Zwei Justizwachebeamte führen eine gefesselte Person durch einen verzierten Korridor.
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Ein verurteilter Mafia-Boss sitzt seine lebenslange Strafe in Krems-Stein ab. Jetzt will er Kinder und beruft sich auf Menschenrechte, fordert die Justiz auf, es zu ermöglichen. Was nach Absurdität klingt, ist juristisch ernst zu nehmen.

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„Dexter“ ist nicht der Serienmörder aus Netflix – sondern Dario D., Balkan-Drogenboss, verurteilt zu lebenslanger Haft wegen Drogenhandels und Mordes. Ein Mann, der laut Ermittlern zu den zentralen Figuren im globalen Kokainhandel zählte. Drahtzieher eines weit verzweigten Netzwerks aus Logistik, Schmuggelrouten und Geldwäsche war.

profil hat über Dario D.. und die brutalen Strukturen der Balkan-Mafia bereits ausführlich berichtet. Verschlüsselte Krypto-Chats dokumentieren die Gewalt der serbisch-montenegrinischen Clans. Rivalen wurden demnach zerstückelt, zu Ćevapčići verarbeitet und an verfeindete Bosse verschickt.

Er sitzt seine Strafe seit Ende 2024 in Krems-Stein ab. Nun hat Dejan S. nach einem Hungerstreik wegen angeblich widriger Haftbedingungen wieder Zukunftspläne entwickelt. Er will Kinder. Und er ist nicht allein: Auch andere inhaftierte Clanmitglieder stellen entsprechende Anträge. Ihre Forderung: Der österreichische Staat soll ihnen ermöglichen, ihren Samen einfrieren zu lassen. Ihre Argumentation: Auch Männer mit lebenslanger Haft hätten ein Recht auf Reproduktion.

Die Geschichte wirkt zunächst absurd. Doch sie führt direkt in eine heikle juristische und rechtsphilosophische Grundsatzfrage: Hat ein zu lebenslanger Haft verurteilter Straftäter ein Recht darauf, Kinder zu bekommen?

Das klingt grotesk – ist rechtlich aber keineswegs eindeutig. Das Recht auf Sexualität ist im Strafvollzug grundsätzlich anerkannt. In vielen österreichischen Justizanstalten gibt es sogenannte „Kuschelzellen“, in denen Häftlinge intime Besuche empfangen können. In Stein sitzen rund 750 Insassen, etwa 200 solcher Besuche finden pro Jahr statt. Kondome werden bereitgestellt, sind aber keine Pflicht.

Theoretisch wäre Fortpflanzung also möglich. Praktisch scheitert sie oft an banalen Umständen: Der Eisprung richtet sich nicht nach Besuchszeiten.

Und was, wenn – wie offenbar bei „Dexter“ – gar keine Partnerin vorhanden ist? Darf ein Häftling Samen spenden? Darf er ihn einfrieren lassen? Muss der Staat das ermöglichen?

Die rechtliche Lage

profil hat dazu die Kanzlei hba-Rechtsanwälte um eine Einschätzung gebeten. Dort verweist man auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Privat- und Familienleben schützt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe wiederholt klargestellt, dass Strafgefangene – abgesehen vom Entzug der Freiheit – grundsätzlich alle Grundrechte behalten. Einschränkungen sind möglich, müssen aber gerechtfertigt werden.

Die Juristen kommen zu einem differenzierten Ergebnis: Ein Recht auf Fortpflanzung im Strafvollzug ist grundsätzlich anerkannt, seine tatsächliche Ausübung jedoch stark eingeschränkt. Sie hängt vom Einzelfall ab – und von organisatorischen sowie sicherheitsrechtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Anstalt. Weil für künstliche Befruchtung kein unüberwachter Körperkontakt notwendig ist, könnte die Abwägung eher zugunsten des Häftlings ausfallen.

Auch das Justizministerium argumentiert in diese Richtung. Eine Verweigerung des Zugangs zu künstlicher Befruchtung könne laut EGMR eine Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben darstellen. Aus medizinischer Sicht bestehe kein Einwand gegen eine Samenabgabe – etwa für Untersuchungen und eine spätere künstliche Befruchtung. Allerdings gilt: Die Kosten müssen die Insassen selbst tragen. Und die medizinische Verantwortung liegt nicht bei der Justizanstalt.

Offen bleibt dennoch einiges. Etwa die Frage, ob ein solcher Antrag als „unaufschiebbar“ gilt – etwa weil die Erfolgschancen nach der Haft sinken könnten. „Dexter“ ist jetzt 30 Jahre alt, und sitzt noch mindestens 13 Jahre ein. Männer können zwar grundsätzlich bis ins hohe Alter Kinder zeugen. Doch wenn eine potenzielle Partnerin selbst Probleme mit der Fruchtbarkeit hat, könnte das als zusätzliches Argument gewertet werden.

Am Ende geht es auch um ganz praktische Fragen: Wie organisiert man eine Samenspende im Hochsicherheitsgefängnis? Unter welchen Bedingungen? Und wer trägt die Verantwortung?

Wird Österreich zum Mafia-Mekka?

Während diese Fragen geklärt werden müssen, sorgt der Clan auch auf einer anderen juristischen Baustelle für Furore. Mitglieder kämpfen derzeit vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die Verwertung zentraler Beweismittel. Ihr Ziel: Daten aus dem Ausland sollen vor österreichischen Gerichten nicht zugelassen werden. Konkret geht es um Kryptochats, die von US-Behörden sichergestellt und an Österreich übermittelt wurden.

Dabei ist genau diese Form der internationalen Zusammenarbeit Standard – und oft unverzichtbar. Organisierte Kriminalität ist global vernetzt, Ermittlungen funktionieren längst nicht mehr innerhalb nationaler Grenzen.

Österreich hat davon bisher profitiert. Als kleines Land ist es regelmäßig auf Informationen größerer Partner angewiesen. Sollte der Verfassungsgerichtshof diese Praxis einschränken, warnen Experten vor massiven Folgen. Im schlimmsten Fall könnte Österreich zu einem sicheren Hafen für organisierte Kriminalität werden, ein Mafia-Mekka.

Dass der VfGH bereits mündlich verhandelt hat, zeigt, dass die Höchstrichter diese Fragen ernst nehmen. Eine Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet – es könnte tatsächlich darüber entscheiden, ob Österreich zum neuen Mafia-Mekka wird.        

Anna Thalhammer

Anna Thalhammer

ist seit März 2023 Chefredakteurin des profil und seit 2025 auch Herausgeberin des Magazins. Davor war sie Chefreporterin bei der Tageszeitung „Die Presse“.