Volle Gefängnisse: Gerichtspräsident für Haftaufschub und Amnestie
Einer weniger. Mit Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser verabschiedete sich am Freitag ein prominenter Häftling aus der Justizanstalt Innsbruck. Der im Buwog-Verfahren zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilte Grasser wird den Rest seiner Strafe nun mit einer Fußfessel im Hausarrest verbringen - wohl an seinem Wohnsitz in Kitzbühel.
Grasser profitierte von einer Gesetzesänderung mit Jahreswechsel, mit der die Dauer des elektronisch überwachten Hausarrests von einem auf zwei Jahre ausgeweitet wurde. Auch wenn Grasser vier Jahre ausgefasst hat: Wenn anzunehmen ist, dass Häftlinge nicht wieder straffällig werden, können sie nach der Hälfte der Strafe entlassen werden. Darüber wird im Falle Grassers zwar erst entschieden, doch die theoretische Möglichkeit reichte für die frühzeitige Fußfessel-Bewilligung.
Haftanstalten zu 111 Prozent belegt
Im Innsbrucker Gefängnis wird man den Abgang begrüßen. Denn Österreichs Justizanstalten sind heftig überlastet. Aktuell sitzen 9200 Menschen ein, obwohl in den Anstalten nur 8339 Plätze vorgesehen sind. Das entspricht einer Auslastung von 111 Prozent.
Die Folgen: Justizwachebeamte stöhnen unter der Belastung, laut Experten werden sich die Einschlusszeiten der Häftlinge verlängern und die Zahl der Personen pro Haftraum steigen. Die Resozialisierung von Straftätern wird unter diesen Bedingungen erschwert.
Auf das Problem weist die zuständige Volksanwältin Gaby Schwarz (ÖVP) regelmäßig hin, bisher erfolglos.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) reagierte Ende des Jahres auf die wachsende Kritik und kündigte den Bau von zwei neuen Justizanstalten an. Doch selbst wenn das Budget dafür freigeschaufelt werden sollte, wird es Jahre dauern, bis dort die ersten Häftlinge untergebracht werden können.
Lage „prekär“, Fußfessel reicht nicht als Lösung
Zu lange, um die aktuelle Überbelegung zu lösen. In der Not haben unkonventionelle Vorschläge Konjunktur und sie werden auch von prominenter Seite vorgebracht: Der Präsident des Wiener Straflandesgerichts, Friedrich Forsthuber, spricht im aktuellen Menschenrechtsbefund der Österreichischen Liga für Menschenrechte von einer „prekären“ Lage: „Es ist fünf nach zwölf in Österreichs Gefängnissen“, schreibt der Jurist in dem Papier, das noch im Dezember des Vorjahres veröffentlicht wurde – über das bisher aber noch nicht berichtet wurde.
Der erleichterte Zugang zur Fußfessel und die Erweiterung der bedingten Entlassung werde bis Ende 2026 zwar 400 Gefangene betreffen, schätzt Forsthuber, doch das löse das Problem nicht ausreichend: Gleichzeitig erwartet er einen weiteren Anstieg von längeren Haftstrafen, da die Strafen für Gewalt- und Sexualdelikte in den vergangene Jahren erhöht wurden. Was also tun?
„Amnestie mit Augenmaß“
Forthubers Vorschlag: „Schafften wir es, auf maximal 8200 Insassen in den Justizanstalten zu kommen, reichten diese zumindest räumlich (und einigermaßen personell) aus. Eine zeitnahe Lösung könnte durch gesetzliche Einräumung eines Strafaufschubs (mit Möglichkeit nachträglicher bedingter Nachsicht bei Bewährung samt Begleitung durch den Verein Neustart) oder eine ‚Amnestie mit Augenmaß‘ für kurze Freiheitsstrafen (vor allem bei Vermögensdelikten) erzielt werden.“
Soll heißen: Häftlinge, die Strafen von weniger als einem Jahr verbüßen und die keine Gewalttaten verübt haben, könnten frühzeitig freigehen. Und jene, die nur zu kurzen unbedingten Haftstrafen verurteilt werden, sollen unter Auflagen gar nicht erst einsitzen müssen. In den Justizanstalten verbüßt mehr als ein Drittel der Insassen eine Haftstrafe von weniger als einem Jahr. Zur letzten gesetzlichen Generalamnestie kam es im Jahr 1995. Etwa 2500 Häftlinge wurden damals frühzeitig entlassen.
Dem Vorschlag von Forsthuber nach einer Amnestie für Kurzzeit-Häftlinge kann auch der Strafrechtsexperte Alois Birklbauer von der JKU Linz etwas abgewinnen: „Sechs Monate Strafe sind für viele genug, dass sie sich das gemerkt haben und bemüht sind, künftig nicht mehr straffällig zu werden“, sagte er kurz vor dem Jahreswechsel dem ORF.
Würde es nicht der Sicherheit im Land zuwiderlaufen, hunderte Straftäter frühzeitig freizulassen? Birklbauer verneint: „Wenn jemand sowieso nur eine Strafe gekriegt hat, die über ein Jahr nicht hinausgeht, ist er nicht als besonders gefährlich einzuschätzen.“
Bleibt die Frage der Generalprävention. Womit wir wieder bei Grasser wären.
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