Die Staatsanwaltschaft hatte schon recht früh den Verdacht, Ott und Weiss könnten die Verfasser des Konvoluts sein. Aber wie beweist man das? Wie weist man nach, dass sie es nicht nur verfasst, sondern auch bewusst gestreut haben – an die Justiz, an Parteien und an Journalisten?
Und vor allem: Warum haben sie das gemacht?
Das Motiv
Zum Motiv schreiben die Ermittler: „Es ist davon auszugehen, dass der Antrieb für das Verfassen und Verbreiten des Konvoluts in einem emotionalen Motiv zu finden sein wird. Es dürfte aus einer tiefen Kränkung und empfundenen Ungerechtigkeit herrühren und diese in Zorn, Ärger und Wut münden. Dieses Gefühl der Kränkung dürfte den Verfasser über einen langen Zeitraum verfolgt haben und hat im Frühjahr 2017 einen Auslöser gefunden.“
Cui bono?
Genau diese negativen Emotionen könnte eine fremde Macht genutzt haben, um die beiden Verfassungsschützer zu ihren Agenten umzudrehen. Es wäre ein klassischer Fall.
„Ich erkenne aufgrund der vorgelegten Dokumente und des nun erweiterten Wissens über die Umtriebe des Herrn Ott und seine durch das Gericht festgestellte Spionagetätigkeit für Russland, dass es sich meiner Ansicht nach bei sämtlichen Schreiben um eine gezielte Operation gehandelt hat, mit dem Ziel, das BVT und insbesondere meine Person zu vernichten“, sagt Bernhard P. in einer Einvernahme. Er war bis zu dieser Razzia für die Abwehr russischer Spionage zuständig – und war „überraschenderweise“ der Erste, der im Zuge des Skandals auf Betreiben des blauen Innenministeriums seinen Job verlieren sollte.
Die Ermittler schreiben: „Ziel des ,Konvolutes‘ war unter dem vorgeblichen Deckmantel des Aufzeigens von Missständen die Offenbarung von internen Vorgängen, Amts- oder Dienstgeheimnissen, schützenswerten Informationen etc., eine Unruhe innerhalb der Belegschaft des BVT zu schüren, negative Auswirkungen bei fremden Partnerdiensten und in weiterer Folge eine Reduzierung der Zusammenarbeit zu erwirken. Zudem wurde das ,Konvolut‘ auch mehrfach in den Medien aufgegriffen und breit diskutiert. Da einerseits interne Details den Weg an die Öffentlichkeit fanden (....), wurde die vertrauensvolle Zusammenarbeit empfindlich gestört, was einen – wenngleich nicht bezifferbaren – so jedenfalls umfassenden Schaden für die Republik zur Folge hat(te).“
Und: „Eine Schwächung des österreichischen Sicherheitsapparats führt zwangsläufig zu einer Stärkung jener fremden Nachrichtendienste, die auf österreichischem Staatsgebiet aktiv sind. Insbesondere die russischen Nachrichtendienste profitierten von den Agitationen.“
Warum ausgerechnet Ott und Weiss?
Die Antwort findet sich in einem anderen Ermittlungsakt: zum Wirecard-Skandal.
Nachdem der deutsche Zahlungsdienstleister im Sommer 2020 pleiteging, setzte sich der Österreicher und ehemalige Wirecard-Boss Jan Marsalek ab. Nach und nach zeigte sich: Er war nicht nur ein schaumschlagender Manager, sondern wohl auch Putins wichtigster Spion im Westen. Ott und Weiss sollen seine Handlanger gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft fasst das so zusammen: „Das Vorgehen von Jan Marsalek und seiner Partner wie Mag. Martin Weiss und Egisto Ott und anderen teils bekannten und noch unbekannten Personen stimmt hier mit den außenpolitischen Interessen Russlands überein, wobei Marsalek und seine Partner auch wirtschaftlich profitiert haben.“ „Der Schaden für die österreichische Sicherheitsstruktur durch die zahlreichen widerrechtlichen Abfragen für offensichtlich nachrichtendienstlich russische Interessen, die permanente Offenlegung interner Geheimnisse und Informationen, die nur für einen kleinen Personenkreis bestimmt waren, zu Akteuren im Umfeld und mit Bezügen zu russischen Nachrichtendiensten sowie die gezielte Informationsweitergabe von Vorgängen und zu Personen aus dem österreichischen Verfassungsschutz“, habe zur Zerschlagung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung geführt. „Die BVT-Razzia, Spionagevorwürfe und Personaldiskussionen und -Spekulationen haben das Vertrauen hinsichtlich der Zusammenarbeit im hochsensiblen Bereich des Verfassungsschutzes nachhaltig massiv beeinträchtigt und sind nicht spurlos an der österreichischen Sicherheitsarchitektur vorübergegangen.“
Wie kann man nachweisen, wer das Konvolut verfasst hat?
