Ingrid Brodnig: Nicht zu hasstig, bitte!

Ingrid Brodnig: Nicht zu hasstig, bitte!

Die Regierung will die Anonymität im Netz einschränken. Aber ist das ein kluger Schritt?

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Geht es nach der Bundesregierung, soll sich das Internet verändern: Ein „digitales Vermummungsverbot“ kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) vergangene Woche an. Anscheinend soll es sich um eine Identifikationspflicht im Internet handeln. Ehe jemand in Zeitungsforen posten oder soziale Medien wie Facebook nutzen kann, soll er sich dort mit realem Namen identifiziert haben. Wie das technisch ablaufen könnte, ob man zum Beispiel seinen Pass hochladen muss, solche Details sind bisher nicht bekannt.

Klar ist: Die Bundesregierung sieht dies als ersten Schritt gegen Hasspostings. Vergangene Woche veranstaltete sie einen Gipfel gegen Hass im Netz mit Experten und Betroffenen – ich war als Fachjournalistin eingeladen, ebenfalls Vorschläge zu liefern. Eines tat ich auch: Ich drückte meine Skepsis gegenüber diesen Plänen aus.

Stärkere Identifikationspflichten lösen nicht automatisch das Problem der Hasskommentare.

Ich halte eine Abkehr von der Anonymität im Internet weder für effizient noch für verhältnismäßig. Gerade auf Facebook können wir beobachten, dass viele klagbare Hasskommentare unter echtem Namen gepostet werden. Stärkere Identifikationspflichten lösen nicht automatisch das Problem der Hasskommentare. Gleichzeitig wären jedoch alle Bürger von dieser Maßnahme betroffen – auch jene, die niemals in ihrem Leben ein strafbares Posting absetzen. Es gibt gute Gründe, die Effizienz dieses Vorhabens anzuzweifeln, und es gibt auch bessere Ideen.

Ein Staat hat bereits ein Identifikationssystem ausprobiert, das den Plänen der Regierung ähnelt: Südkorea führte 2007 eine Namensspeicherung ein. Große Websites mussten die Identität von Bürgern erfassen, ehe diese dort kommentieren konnten. Authentifiziert haben sich die Bürger über ihre 13-stellige Einwohnernummer (am ehesten mit unserer Sozialversicherungsnummer vergleichbar). Die südkoreanischen User durften weiterhin ein Pseudonym verwenden – nur bei Ermittlungen konnten die Behörden sofort erfragen, welcher Bürger hinter einer Wortmeldung steckte. Dieses System klingt streng, nur funktionierte es nicht.

Das Beispiel Südkorea lässt daran zweifeln, ob eine Namensspeicherung im Netz eine gute Idee ist.

Eine Studie der Carnegie Mellon University zeigte, dass die Zahl der beleidigenden Postings nicht maßgeblich fiel. Im Juli 2011 drangen Hacker auch noch in die Server zweier großer südkoreanischer Websites ein und stahlen private Daten von 35 Millionen Südkoreanern – das sind 70 Prozent der Bevölkerung. Der Nachteil dieses Identifikationssystems war nämlich, dass nun auch viele persönliche Daten gespeichert werden mussten.

Das südkoreanische Höchstgericht hob das Gesetz auf – nannte es verfassungswidrig und erklärte: „Eine massive Abnahme illegaler Postings hat sich bisher nicht gezeigt.“

Das Beispiel Südkorea lässt daran zweifeln, ob eine Namensspeicherung im Netz eine gute Idee ist. Der österreichischen Regierung geht es darum, User besser identifizieren zu können. Beim Gipfel sagte Kanzler Sebastian Kurz: „Auf der Straße ist auch niemand mit Namensschild unterwegs, aber wenn ein Polizist ermittelt, muss er sich ausweisen können.“ Der Vergleich hinkt: In Österreich gibt es keine Ausweispflicht. Ein Staatsbürger ist nicht verpflichtet, permanent den Führerschein oder Reisepass mit sich zu führen. Doch ein solches System soll jetzt für das Internet eingeführt werden.

Die Justiz ist oft langsam und klopft erst nach diesen drei Monaten bei den Telekomunternehmen an.

In der Debatte wird oft ausgeblendet: Es gibt bereits die Möglichkeit für Ermittler, Internetuser zu identifizieren – über die sogenannte IP-Adresse. Wer online geht, bekommt stets eine IP-Adresse zugewiesen, die das Telekomunternehmen kennt. Bei schwer wiegenden Ermittlungen können Staatsanwälte abfragen, welchem Bürger die IP-Adresse gehört. In der Regel speichern Internetprovider diese Information für drei Monate zu Abrechnungszwecken.

Doch die Justiz ist oft langsam und klopft erst nach diesen drei Monaten bei den Telekomunternehmen an – da haben sie die Daten bereits gelöscht. Ein weiteres Problem: Staatsanwälte haben oft den Eindruck, dass ihnen die großen Social-Media-Unternehmen nicht genügend Informationen senden oder das zu lange dauert. Am Papier gibt es die Möglichkeit, Internetuser zu deanonymisieren. Aber in der Praxis klappt dies aus unterschiedlichen Gründen oft nicht.

Die Regierung kann also viel gegen Hass im Netz machen: spezielle Staatsanwälte einführen, wie ursprünglich geplant.

Genau hier gehört der Status quo verbessert: Zum Beispiel könnte man über Geldbußen nachdenken, wenn Facebook oder Twitter der Justiz nicht rasch genug Auskunft geben. Auch sollten eigens zuständige Staatsanwälte für Hasskriminalität im Internet eingeführt werden – die jene Fälle auch schneller behandeln. Solche Staatsanwälte hatte der damalige Justizminister Wolfgang Brandstetter in profil schon 2017 angekündigt, die Justiz erhielt allerdings nie das Geld dafür. Nur zum Vergleich: Für eine medienwirksame Polizeiübung am Grenzübergang Spielfeld geben freiheitliche Minister 536.000 Euro aus. Für solche PR-Spektakel gibt es einiges Geld, für einen derartigen Ausbau der Justiz jedoch nicht.

Die Regierung kann also viel gegen Hass im Netz machen: spezielle Staatsanwälte einführen, wie ursprünglich geplant. Sie kann auch härter gegenüber Social-Media-Giganten auftreten. Es gibt gelindere und sinnvollere Mittel, um Hass hart zu verfolgen und auch Straftäter zu identifizieren. Wir sollten zuerst diese gelinderen Mittel nutzen, ehe bürgerliche Freiheiten für alle begrenzt werden.

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Ingrid   Brodnig

Ingrid Brodnig

ist Kolumnistin des Nachrichtenmagazin profil. Ihr Schwerpunkt ist die Digitalisierung und wie sich diese auf uns alle auswirkt.