Vor Wöginger-Prozess: Erste Konsequenzen nach Postenschacher
Für jemanden ein gutes Wort einlegen – ein Anliegen, das viele aus dem privaten oder beruflichen Kontext kennen. In Oberösterreich führte es zum derzeit spektakulärsten Gerichtsprozess gegen einen aktiven Politiker. Die Rede ist von ÖVP-Klubobmann August Wöginger. Diesem und zwei weiteren Finanzbeamten wirft die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Amtsmissbrauch vor. Wöginger soll einem ÖVP-Bürgermeister zur Leitung des Finanzamtes Braunau, Ried, Schärding (BRS) verholfen haben. Die drei Angeklagten stehen heute wieder in Linz vor Gericht.
Eigentlich schien die Causa nach einem halben Verhandlungstag im Oktober 2025 erledigt: Die Angeklagten übernahmen Verantwortung, zahlten Geldstrafen, der Prozess endete mit einer Diversion. Doch die Oberstaatsanwaltschaft wies die WKStA an, Rechtsmittel einzulegen. Das Oberlandesgericht Linz kippte die Diversion im Dezember. Begründung: Die Voraussetzungen würden in diesem Fall nicht vorliegen. Und so hieß es: zurück zum Anfang.
Was wird den drei Angeklagten vorgeworfen?
Alles begann 2016. Wöginger war damals seit 14 Jahren Nationalratsabgeordneter und im Bundesvorstand des ÖVP-Arbeitnehmerbundes (ÖAAB). Zu einer Sprechstunde in seiner Funktion als Bezirksparteiobmann erschien schließlich L. – ein ÖVP-Bürgermeister und ÖAAB-Mann aus dem Mühlviertel. Er erzählte Wöginger, dass er gerne Leiter des Finanzamtes BRS werden würde. Laut Strafantrag fragte L., ob Wöginger ein gutes Wort für ihn einlegen könne, und übergab seine Bewerbungsunterlagen.
Wöginger kontaktierte Thomas Schmid, den Generalsekretär und damit höchsten Beamten im Finanzministerium. Schmid wandte sich an B., den Zweitangeklagten. Dieser war als Vertreter der ÖVP-nahen Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) Vorsitzender im Zentralausschuss – und in dieser Funktion gesetzt für das Hearing. Schmid soll ihm klar gemacht haben, dass die Beförderung von L. ein „besonderer Wunsch von Wöginger“ sei. Laut Anklage begann B. daraufhin, Steine aus dem Weg zu räumen: Er soll eine als unbeeinflussbar geltende Person kurzfristig aus der Begutachtungskommission entfernt haben.
Der Erstangeklagte ist Siegfried Manhal, ehemaliger Leiter des Finanzamts Österreich – damals Vorsitzender dieser Kommission. Er soll die formal erfahrenere Bewerberin Christa Scharf im Hearing so „forsch und vorwurfsvoll“ befragt haben, dass sie verunsichert einen schlechten Auftritt hinlegte – den die Kommission laut WKStA bei der Bewertung später gegen sie verwendete.
Der zweitangeklagte B. soll für die nötigen Punkte für den ÖVP-Bürgermeister gesorgt haben: Er bewertete diesen um 10,1 Prozent besser als zehn Wochen zuvor bei der Bewerbung fürs Finanzamt Freistadt – so verdoppelte er etwa die Punkte für Leitners Berufserfahrung und gab ihm plötzlich Punkte für ein Führungskräfte-Programm, von dem der ÖVP-Bürgermeister erst eines von acht Modulen besucht hatte. Und das, obwohl sich zwischen diesen beiden Hearings an den Bewerbungsunterlagen nichts geändert hatte.
Am Ende reihte die Kommission den ÖVP-Bürgermeister L. auf Platz eins. Noch während der Sitzung meldete B. den Ausgang per Chat an Schmid: „Man tut, was man kann 😉“. Schmid gab die Vollzugsmeldung an Wöginger weiter: „Wir haben es geschafft :-)) Der Bürgermeister schuldet dir was!“
Was hat sich seit Oktober getan?
Wöginger wird laut Anwalt Michael Rohregger weiterhin auf „nicht schuldig“ plädieren, die Anwälte von B. und Manhal wollten sich gegenüber profil nicht äußern. Für alle drei Angeklagten gilt vollumfänglich die Unschuldsvermutung.
Welche Rolle die gekippte Diversion im Verfahren spielt, bewertet Robert Kert, Strafrechtsprofessor an der WU Wien, so: „Darauf kann im laufenden Prozess zurückgegriffen werden. Sie haben Verantwortung übernommen und damit gesagt, dass es ein Fehlverhalten gegeben hat.“
Wögingers Verteidiger betont, sein Mandant habe lediglich ein Bürgeranliegen weitergegeben – ohne Interventionsauftrag. Überdies will Rohregger die Aufhebung der Diversion vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen. Weil die Strafprozessordnung im Falle der Prüfung einer Diversion nicht vorsieht, Beschuldigte anzuhören, sieht er das „Recht auf Gehör und Waffengleichheit“ verletzt. Den Antrag könnte Rohregger bereits heute einbringen – das Gericht würde dann entscheiden, ob der VfGH prüfen und der Prozess vertagt werden soll. Sollte dieser Umstand tatsächlich verfassungswidrig sein, erhofft sich die Verteidigung die Chance auf eine weitere Diversion.
Eine andere Entscheidung ist bereits getroffen: Der Finanzbeamte B. hat seinen Vorsitz im Zentralausschuss mit 1. Dezember 2025 auf eigenen Wunsch zurückgelegt. In eine Begutachtungskommission kann er dadurch nicht mehr entsandt werden.