Ingrid Brodnig

#brodnig: Wunsch für 2020

Ein Vorschlag: Was die nächste Regierung gegen Hass im Netz tun könnte.

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Wir werden 2020 eine neue Regierung bekommen: Und auch diese muss die Frage beantworten, was sie konkret gegen Hass im Netz unternehmen will. Wie wird sie Betroffenen von Hetze, Mobbing, Lügen oder Sexismus den Rücken stärken? In der vorherigen Koalition wollte die ÖVP ein sogenanntes "digitales Vermummungsverbot" einführen. Genau genommen wäre das eine Art Auskunftspflicht im Internet gewesen, bei der sich Bürger bei großen Websites identifizieren müssen, ehe sie posten dürfen. Diese Idee war durchaus umstritten - die Grünen lehnten das Vorhaben ab.

Es gäbe aber sinnvolle Maßnahmen gegen Hass im Netz, auf die sich die nächste Regierung vermutlich leichter einigen könnte. Zum Beispiel sollte die Justiz mehr Ressourcen erhalten, um Hetze, Mobbing oder sexistische Drohungen penibel und streng verfolgen zu können. Konkret könnte man zusätzliche Stellen für Sonderstaatsanwälte schaffen, die gegen Hass im Netz vorgehen.

Das ist keine gewagte Idee, sondern etwas, das es längst geben sollte: Schon im Jänner 2017 kündigte der damalige Justizminister Wolfgang Brandstetter in profil genau solche Staatsanwälte an. Er sagte: "Diese fünf neuen Sonderstaatsanwälte werden zur Bekämpfung von Hasskriminalität im allerweitesten Sinne abgestellt sein, schwerpunktmäßig in Wien." Es gab damals sogar einen Regierungsbeschluss der rot-schwarzen Koalition, wonach diese Staatsanwälte kommen sollen - jedoch erhielt die Justiz bis heute nicht die Ressourcen dafür.

Dabei existieren bereits ähnliche Vorzeigeprojekte: Im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen kümmern sich zwei Staatsanwälte ausschließlich um die Verfolgung von Hass und Hetze in sozialen Netzwerken. Eine eigene Einheit der Justiz hat zwei Vorteile: Erstens können dort Juristen sitzen, die sich im Internet gut auskennen und die Funktionsweise von Facebook, Twitter und Co. gut verstehen. Und zweitens ist die Chance hoch, dass eigens dafür eingesetzte Staatsanwälte Tatbestände wie Verhetzung, Cybermobbing oder gefährliche Drohung besonders ernstnehmen.

Fünf (oder mehr) Stellen für den Kampf gegen Hass im Netz, das sollte sich die Republik leisten können. Denn auch die besten Gesetze bringen wenig, wenn der Justizapparat nicht richtig dafür ausgestattet ist.

Wie denken Sie darüber? Schreiben Sie mir unter [email protected] facebook.com/brodnig twitter.com/brodnig

Ingrid   Brodnig

Ingrid Brodnig

ist Kolumnistin des Nachrichtenmagazin profil. Ihr Schwerpunkt ist die Digitalisierung und wie sich diese auf uns alle auswirkt.