Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ)
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Faktencheck: Wie Babler den Kampf gegen die Teuerung aufbläst

Beim Industriestrompreis solle sich Deutschland ein Beispiel an Österreich nehmen, meinte Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) jüngst. Und auch der Wettbewerbsbehörde gebe man „zum ersten Mal Instrumente“ in die Hand, um einzugreifen. Ganz so stimmt das nicht.

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Ausgewählte Lebensmittel sollen billiger werden. Das hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer jüngsten Regierungsklausur beschlossen. Ab 1. Juli soll die Mehrwertsteuer auf bestimmte Grundnahrungsmittel von zehn Prozent auf unter fünf Prozent reduziert werden. Den von Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) in der ORF-Pressestunde vom 18. Jänner präsentierten Warenkorb erklärten die beiden Koalitionspartner ÖVP und Neos daraufhin prompt als „intern nicht abgestimmt“. Hier bedarf es noch Nachverhandlungen, welche Lebensmittel tatsächlich umfasst werden sollen. Sobald dieser Warenkorb feststeht, soll die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) darauf achten, dass die Preissenkung auch an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben wird, so Babler in mehreren Interviews und Statements der vergangenen Tage.

(...) und zweitens, diese Preise werden auch weitergegeben werden, wenn man zum ersten Mal auch Instrumente der Wettbewerbsbehörde gibt, um eingreifen zu können.

Andreas Babler (SPÖ)

Ö1-Morgenjournal, 15.01.2026

Irreführend

Babler sagte im Ö1-Morgenjournal vom 15. Jänner: „(…) diese Preise werden auch weitergegeben werden, wenn man zum ersten Mal auch Instrumente der Wettbewerbsbehörde gibt, um eingreifen zu können.“ Welche Instrumente meint der Vizekanzler hier? Schließlich kann die BWB bereits heute eingreifen, wie sie selbst in einem Statement zum Ministerratsvortrag schreibt: Sie kann Branchenuntersuchungen einleiten, Informationen anfordern und bei Verdacht auf Wettbewerbsverstöße den Weg über das Kartellgericht beschreiten.

Nachgefragt, welche Möglichkeiten die BWB „zum ersten Mal“ bekommen soll, wird auch der Antwort von Bablers Presseteam nicht ersichtlich – denn im Ministerratsvortrag, auf den ein Sprecher Bablers verweist, finden sich bereits geltende Maßnahmen, die heute zum Standardrepertoire der BWB gehören, wie etwa die „Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken“. Im Nachsatz verweist Bablers Ressort an den Regierungspartner: „Die Detailausarbeitung obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus.“

Was tatsächlich „zum ersten Mal“ eingeführt werden soll, geht aus einer Aussage in der ORF-Pressestunde drei Tage später hervor: „Wir haben zum ersten Mal eingeführt, dass wir die Wettbewerbsbehörde stärken, dass die Margentransparenz da ist, dass sie einmelden müssen, vertraulich aber verpflichtend, dass wir auch stärkere Instrumente haben, dass diese Preissenkungen auch bei den Konsumenten weitergegeben werden.“ Es geht also vor allem um die digitale Schnittstelle, die eingerichtet werden soll. Ziel ist, dass alle an der Wertschöpfung beteiligten Unternehmen, vom Produzenten bis zum Handel, ihre Preise verpflichtend und vertraulich einmelden, sodass im Falle eines Preisaufschlags nachvollziehbar wird, wer sich potenziell ein „Körberlgeld“ einstreicht.

Aus dem Wirtschaftsministerium heißt es auf profil-Nachfrage, dass Teile der nun von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen „bereits heute unter die Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde gemäß § 2 Wettbewerbsgesetz fallen; auch im UWG bestehen bereits Kompetenzen der Behörde“. Zur geplanten digitalen Schnittstelle heißt es, dass es sich um ein komplexes Vorhaben handle, „das möglichst unbürokratisch umgesetzt werden soll“. An der Umsetzung werde bereits gearbeitet.

Eine zweite zentrale Maßnahme betrifft die Kompetenzen der BWB, sollte diese Verstöße feststellen. Derzeit kann die Behörde nach Branchenuntersuchungen lediglich Empfehlungen aussprechen oder bei gravierenden Verfehlungen den Weg über Gerichte gehen. Eigenständig Auflagen zu definieren, ist bisher nicht möglich. Auch das soll sich laut dem Beschluss im Ministerrat künftig ändern. Ein Ministerratsbeschluss gilt formal jedoch nicht als rechtswirksame Maßnahme, sondern lediglich als Vorbereitung für ein Gesetz, das die Koalitionsparteien später im Nationalrat beschließen möchten.

