Der Ex-BVT-Beamte Egisto geht durch eine Tür am Wiener Straflandesgericht. Dahinter steht ein Kameramann.
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Vier Jahre Haft für Egisto Ott wegen Russland-Spionage

Die Geschworenen halten Egisto Ott wegen Spionage für schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Mittwoch, 20. Mai 2026, kurz vor 9 Uhr: Egisto Ott, Ex-Mitarbeiter des damaligen Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) betritt den großen Schwurgerichtssaal am Wiener Straflandesgericht. Es ist der Tag der Entscheidung. Hat Ott für Russland spioniert – oder nicht? 

Die acht Geschworenen sind sich einig: Egisto Ott ist der Russland-Spionage schuldig. Ott wurde auch wegen Amtsmissbrauch, Bestechung und Bestechlichkeit, Veruntreuung, einer Verletzung des Außenwirtschaftsgesetzes und Geheimnisverrats verurteilt. Insgesamt wurde Ott zu vier Jahren und einem Monat Haft verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ott selbst fasste sich am letzten Prozesstag ganz kurz. Ihm und einem – unter anderem wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs – mitangeklagten anderen Ex-BVTler stand das letzte Wort im Verfahren zu. Beide haben sämtliche Vorwürfe immer bestritten. Ott verzichtete am Mittwoch jedoch auf weitere Reden und schloss sich einfach nur  den Ausführungen seiner Anwältin Anna Mair an, die bereits Anfang der Woche Plädoyer gehalten hat. 

Prozess gegen Ex-BVT-Chefinspektor Egisto Ott am Mittwoch, 20. Mai 2026, im großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts in Wien.
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Nach fünf Minuten war es damit auch schon wieder vorbei – vorerst. Der vorsitzende Richter schickte die Geschworenen in die Beratung. Sie mussten in 21 Hauptfragen entscheiden, ob Ott und der Zweitangeklagte schuldig sind oder nicht. Die Geschworenen haben dafür mehr als acht Stunden lang beraten. 

Schuldig wegen Russland-Spionage

Um 17.45 Uhr öffneten sich die Tore des Großen Schwurgerichtssaales wieder. Die Geschworenen gingen jede einzelne Frage durch. Schon nach der ersten war klar: Die Geschworenen halten Egisto Ott in erster Instanz für schuldig: Amtsmissbrauch, Russland-Spionage, Bestechung und Bestechlichkeit, Veruntreuung, Geheimnisverrat und eine Verletzung des Außenwirtschaftsgesetz lauten die Delikte, in denen das Gericht einen Schuldspruch gegen Ott verhängte. Ott wird zu vier Jahren und einem Monat Haft verurteilt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Otts Verteidigung meldet Nichtigkeitsbeschwerde an.

Ab 18.00 Uhr lasen die Geschworenen die einzelnen Fragen vor. Nach jeder Hauptfrage sagten sie, ob sie die Angeklagten für diesen Vorwurf für schuldig oder unschuldig befunden haben. Besonders relevant ist die zweite Hauptfrage. Hier geht es um den Vorwurf der Russland-Spionage. 

Zum besseren Verständnis: Die einzelnen Hauptfragen umfassen jeweils einen Straftatbestand und beinhalten jeden einzelnen Vorwurf dazu. Jeder Vorwurf ist ein langer Satz, der eine Unterfrage bildet. Schon die können lang werden. Die erste Unterfrage zur Russland-Spionage ist etwa ein Satz mit 2600 Zeichen. Zum Vergleich: Das ist in etwa so lange wie dieser Text bis zu der Stelle, die Sie gerade lesen. Die erste Hauptfrage war insgesamt 25 Seiten lang. Die Geschworenen mussten sich beim Vorlesen abwechseln.

Die Vorwürfe

Es war ein Prozess der Superlative. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelte seit 2017 gegen Ott wegen des Verdachts der Russland-Spionage. Die Anklageschrift zählte 172 Seiten, und es ging um weit mehr als eine Frage: Die Staatsanwaltschaft erhebte rund 120 Teil-Vorwürfe gegen den einstigen BVT-Beamten. Ott bekannte sich nicht schuldig.

Ein kurzer Überblick über die Vorwürfe:

