Fall Pilnacek: Was kann der Untersuchungsausschuss leisten?
In einer bemerkenswerten Allianz versuchen der frühere Abgeordnete Peter Pilz (Grüne, Liste Pilz, Jetzt) und der Fraktionsführer der FPÖ im U-Ausschuss, Christian Hafenecker, den Fall Pilnacek als „True Crime“ zu vermarkten. Ersterer publizistisch in seinem Buch „Pilnacek. Der Tod des Sektionschefs“, zweiterer politisch im U-Ausschuss, der von der FPÖ im Alleingang eingesetzt wurde.
Das einsame Sterben des Christian Pilnacek hat zweifelsfrei nichts mit einem Verbrechen zu tun, weder mit Mord noch mit Totschlag. Es handelt sich um „True No-Crime“. Dies ergibt das offizielle 13 Seiten umfassende Gutachten des von der Staatsanwaltschaft Krems beauftragten Gerichtsmediziners Christian Matzenauer. Die wesentlichen Erkenntnisse in Originalzitaten: „Nach dem Ergebnis der Obduktion des Leichnams des Christian Pilnacek ist das Ableben auf Ertrinken zurückzuführen.“ Und: „Eindeutige Hinweise auf eine Gewalteinwirkung durch fremde Hand ergaben sich nicht.“
Die Fraktionsführerin der Neos im U-Ausschuss, Sophie Wotschke, warnt gegenüber profil davor, die immer noch kursierenden Verschwörungstheorien weiterzuverbreiten: „Wir wollen nicht, dass der U-Ausschuss zu einer Art Mordermittlung wird.“
Die Fraktionsführer Wotschke, Hafenecker, Kai Jan Krainer (SPÖ) und Nina Tomaselli (Grüne) sehen aufklärungsbedürftige Pannen und Schlampereien bei den kriminalpolizeilichen Ermittlungen und vermuten überdies Interventionen der ÖVP.
Deren Fraktionsführer Andreas Hanger argumentiert, alle Vorwürfe im Zusammenhang mit den Ermittlungen zum Tod von Pilnacek seien längst entkräftet worden, und zwar in den zwei Medienprozessen, die insgesamt fünf niederösterreichische Polizisten gegen die Zack Media von Peter Pilz angestrengt hatten. In beiden Fällen wurde diese wegen übler Nachrede verurteilt. Ein Urteil ist bereits rechtskräftig.
In den Prozessen konnte Pilz keine Beweise für seine auf zackzack.at und im Buch geäußerten Behauptungen vorlegen, die Beamten hätten die Ermittlungen im Auftrag der ÖVP beeinflusst oder seien an einer Aufklärung nicht interessiert gewesen.
Anzeige gegen Pilz
Pilz drohen nun weitere juristische Zores. Wie die Staatsanwaltschaft Wien gegenüber profil bestätigt, ist bei der Behörde eine Strafanzeige gegen Pilz eingegangen. Laut profil-Informationen geht es um Paragraf 115 Strafgesetzbuch (Beleidigung) und Paragraf 116 (Öffentliche Beleidigung eines verfassungsmäßigen Vertretungskörpers, des Bundesheeres oder einer Behörde). Opfer der Beleidigungen sind zum einen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Krems, zum anderen die Behörde selbst.
In mehreren Artikeln auf zackzack.at hat Pilz die Staatsanwaltschaft Krems wegen deren Ermittlungen zum Tod von Pilnacek regelrecht verspottet. So bezeichnet er sie in einem Beitrag am 31. August des Vorjahres als „Schlafanwaltschaft Krems“, die „vieles verschlampt“ habe.
Und was wird der U-Ausschuss bringen? Wohl eher keine neuen Erkenntnisse. Doch darum geht es den Abgeordneten wohl auch nicht. Das wahre Wesen eines U-Ausschusses beschrieb der deutsche Jurist Johann M. Plöd so: „Untersuchungsausschüsse sind politische Kampffelder, auf denen es gilt, für die eigene Person oder Partei politische Siege zu erringen.“