Vorwurf: Zivilisten misshandelt
profil und ORF haben im Vorjahr im Rahmen des internationalen Investigativ-Projekts „Damascus Dossier“ intensiv zu Syrien zum Regime des gefallenen Diktators Bashar al-Assad recherchiert. Der deutsche Fernsehsender NDR hatte zuvor eine riesige Menge geleakter syrischer Geheimdienstdokumente mit dem „International Consortium of Investigative Journalists“ (ICIJ) geteilt. Auch wenn der Fall des nunmehr angeklagten Ex-Generals nicht Teil der vorliegenden Daten war, haben sich profil und ORF im Zuge der Recherche mit dieser Causa intensiv auseinandergesetzt.
Die Vorwürfe im Prozess beziehen sich auf die Jahre 2011 bis 2013 – und sind in der Stadt Rakka angesiedelt. Teil des Sicherheitsapparats in Rakka waren laut Verdachtslage seinerzeit auch die beiden Angeklagten. Der ehemalige Brigadegeneral bekleidete demnach eine leitende Funktion im syrischen Geheimdienst, wobei er auch die Aufsicht über eine Haftanstalt gehabt haben soll. Der zweite Beschuldigte leitete wiederum die Ermittlungsabteilung der örtlichen Kriminalpolizei.
Beide sollen für die Festnahme, die Inhaftierung und die anschließende Einvernahme von Zivilpersonen organisatorisch verantwortlich gewesen sein und laut Staatsanwaltschaft Wien „fallweise auch selbst Tätlichkeiten gegen inhaftierte Personen gesetzt haben“. Unter ihrer Befehlsgewalt seien Zivilisten „unter prekären sanitären und unmenschlichen Bedingungen“ von Beamten des Geheimdiensts und der Kriminalpolizei „wiederholt auch unter Anwendung von Folterwerkzeugen zum Teil massiv körperlich misshandelt und zur Ablegung von für sie nachteiligen Geständnissen beziehungsweise Aussagen“ genötigt worden.
Angeklagte: „Nicht schuldig“
Betont sei: Beide Angeklagte bestreiten sämtliche Vorwürfe und haben sich vor Gericht „nicht schuldig“ bekannt. Der Fall hat nicht zuletzt auch deshalb internationales Aufsehen erregt, weil der ehemalige Geheimdienst-General, nachdem er Syrien verlassen hatte, in Österreich zwischenzeitlich Asyl bekam. Er sollte offenbar als Informationsquelle für einen befreundeten Nachrichtendienst genutzt werden. Doch bald tauchten Vorwürfe auf, die nicht mehr abreißen wollten. Ein Gerichtsprozess gegen mehrere österreichische Beamte endete mit Freisprüchen.
Dem Ex-General werden zahlreiche Fälle schwerer Körperverletzung vorgeworfen – fast alle davon als Beitragstäter. In einem Fall soll er aber ein Opfer während einer Befragung auch selbst mehrmals geschlagen und die Anwendung intensiver Gewalt angeordnet haben. Daraufhin soll der Häftling dann von Wachebeamten im Keller mit Elektrokabeln geschlagen und auf einem Folterwerkzeug namens „fliegender Teppich“ misshandelt worden sein. Darunter versteht man eine Holzkonstruktion, auf welcher der Betroffene gänzlich fixiert ist, sein Körper aber auf höchst schmerzhafte Weise abgewinkelt werden kann.
Darüber hinaus wird dem früheren Brigadegeneral auch das Verbrechen der Folter als Bestimmungs- bzw. Beitragstäter vorgeworfen. Demnach habe er die Misshandlung einer Person – unter anderem, um von dieser ein Geständnis zu erlangen – veranlasst oder zumindest nicht untersagt. Die Rede ist von Schlägen, Tritten und Elektroschocks.
