Mann mit verpixeltem Gesicht hält zwei große Messer vor weißem Hintergrund gekreuzt in den Händen.
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Swift-Terror-Prozess: Anwältin will Beran A. nach wenigen Jahren freibekommen

Am Dienstag beginnt der Groß-Prozess gegen Beran A. und einen befreundeten Islamisten. Für seinen Anschlagsplan auf das Wien-Konzert von Taylor Swift legt der 21-Jährige ein Teilgeständnis ab. Für den Mekka-Terror-Plan nicht.

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Morgen, Dienstag, steigt am Landesgericht Wiener Neustadt der Terror-Prozess gegen Beran A., den wohl prominentesten Islamisten des Landes. Es geht um seine Anschlagspläne auf das Wiener Konzert des US-Superstars Taylor Swift im August 2024. Entsprechend groß ist das Interesse internationaler Medien.

Der heute 21-jährige Niederösterreicher mit Wurzeln in Nordmazedonien wird ein Teilgeständnis ablegen. Im zweiten Punkt der Anklage, einen mit zwei Freunden geplanten Dreifach-Anschlag auf „Ungläubige“ in Dubai, Istanbul und Mekka, wird er auf nichtschuldig plädieren. Beran A. sollte – drei Monate vor dem Swift-Konzert – in Dubai zuschlagen, sein mutmaßlicher Komplize, der Slowake mit türkischen Wurzeln, Arda K. (21), in Istanbul. Sie sitzen nun gemeinsam in Wiener Neustadt auf der Anklagebank. Beide fuhren hin, schlugen aber nicht zu – und bestreiten Terror-Absichten. Der dritte im Bunde, der Niederösterreicher mit türkischen Wurzeln, Hasan E. (21), zog den Plan durch. Er stach laut saudischer Behörden in Mekka vor der größten Moschee der Welt einem Sicherheitsbeamten in den Hals und verletzte vier weitere Personen. Seitdem sitzt er in Saudi-Arabien in Haft und fürchtet die Todesstrafe.

Die Beweislage gegen Beran A. ist dicht. Nicht zuletzt wegen der vielen Chats mit den beiden, aber auch mit IS-Leuten, im Vorfeld des Swift-Konzerts. „Ich orientiere mich immer eng an der Beweislage. Ich werde die Geschworenen sicher nicht für dumm verkaufen und so tun, als wäre er unschuldig. Beran A. ist definitiv jemand, der sich damals radikalisiert hat“, sagt seine Anwältin Anna Mair. Sie will ihn „auch als Menschen zeigen, der er heute ist“.

Für einen geplanten Swift-Anschlag drohen ihm zehn Jahre Haft wegen Paragraf 278b, Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Zwei Jahre saß er bereits in U-Haft ab. Als Geständiger ohne Vorstrafe, der unter die Jugendgerichtsbarkeit fällt, könnte er in diesem Anklagepunkt mit wenigen Jahren davonkommen, kalkuliert Mair.

Warum Mekka gefährlicher ist als Wien

Deutlich enger könnte es im zweiten Teil des Prozesses werden. Beran A. wirft die Anklage eine psychische Beitragstäterschaft am terroristischen Mordversuch im Mekka vor, der Hasan E. in Saudi-Arabien angelastet wird. Und darauf stehen 20 Jahre. Für Beitragstäter gilt im österreichischen Strafrecht dieselbe Strafhöhe wie für Haupttäter. 

Nach dem Wien-Anschlag im Jahr 2020 mit vier Toten fassten Unterstützer des Attentäters, Kujtim F., 20 Jahre und teilweise lebenslang aus. In Mekka starben nach aktuellem Wissensstand keine Menschen. Doch der Versuch wird in Österreich gleich hoch bestraft wie ein tatsächlicher Mord.

Die Mekka-Anklage will Mair bekämpfen. „In den Chats sehen wir, dass Hasan E. eine treibende Kraft hinter den Plänen war. Wie kann Beran A. jemand bestärkt haben, der bereits überzeugt ist?“ Dazu komme der fehlende Wissensstand, was in Mekka tatsächlich passiert sei. „Wir haben keine Beweise, Fotos, Videos, Akten. War es doch nur ein Stich in den Oberarm? Dann war es kein Mordversuch.“ Anders als die heimischen Behörden haben die Saudis noch immer keine Anklage gegen Hasan E. erhoben.

Ihr prominenter Einsatz für den Swift-Terrorplaner könnte Mair Hass in den sozialen Medien einbringen. Doch die Anwältin wird alles versuchen, ihm eine langjährige Haftstrafe zu ersparen. „Ich bin per Eid darauf verpflichtet, das Beste für meine Mandanten zu erreichen.“

Clemens Neuhold

Clemens Neuhold

ist seit 2015 Allrounder in der profil-Innenpolitik. Davor „Wiener Zeitung“, Migrantenmagazin biber, Kurier-Wirtschaft. Leidenschaftliches Interesse am Einwanderungsland Österreich.