, heißt es in der Anklageschrift. Nach der Festnahme sei er einer berüchtigten Untersuchungskommission aus Geheimdienstlern und Kriminalpolizisten vorgeführt worden. Auch Mussab A. sei anwesend gewesen.
An diesem Punkt unterbricht der Richter die Verhandlung und schickt die Zuhörer hinaus. Der Rest der Befragung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es geht um Vorwürfe, die den höchst persönlichen Lebensbereich des Zeugen betreffen – konkret um den Verdacht geschlechtlicher Nötigung, was ein höheres Strafmaß mit sich bringen würde.
Erstes Zimmer, rechts
Auf Achmads Sakko blitzt ein Anstecker mit der grün-weiß-schwarzen „Freien-Syrien“-Fahne, wie sie Oppositionelle gerne nutzen und die seit dem Sturz des Assad-Regimes auch offizielle Flagge des Mittelmeerstaates ist. Achmad ist der dritte Zeuge an diesem intensiven Verhandlungstag. Er zieht sein Sakko aus und zeigt dem Richter Narben an den Handgelenken. Diese seien Überbleibsel, als er – damals Journalist – mit Handschellen an die Decke gehängt worden sei.
Vier Mal habe man ihn verhaftet, mehr als 30 Mal der Untersuchungskommission vorgeführt. „Die Folter wurde jedes Mal ärger“, sagt Achmad.
Er zählt eine Litanei an verschiedenen Foltermethoden auf: Tritte, Schläge, Elektroschocks und der „fliegende Teppich“, an den er im „ersten Zimmer, rechts“ in einem Haus der Kriminalpolizei gekettet worden sei. Bei der Kriminalpolizei in Rakka fanden laut Staatsanwaltschaft auch die Sitzungen der Untersuchungskommission statt.
Der Zeuge Achmad willigte ein sich von der Presse fotografieren zu lassen.
Der Einsatz von Folter galt unter dem Assad-Regime als systemisch. Baschar Al Assads Vater, Hafiz Al Assad, der bereits seit einem Putsch im Jahr 1970 defacto diktatorisch regierte, erschuf ein Netz aus miteinander konkurrierenden Geheimdiensten – zu Hochzeiten waren es 14 Nachrichtendienste, die hauptsächlich zur Bespitzelung der Bevölkerung und potenzieller Rivalen der Assad-Familie genutzt wurden.
Wer nach Damaskus geschickt wird, wird unter Folter sterben.
Achmad, der vor Gericht auch den Hauptangeklagten H. belastete, sagte aus, es sei ihm wiederholt gedroht worden, aus Rakka nach Damaskus verlegt zu werden: „Wer nach Damaskus geschickt wird, wird unter Folter sterben.“ Ein „enger Freund“ von ihm sei nach seiner Überstellung verschwunden, erst nach dem Fall des Regimes 2024 sei klar geworden, dass er im Gefängnis umgekommen sei.
„Ich kenne dich nicht“
Am Kopf hat Achmad eine Narbe von einem Schlag. Der Zweitangeklagte A., der das mutmaßliche Opfer wiederholt geschlagen haben soll, soll ihm bei einem Verhör mit einem Tritt einen Finger gebrochen haben. Eines Nachts sei er plötzlich aufgewacht, als unter seiner Zellentür Wasser floss, das unter Strom gestanden sei, sagt der Zeuge aus. Als die Tür aufging, soll dahinter A. mit einem Elektroschocker gestanden sein. Der Zeuge behauptet, A. sei bei „90 Prozent“ der Folter-Vernehmungen anwesend gewesen.
Der Verteidiger des Zweitangeklagten will wissen, warum Achmad den nunmehr angeklagten A. bei einer Vernehmung 2020 nicht korrekt auf Fotos identifizieren konnte. „Wir versuchen diese Leute zu vergessen, um im Leben weiterzukommen“, sagt Achmad. Der Zweitangeklagte sei in Rakka stadtbekannt gewesen: „Wir hatten Angst vor ihm. Er war ein mächtiger Mann.“ Die tiefe Stimme des Zweitangeklagten, der bis dahin vor Gericht großteils geschwiegen und keine Fragen beantworten wollte, ist plötzlich zu hören. „Nein, ich kenne dich nicht“, übersetzt der Gerichts-Dolmetscher.
Am Dienstag geht es mit der Befragung der Zeugen weiter. Man wird sehen, wie das Gericht die Aussagen einordnet.