„Brutaler Umgang“
„Die meisten Menschen in Syrien haben gewusst, was drinnen abgeht“, sagte der Zeuge, mit dem profil und ORF sprechen konnten, generell mit Blick auf die Situation in Gefängnissen im Assad-Regime. Das Regime habe bewusst auf eine abschreckende Wirkung abgezielt. „Je mehr Demonstranten es auf den Straßen gab, umso brutaler war der Umgang mit ihnen“, erzählte der Mann auch konkret mit Blick auf die Stadt Rakka. Das Sicherheitsgebäude sei den Einwohnern der Stadt bekannt gewesen: „Alle Menschen haben gewusst, was dort passiert ist.“ Alle hätten sich davor gefürchtet. Auch der General sei in Rakka bekannt gewesen, sagte der Zeuge im Exklusiv-Interview. Der General habe schon vor der Revolution einen schlechten Ruf gehabt.
Sofern ein Gefangener einen hohen Stellenwert in der Gesellschaft oder in der Politik gehabt habe, hätte der General mitunter selbst „das Foltern geleitet“, behauptete der Mann, der das Interview über einen Dolmetscher in arabischer Sprache gegeben hat. Es habe auch Fälle von Ermittlungen – sinngemäß wohl: Einvernahmen – gegeben, die im Büro des Generals stattgefunden hätten, meinte der Zeuge.
Anwalt: „Anklage suggestiv formuliert“
Nochmals sei betont: Beide Angeklagten bestreiten sämtliche Vorwürfe. profil und ORF fragten bereits Ende 2025 im Zuge der Interview-Veröffentlichung beim Anwalt des Ex-Generals nach. Dieser teilte damals mit, die Anklage beruhe „großteils auf anonymisierten widersprüchlichen und in ihrer Entstehung höchst problematischen Aussagen aus einem Bürgerkriegsumfeld, die erst viele Jahre nach den behaupteten Ereignissen aufgetaucht sind.“ Ein großer Teil dieser Angaben entziehe sich „jeder nachvollziehbaren Überprüfbarkeit“.
Die Anklageschrift bezeichnete der Anwalt damals für „in weiten Teilen suggestiv formuliert“. Voneinander unabhängige Vorfälle und Zeiträume würden „ohne klare Trennung miteinander verknüpft“. Der daraus entstehende Gesamteindruck entspreche „weder der tatsächlichen dienstlichen Stellung meines Klienten, noch den objektiv erkennbaren Akteninhalten“. Entlastende Umstände würden ausgeblendet, zentrale Widersprüche blieben unbeachtet.
Inhaltlich ließ der Anwalt schon damals wissen: „Mein Mandant hat niemals Anordnungen zu Misshandlungen, Gewalt oder Folter gegeben oder solche Handlungen gesetzt.“ Er sei in seiner damaligen Funktion weder befugt, noch in der Lage gewesen, „entsprechende Maßnahmen zu verfügen“. Ebenso entschieden weise der Ex-General die Behauptung zurück, er sei in Rakka für ein „hartes Vorgehen“ bekannt gewesen oder hätte politische Gefangene verhört.
21 Zeugen ausgeforscht
Nun wird man bald wissen, was die 21 von der Staatsanwaltschaft ausgeforschten mutmaßlichen Opfer jeweils genau vor Gericht angeben werden. profil und ORF haben den von ihnen interviewten Zeugen Ende des Vorjahres auch gefragt, was es für ihn persönlich bedeute, in diesem Prozess aufzutreten. Die sinngemäße Antwort: Man habe in Syrien diese Personen damals nicht zur Rechenschaft ziehen können: „Jetzt haben wir die Möglichkeit hier auf eine gerechte Gerichtsverhandlung. Ich wünsche mir, dass wir Gerechtigkeit für all jene erreichen, die es nicht geschafft haben – und für all diejenigen, die vieles verloren haben.“
Es wird sich zeigen, wie am Ende des Tages das Gericht all das bewerten wird.