Lebensmittelpreise: Mit vier Tricks frühstücken Sie steuerschonend
Morgen tritt die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Produkte in Kraft. 4,9 Prozent statt bisher zehn Prozent kassiert der Staat dann mit. An den Kassen könnte die Maßnahme allerdings für Verwirrung sorgen, denn es zählt unter anderem der Fettgehalt und wo bestimmte Produkte in der sogenannten Kombinierten Nomenklatur (KN) eingeordnet wurden.
Klingt kompliziert? Ist es auch! Gehen Sie mit profil frühstücken und erfahren Sie, wie Sie sparen können.
Milch extra kaufen und Kaffee selber mischen!
Sie brauchen erstmal einen Kaffee? Schon am Automaten zeigt sich, dass das Ganze so einfach nicht wird. Auf Kaffee fällt unverändert der Normalsteuersatz von 20 Prozent an. Ach so, Sie trinken Ihren Kaffee mit Milch? Das wird kompliziert!
Milch war bisher mit zehn Prozent besteuert, mit 1. Juli zählt sie aber zu den von der Regierung ausgewählten Lebensmitteln, auf die die gesenkte Mehrwertsteuer von 4,9 Prozent zur Anwendung kommt. Aber nur, wenn Sie die Milch aus dem Kühlregal nehmen. Sogar laktosefrei geht, Sojamilch hingegen nicht.
Ist die Milch schon im Kaffee, wird das ganze Produkt allerdings weiterhin mit zehn Prozent besteuert, wenn das fertige Produkt als Eiskaffee gilt. Gar 20 Prozent fallen an, wenn Sie sich einen Cappuccino an der Theke machen lassen – obwohl Supermarkt oder Bäcker die Milch wohl zum gesenkten Steuersatz von 4,9 Prozent gekauft haben. In diesem Fall profitiert der Händler von der neuen Regelung.
Meiden Sie die Feinkost, belegen Sie selbst!
Beim Essen könnte es ganz ähnlich sein. „Ab zur Feinkosttheke“, würden Sie vielleicht denken. Steuerberater würden anderes empfehlen: Obwohl der Supermarkt Butter sowie die klassische Kaisersemmel selbst steuerbegünstigt einkauft, fällt bei der Feinkosttheke der gewohnte Steuersatz von zehn Prozent an, sobald der Verkäufer oder die Verkäuferin das Gebäck selbst aufschneidet und beschmiert oder belegt. Also lieber zu den abgepackten Semmeln greifen!
Ob Brot oder Gebäck zu den Produkten mit gesenkter Umsatzsteuer zählen, hängt allerdings auch von ihrem Fett- und Zuckergehalt ab. Honig, Eier, Käse oder Früchte dürfen nicht in den Teig gemischt werden. Auch Mohn ist fetthaltig – Mohnstriezeln (oder Mohnflesserl, wie es in Oberösterreich heißt) fallen also raus. Bei den Semmeln könnte nur so manche Handsemmel zu ölreich sein. Wir nehmen also die klassische Kaisersemmel – nur 4,9 Prozent Mehrwertsteuer. Das schmeckt!
Bäcker ärgern sich nicht nur über die komplizierte Berechnung von Zucker- und Fettgehalt, sondern auch über die Regelung, wonach die Mehrwertsteuersenkung nicht gilt, wenn Produkte in der Filiale konsumiert werden. Wir haben aber mitgedacht und ein Taschenmesser dabei – wir nehmen also die verpackte Semmel und die Butter aus dem Kühlregal. Wir schmieren selbst und zahlen auf alles nur 4,9 Prozent Mehrwertsteuer.
Wer es in der Früh gerne deftiger mag: Fleischprodukte oder Käse sind sehr zum Ärger des Bauernbundes von der Regierung „aus budgetären Gründen“ nicht begünstigt worden.