Es handelt sich damit übrigens nicht um eine erstmalige Kompetenzerweiterung, wie Vizekanzler Babler mit dem Zusatz „zum ersten Mal“ suggeriert. Bereits die türkis-grüne Vorgängerregierung hat die Möglichkeiten der Wettbewerbsbehörde maßgeblich ausgebaut. So wurde im Jahr 2021 unter anderem die „relative Marktmacht“ gesetzlich verankert, um auch jene Abhängigkeiten zu erfassen, die jenseits klassischer Marktbeherrschung entstehen. Ebenso wie exklusive Antragsrechte der BWB vor dem Kartellgericht, empfindliche Geldstrafen bei mangelnder Kooperation sowie einer klareren Haftung im Konzernverbund. Und: Die BWB darf seither auch im Auftrag anderer EU-Behörden ermitteln und Geldbußen grenzüberschreitend vollstrecken.

Also früher hätten wir vielleicht oft nach Deutschland geschaut, was da passiert und wie die Industriepolitik machen, jetzt kann Deutschland zu uns sehen. Wir haben fünf Cent eingeführt.

Andreas Babler (SPÖ)

Ö1-Morgenjournal, 15.01.2026

Irreführend

„Wir wollen für die Jahre 2026 bis 2028 einen den Industriestrompreis einführen. Der Zielpreis soll ungefähr bei fünf Cent pro Kilowattstunde liegen und Unternehmen unterstützen, die viel Strom verbrauchen und im internationalen Wettbewerb stehen.“ Diese Ankündigung stammt nicht aus dem Bundeskanzleramt in Wien, sondern von Deutschlands Kanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin.

Bereits im November beschloss Deutschland sein Modell eines Industriestrompreises. Für Industriebetriebe bedeutet das, dass bis zu 50 Prozent der Stromkosten vom Staat gefördert werden. Die anvisierten fünf Cent pro Kilowattstunde stellen dabei die Untergrenze des Fördervolumens dar. Geknüpft ist diese Subvention für Unternehmen jedoch an Bedingungen wie Investitions- und Klimamaßnahmen. Formal in Kraft treten soll das deutsche Modell im Frühjahr, auch weil noch eine Genehmigung durch die EU-Kommission notwendig ist. Gelten soll der Industriestrompreis dann rückwirkend ab Jänner 2026.

In Österreich entsprang eine ähnliche Idee bei der Regierungsklausur im Jänner 2026: ebenfalls ein Industriestrompreis, ebenfalls in der Größenordnung von rund fünf Cent pro Kilowattstunde. Die konkrete Ausgestaltung bleibt allerdings bislang offen, denn anders als Deutschland, kann sich Österreich die Finanzierung aus dem Budget nicht leisten. Gegenfinanziert könnte die Förderung naheliegenderweise daher aus den Gewinnen der E-Wirtschaft, die sich allerdings sträubt. Nach derzeitigem Stand dürfte das Modell frühestens 2027 in Kraft treten. „Das österreichische Modell des Industriestrompreises muss von der EU genehmigt werden, da es sich um eine staatliche Beihilfe handelt“, erklärt ein Sprecher des Vizekanzlers auf profil-Anfrage. Was sich Deutschland am österreichischen Industriestrompreis, der ein Jahr später kommt, abschauen kann, wollte niemand in Bablers Büro kommentieren.

Fazit

Die Aussagen des Vizekanzlers zum Industriestrompreis und zur Wettbewerbsbehörde sind irreführend. Deutschland hat bereits im Vorjahr einen Industriestrompreis beschlossen, der rückwirkend ab Jänner 2026 gelten soll, sobald die EU-Kommission ihre Zustimmung erteilt. Das österreichische Modell wurde hingegen von der Bundesregierung erst für Jahresanfang 2027 angekündigt; wie dieses ausgestaltet werden soll, ist allerdings noch offen.

Auch zur Bundeswettbewerbsbehörde entsteht ein verzerrtes Bild. Die BWB kann bereits jetzt Branchenuntersuchungen durchführen und hat dieses Instrument im Handel auch schon genutzt. Was stimmt: Die Regierung hat sich auf Nachschärfungen geeinigt. Künftig soll die Behörde bei festgestellten Verfehlungen stärkere Befugnisse erhalten und etwa Auflagen erlassen können, statt sich auf Empfehlungen zu beschränken. Zusätzlich ist eine digitale Schnittstelle geplant, die für mehr Transparenz entlang der Wertschöpfungskette sorgen soll. Dadurch soll künftig schneller erkennbar werden, wo Preisaufschläge entstehen.

Julian Kern

Julian Kern

war bis März 2026 Journalist im Digitalteam.

Kevin Yang

Kevin Yang

seit 2024 Redakteur und Faktenchecker bei profil Digital. Schwerpunkte: Arbeitsmarkt, Wirtschaftsrecht und Wohnbau. Davor bei „Wiener Zeitung“ und ORF.