Ott soll

  • wissentlich für Russland spioniert haben, indem er Informationen für den russischen Geheimdienst FSB sammelte und drei Handys aus dem Innenministerium sowie einen speziell verschlüsselten Laptop, wie ihn westliche Geheimdienste nutzen, nach Russland weitergegeben haben soll.
  • bestechlich gewesen sein, weil er Geld verlangt haben soll, etwa für Abfragen in Polizeidatenbanken (auch solche, die nichts mit Russland zu tun haben).
  • andere Beamte bestochen und zum Amtsmissbrauch angestiftet haben, etwa, um an Informationen zu gelangen.
  • Amtsmissbrauch begangen haben, weil er Personenabfragen durchführte, die nichts mit seinem Job zu tun gehabt haben sollen (darunter fallen auch Abfragen, die nichts mit Russland zu tun haben), zudem soll Ott jahrelang mehrere fremde Ausweise, die aus einer Amtshandlung stammten, behalten haben.
  • den speziell verschlüsselten Laptop veruntreut haben.
  • das Außenwirtschaftsgesetz verletzt haben, da der Laptop als „Dual-Use“-Gut nicht nach Russland verkauft werden durfte, aber über Ott und Jan Marsalek nach Moskau gewandert sein soll.
  • Amtsgeheimnisse verraten haben, etwa, dass man mit einer Generalkarte in jeden Raum des BVT gelangt.
  • einen anderen Beamten zum Verrat von Amtsgeheimnissen angestiftet haben, um an die Handy-Daten aus dem Innenministerium zu gelangen.
  • durch den Besitz der Daten der Handys Datenbeschädigung und durch deren mutmaßliche Weitergabe Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht begangen haben.
  • schweren Betrug begangen haben, indem er sich am Meldeamt als Polizist ausgegeben und sich so 3,30 Euro an Gebühren an die Republik gespart haben soll.

Egisto Ott drohen im Kernvorwurf der Russland-Spionage bis zu fünf Jahre Haft. Relevant für Ott ist nicht nur, ob er verurteilt wird, sondern gegebenenfalls auch, wie lange: Ab einem halben Jahr unbedingter Haft oder einem Jahr bedingter Haft würde der Beamte sein Amt verlieren. Das hätte auch zusätzliche finanzielle Folgen für den 63-jährigen Kärntner.

Stundenlange Beratungen erwartet

Neben Ott sitzt ein weiterer ehemaliger Beamter des BVT auf der Anklagebank. Der Mann soll Ott unterstützt, aber vom mutmaßlichen Russland-Hintergrund nichts gewusst haben. Ihm wird Amtsmissbrauch, Anstiftung zum Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Datenbeschädigung vorgeworfen. Zudem muss er sich gegen zwei Vorwürfe nach dem Waffengesetz verteidigen, da die Polizei bei einer Razzia einen Schlagring und eine Flinte mit verkürztem Lauf gefunden hat. Auch er bekennt sich nicht schuldig.

 Prozess gegen Ex-BVT-Chefinspektor Egisto Ott am Mittwoch, 20. Mai 2026, im großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts in Wien.
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Die Geschworenen mussten zu jedem einzelnen Anklagepunkt einzeln entscheiden, ob Ott schuldig oder unschuldig ist. Der Richter hatte allein für die Verlesung der entsprechenden Fragen am letzten Verhandlungstag eine volle Stunde benötigt. Die Verlesung der Entscheidung der Geschworenen wird daher wohl nicht kürzer dauern.

Am letzten Verhandlungstag am Montag wurden bereits die Schlussplädoyers vorgetragen. Auch hier zeigte sich, wie komplex die Anklage ist: Drei Stunden lang trug die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe gegen Ott vor. 

Dieser Prozess hat gezeigt, mit welcher Vehemenz Ott jahrelang mit Korruption und Landesverrat gegen die Republik vorgegangen ist

Staatsanwaltschaft Wien

Sie bemühte sich vor allem, den Geschworenen im Detail zu schildern, dass der Ex-BVT-Beamte – aus ihrer Sicht – nicht die Wahrheit sagt. „Die Beweislast gegen beide Angeklagten ist erdrückend“, befand der Staatsanwalt: „Ich habe keinen einzigen Zeugen gefunden, der Egisto Ott entlastet.“ Und: „Dieser Prozess hat gezeigt, mit welcher Vehemenz Ott jahrelang mit Korruption und Landesverrat gegen die Republik vorgegangen ist.“

Im Zweifel für den Angeklagten

Otts Verteidigung setzt vor allem darauf, dass im Zweifel immer freizusprechen ist: „Diese ganze Geschichte hat zu viele Lücken, wo wir keine Beweise, sondern nur Vermutungen haben“, betont Otts Anwältin Anna Mair. 

In ihrem Schlussplädoyer zweifelte sie nahezu alle Ermittlungsergebnisse an und kritisierte das Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Polizei: Dass bis zum Schluss des Gerichtsverfahrens noch polizeiliche Ermittlungen stattfinden, habe sie noch nie erlebt. So präsentierte die Staatsanwaltschaft etwaein Foto eines  Laptops, der dieselbe Seriennummer aufwies wie jener, den Ott weitergegeben haben soll. Gefunden wurde das Bild jedoch laut Anklagebehörde auf dem Handy eines wegen Russland-Spionage in Großbritannien verurteilten Bulgaren, der gemäß Verdachtslage als Kurier fungiert haben soll. Inhaltlich ging Ott-Anwältin Mair auf derlei Aspekte nicht ein, sie konzentrierte sich eher auf die Vorgangsweise der Ermittler.