Beim Gemüse sieht es besser aus, die Buttersemmel bleibt nicht ganz leer. Tomaten, Lauch, (Jung-) Zwiebel, Gurken, Paprika oder Kohlrabi kriegen wir mit gesenktem Steuersatz. Auch Kräuter wie Schnittlauch nehmen wir mit. Möglich, aber eher nicht zum Frühstück geeignet wären auch Knoblauch, Karfiol, Champignons und Kartoffeln – nicht aber Süßkartoffeln, Shiitake oder Trüffel. Gemüse darf gekühlt und sogar gefroren sein – nicht aber verarbeitet oder mit Milch vermischt wie etwa Cremespinat. Auch am Regal mit den Essiggurkerln dürfen wir uns nicht bedienen.
Meiden Sie exotische Früchte und Beeren!
Salat ist grundsätzlich begünstigt, darf aber nicht mariniert sein – und bei Mischungen kommt es laut Finanzministerium auf den „überwiegenden Bestandteil“ an. Befinden sich in dem Salat aber etwa „nur ein paar Ananaswürfel“, so kann der gesenkte Steuersatz gelten.
Dass das etwas absurd ist, fällt uns beim Obst auf: Nicht begünstigt sind nämlich exotische Früchte wie ausgerechnet die Ananas. Ausgenommen sind auch Obstsalat-Mischungen – egal wie viel oder wenig Ananas sie enthalten. Den niedrigeren Steuersatz gibt es nur bei „heimischen“ Früchten wie Äpfeln, Birnen, Quitten, Marillen, Kirschen, Pfirsichen und Zwetschken. Wobei die tatsächliche Herkunft der Früchte egal ist. Beeren sind von der Steuersenkung sowieso ausgenommen.
Kaufen Sie Joghurt statt Skyr!
Wir nehmen also einen Apfel, den wir wie gewohnt in unseren Skyr geben wollen. Skyr zählt allerdings meist zum Topfen (zehn Prozent Steuer) – nur selten zum Joghurt (4,9 Prozent). Das fertig gemischte Joghurt darf dafür sogar Honig, Zucker, Schokolade, Nüsse, Früchte und Ähnliches enthalten und ist dennoch erfasst.
Wir sind nun zwar satt, aber uns raucht auch der Kopf!
Dennoch rechnen wir nach: Kaffee und Saft kosteten so viel wie vorher. Beim Essen haben wir aber nur zu den Produkten mit gesenkter Mehrwertsteuer gegriffen: Hätten wir im Juni in einem Supermarkt für eine Semmel, ein Stück Butter, Datteltomaten, eine Gurke, einen Paprika, sechs Eier, einen kleinen Becher Joghurt und einen Apfel noch rund 13,15 Euro bezahlt, würden dafür ab 1. Juli nur noch rund 12,54 Euro anfallen. Etwa 61 Cent dürften wir uns bei diesem Frühstück also gespart haben. Oder einfacher: Wer ausschließlich Artikel mit gesenkter Mehrwertsteuer aufs Kassenband legt, spart sich bei einem brutto 100-Euro-Einkauf 4,64 Euro.
Die Regierung sprach davon, dass sich ein durchschnittlicher Haushalt rund 100 Euro im Jahr sparen werde. Der Budgetdienst des Parlaments kam im Schnitt auf 73 Euro pro Haushalt im Jahr.
Das macht sicher nicht für jeden einen großen Unterschied. Allerdings: Wenn man kritisiert, dass Lebensmittel in Deutschland günstiger sind als in Österreich, müsse man bei der Umsatzsteuer ansetzen, sagte zuletzt auch Wifo-Direktor Gabriel Felbermayr. Das Problem sei eher, dass nur ausgewählte Lebensmittel begünstigt werden, die Konsumenten erst finden müssten. Auch für den Handel wäre es weniger kompliziert, hätte man alle Produkte auf sechs oder sieben Prozent Mehrwertsteuer gesenkt.
Sparefrohs nehmen zum nächsten Einkauf am besten die Liste der Regierung mit. Oder diesen profil-Guide.