Ein Schlüssel waren die verschiedenen Hausdurchsuchungen bei Ott. Das Dokument wurde in mehreren Varianten in einem eigens angelegten Dateiordner namens „1-BVT“ gefunden. Darin lagen weitere 709 Dokumente zu unterschiedlichsten Themenbereichen rund um das BVT. Viele davon dienten laut Aktenlage zuerst der Erstellung des Konvoluts, aber auch der Vorbereitung auf den späteren Untersuchungsausschuss, der die Verantwortlichkeit für die Razzia klären sollte.
Ott machte gemeinsame Sache mit der FPÖ, präparierte Abgeordnete und Zeugen für die Befragungen und lieferte sogar während der Befragungen live Inhalte.
Ott behauptet übrigens, viele dieser Informationen seien einfach in seinem Briefkasten gelegen. Sollten Sie gute Informationen haben, denken Sie bitte auch an meinen Briefkasten.
Die Ermittler ließen jedenfalls verschiedene von Ott verfasste Schriftstücke und das Konvolut sprachlich begutachten. Resümee: „Aufgrund der deutlichen Mehrheit der überschneidenden Auswertungsmerkmale wird mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer gleichen Urheberschaft beider Texte ausgegangen.“
Ein zweites Gutachten bestätigt das: „Auch dem 2. Gutachten ist somit zu entnehmen, dass Egisto Ott mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als Verfasser des Konvolutes gilt.“
War Weiss beteiligt?
Die Ermittler konnten rekonstruieren, dass Weiss über Monate hinweg „Informationen“ eingeliefert hatte. Die beiden tauschten sich aus und dürften einiges gemeinsam konstruiert haben.
An wen soll Ott das Konvolut verschickt haben?
Bei der Hausdurchsuchung fand man einen Filofax-Kalender aus dem Jahr 2017. Darin hatte Ott einige E-Mail-Adressen notiert – darunter auch jene eines ehemaligen profil-Journalisten. Interessant ist, dass später genau an diese Mailadressen das Schreiben verschickt wurde.
Im Kalender wurden ebenfalls spezielle Briefmarken gefunden. Die Briefe mit dem Konvolut an Justiz, Journalisten und andere Personen waren genau mit diesen Marken frankiert.
Was hat die Staatsanwaltschaft nun angeklagt?
Sie dreht den Spieß um: Vorrangig angeklagt ist nicht das „Verfassen“ des Konvoluts, sondern „das Vergehen der Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung“. Das klingt auf den ersten Blick eigenartig. Einerseits ist ständig von einem Sudelkonvolut die Rede, andererseits werden Ott und Weiss nun angeklagt, weil sie Geheimnisse verraten haben sollen. Ist also alles Lüge – oder doch nicht?
Was wie ein Widerspruch klingt, ist keiner. Im Konvolut finden sich tatsächlich zahlreiche Interna und klassifizierte Informationen, die den Tatsachen entsprechen. Falsch sind jedoch die Schlüsse, die daraus gezogen werden – oder die Behauptung, die beschuldigten Personen hätten in diesem Zusammenhang Fehlverhalten gesetzt.
Konkret hat sich die Staatsanwaltschaft zwei Punkte herausgegriffen, die das belegen sollen.
Im Akt wird das so resümiert: „Auffallend viel wird vom Verfasser in den Themenbereich ,systematischer Verrat von Amtsgeheimnissen und Ermittlungsergebnissen‘ investiert. Hier sind neben internen Namen, welche als Informationsgeber fungieren, auch Namen von externen Journalisten angeführt.“
Wie geht es weiter?
Wir warten auf einen Verhandlungstermin – und werden darüber berichten, sobald er da ist.