Fall Pilnacek: Verurteilung von Peter Pilz‘ Zack Media rechtskräftig
Das Urteil ist rechtskräftig. Die Zack Media GmbH des früheren Politikers Peter Pilz (Grüne, Liste Pilz) muss dem niederösterreichischen Chefinspektor F. 8000 Euro Entschädigung zahlen, dessen Verfahrenskosten übernehmen und das Urteil des Erstgerichts auf zackzack.at veröffentlichen. Dies entschied das Oberlandesgericht Wien in einem Urteil vom 4. Dezember. Die Vorgeschichte: In insgesamt vier Artikeln im heurigen März erhob das Online-Portal „Zackzack“ von Peter Pilz schwere Vorwürfe gegen den niederösterreichischen Kriminalbeamten F., der die Ermittlungen zum Tod des Justizsektionschefs Christian Pilnacek am 20. Oktober 2023 führte. Laut der – im Gerichtsverfahren als unrichtig beurteilten – Darstellung von „Zackzack“ sei F. nicht an der Aufklärung der Todesursache von Pilnacek interessiert gewesen, sondern vor allem an der Sicherstellung von dessen Handy, Schlüssel und Computer, um damit relevantes Beweismaterial verschwinden zu lassen.
F. strengte daraufhin ein Medienverfahren gegen Zack Media als Medieninhaberin von „Zackzack“ an. Sein Mandant F. sei in den vier Artikeln in die Nähe des Amtsmissbrauchs gerückt worden, so Anwalt Peter Zöchbauer. Am 14. Mai verurteilte das Straflandesgericht Wien die Zack Media wegen übler Nachrede zur Zahlung einer Entschädigung von 8000 Euro, jeweils 2000 Euro pro Artikel.
Das Oberlandesgericht hat nun die Berufung der Zack Media zurückgewiesen, aus durchaus bemerkenswerten Gründen. Der Rechtsvertretung der Zack Media unterlief offenbar ein Missgeschick. Bei der Urteilsverkündigung am 14. Mai erklärte sie, ein Rechtsmittel gegen das Urteil erheben zu wollen. Allerdings blieb es vorerst bei dieser Absichtserklärung. Am 29. September stellte der Richter des Straflandesgerichts die schriftliche Urteilsausfertigung der Rechtsvertretung der Zack Media zu – mit der Anmerkung, es sei bis dato keine schriftliche Rechtsmittelanmeldung eingelangt. Am 28. Oktober brachte der Anwalt der Zack Media schließlich eine Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe ein. Allerdings war diese derart dürftig und allgemein formuliert, dass das Oberlandesgericht Wien darin wiederum nur eine Absichtserklärung und keine tatsächliche Rechtsmittelanmeldung sah. Als Folge wies der zuständige Senat die Berufung bereits in der nichtöffentlichen Beratung zurück.
Für F. ist die Causa erledigt, für die Zack Media und Peter Pilz nicht. Vier weitere Polizisten, darunter Bundespolizeidirektor Michael Takacs, haben die Zack Media wegen Veröffentlichungen zum Tod des Sektionschefs geklagt. Das Verfahren vor dem Straflandesgericht Wien ist im Laufen.