Diese ganze Geschichte hat zu viele Lücken, wo wir keine Beweise, sondern nur Vermutungen haben

Anna Mair

Anwältin von Egisto Ott

So sprach Mair von „angeblichen“ Handyauswertungen. Denn sie habe als Verteidigung keine Möglichkeiten gehabt, jene Chat-Auswertungen, die britische Behörden auf dem Handy des verurteilten Russland-Spions Orlin Roussev durchgeführt hatten, zu überprüfen. Die Chats liegen dem Gericht nur in Stücken vor. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft zeigen diese detailliert, wie Roussev mit „Rupert Ticz“, hinter dem die Ermittler Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek vermuten, die Übergabe der BMI-Handys und des SINA-Laptops plant.

„Stellen Sie sich vor, man wertet ihr Handy aus und pickt dann einzelne Nachrichten heraus“, sagte Mair in Richtung der Geschworenen: „Ich denke, aus einzelnen Nachrichten kann man jedem einen Strick drehen.“

Eine Illustration eines Mannes mit kurzem Haar und Bart in Hemd.
Rupert Ticz alias Jan Marsalek, 16. November 2020

Meine einzige Sorge ist, dass einer meiner ehemaligen Vorstandskollegen, der von einigen Aspekten unserer Arbeit mit dem BND und der CIA wusste, etwas zugeben könnte.

Eine Illustration eines Mannes mit kurzem Haar und Bart in Hemd.
Rupert Ticz alias Jan Marsalek, 16. November 2020

Wahrscheinlich wird dieser Mann dann einen Selbstmord im Epstein-Stil im Gefängnis haben.

Selbst wenn man die Chats für bare Münze nehme, sei nicht klar, für wen Marsalek überhaupt arbeite, argumentierte Mair: In einem Chat schreibt „Ticz“ davon, dass er Geschäfte mit dem deutschen BND und der amerikanischen CIA gemacht habe. „Wer sagt uns, dass Marsalek nicht noch immer für die CIA arbeitet und für die Amerikaner Russland infiltriert?“, fragte Mair die Geschworenen.

Geheime Operation oder „Fake News“

Das wichtigste Argument der Verteidigung lautet aber „Operation Doktor“. Er habe vom früheren Vizedirektor des BVT den geheimen Auftrag bekommen, den flüchtigen russischen FSB-Offizier Dmitry Senin für einen anderen, befreundeten Nachrichtendienst abzuklären, behauptet Ott. Diese geheime „Operation Doktor“ würde alle Abfragen mit Russland-Bezug erklären, die er durchgeführt hat. Das Problem an dieser Geschichte: Kein einziger Zeuge bestätigte die Existenz der „Operation Doktor“. Der einstige Vizedirektor, der laut Ott den Auftrag erteilt haben soll, bezeichnete sie als Zeuge unter Wahrheitspflicht gar als „Fake News“.

Und warum gab es keine Unterlagen zur „Operation Doktor“? Die will Ott in seinem Stahlschrank verwahrt haben. Die Ermittler haben dazu aber nichts gefunden – und später alle Akten, die nicht mit dem Verfahren zu tun haben, vernichtet. „Ich sage nicht, dass AG FAMA absichtlich irgendetwas unterschlagen hätte“, sagte Mair: „Aber sie besteht aus Beamten, die nicht nachrichtendienstlich ausgebildet sind. Es kann sein, dass die nicht erkannt haben, dass die Unterlagen relevant für den Fall sind.“ Ott hat die Ermittler bei zwei Terminen aber auch nie um die Ausfolgung dieser Dokumente gebeten.

Zumindest in einem der rund 120 Anklagepunkte gab es vor Gericht tatsächlich eine überraschende Wendung: Nicht auszuschließen, dass der Vorwurf des schweren Betrugs eher als bürokratische Posse endet. Ott wird vorgeworfen, sich am 24. März 2021 am Meldeamt in Spittal an der Drau mit seiner Dienstkokarde als Polizist im Dienst ausgegeben haben, obwohl er damals bereits suspendiert war. Weil Polizisten für Amtshilfe keine Gebühren zahlen müssen, soll er die Republik so um 3,30 Euro betrogen haben. Im Gerichtsverfahren wies Ott allerdings die Rechnung vor. 

Ein starkes Argument, wie auch die Staatsanwaltschaft, merklich frustriert, in ihrem Schlussplädoyer festhielt: „Die Rechnung hatte Ott seit 2021 bei sich. Hätte er die vorgelegt, wäre er natürlich nicht wegen schweren Betrugs angeklagt worden.“

Stefan Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). 2022 wurde er mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet.

Max Miller

Max Miller

ist seit Mai 2023 Innenpolitik-Redakteur bei profil. Schaut aufs große Ganze, kritzelt gerne und mag Grafiken. War zuvor bei der „Kleinen Zeitung“.