Gusenbauer vor Gericht: Was war seine Leistung?
Nicht in jedem Rampenlicht sonnt man sich gern. Als Alfred Gusenbauer um die Ecke biegt, sind bereits zahlreiche Fernsehkameras und Fotoapparate vor dem Verhandlungssaal auf ihn gerichtet. Es ist ein besonderer Spannung erwarteter Auftritt des Ex-SPÖ-Bundeskanzlers. Und der findet ausgerechnet bei Gericht statt. Gusenbauer versucht zu lächeln. Doch so recht gelingt es ihm nicht. Das Lächeln wird von Anspannung und Unbehagen erstickt.
Am Mittwoch fand am Wiener Handelsgericht die erste Tagsatzung in der Causa Signa Holding gegen Alfred Gusenbauer statt. Der Masseverwalter der seit November 2023 insolventen Dachgesellschaft fordert exakt 4.893.350,02 Euro von Gusenbauer zurück – für Tätigkeiten, für die er als Beirat sowie über seine Firma Gusenbauer Projektentwicklung & Beteiligung GmbH in den Jahren 2022 und 2023 von der Signa Holding bezahlt wurde. Laut Masseverwalter seien aber entsprechende Leistungsnachweise nie vorgelegt worden. Vor Gericht musste sich Gusenbauer nun rechtfertigen, wofür er dieses Geld eigentlich genau erhalten hatte.
Gusenbauer war ab 2009 Vorsitzender und später Vizepräsident des Signa-Beirats. Dabei handelt es sich um ein Gremium, das keinerlei gesellschaftsrechtliche Funktion hatte und dem neben Gusenbauer honorige Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik sowie der Signa-Gründer René Benko angehörten; es diente der Repräsentation und Beratung der Signa. Außerdem war Gusenbauer Aufsichtsratsvorsitzender der Signa Prime Selection, der Signa Development Selection und der Signa KidInvest Development AG – auch diese Gesellschaften sind heute pleite.
„Ich habe bislang noch keine konkrete Leistungserbringung für Ihre Funktion“, fasste die Richterin gleich zu Beginn zusammen. Wofür also Gusenbauer ganz konkret als Person 1,393 Millionen Euro erhalten habe und weitere 3,5 Millionen Euro über seine Gusenbauer Projektentwicklung & Beteiligung GmbH. Und zwar ausgerechnet in jener Zeit, als die Signa massive Liquiditätsschwierigkeiten bekam und in weiterer Folge die Signa Holding am 29. November 2023 Insolvenz anmelden musste.
Als Nachweis seiner angeblich höchst aktiven Tätigkeit zückte Gusenbauers Anwalt Leopold Specht noch vor dessen Befragung durch die Richterin den Terminkalender seines Mandanten aus den Jahren 2022 und 2023 – also dem Anfechtungszeitraum. Darin finden sich einige bemerkenswerte Einträge. Neben zahlreichen Terminen mit Signa-Gründer René Benko zur „strategischen Ausrichtung“, wie Gusenbauer erläuterte, soll er sich immer wieder auch mit Beiratsmitgliedern – etwa Wüstenrot-Managerin Susanne Riess-Hahn oder Ex-Raiffeisen-International-Chef Karl Sevelda – sowie mit den Geschäftsführern der Signa Holding zu Beratungen und zum Austausch getroffen haben.
Termine mit Genossen
Aber nicht nur das: Am 18. Februar 2023 soll Gusenbauer einen anderen SPÖ-Ex-Kanzler getroffen haben, um mit ihm etwaige Investments zu besprechen – Christian Kern. Am 16. August 2023 sollen Benko und Gusenbauer laut vorgetragenem Kalendereintrag einen Termin mit dem damaligen Vizegouverneur der Oesterreichischen Nationalbank, Gottfried Haber, gehabt haben. Und zwölf Tage später einen weiteren mit dem Vorstand der Finanzmarktaufsicht, Helmut Ettl. In beiden Fällen soll es um die EZB-Prüfung der Signa-Kredite heimischer Banken gegangen sein, deren Bekanntwerden für die gesamte Gruppe zu einem erheblichen Imageproblem wurde. Und noch ein bemerkenswerter Kalendereintrag wurde verlesen: ein angebliches Treffen mit dem damaligen Wirtschaftsminister Martin Kocher – zur Besprechung allfälliger Finanzierungen, wie Anwalt Specht knapp und kryptisch darlegte. Das Treffen soll am 5. Oktober stattgefunden haben – 55 Tage vor der Insolvenz.
Der Richterin dürfte die lange Terminliste Gusenbauers als Leistungsnachweis jedoch nicht genügt haben. „Momentan habe ich ein wolkenhaftes Verständnis von Ihrer Tätigkeit bei Signa. Was haben Sie genau gemacht?“, fragte sie. Gusenbauer selbst beschrieb seine Tätigkeit so: „Das eine waren organrechtliche Tätigkeiten, die gesetzlich normiert waren.“ Als Beirat habe er hingegen eine repräsentative Rolle ausgeübt und als Berater für die beiden Geschäftsführer der Signa Holding sowie für René Benko fungiert.
Außerdem habe er Kontakte zu potenziellen Investoren hergestellt, mögliche Investments ausgelotet und in strategischen Fragen zur Ausrichtung der Gruppe beraten. Und dank seiner Erfahrung als ehemaliger Bundeskanzler sei er auch in medienstrategischen Fragen immer wieder konsultiert worden. „Was war da konkret Ihre Tätigkeit?“, wollte die Richterin wissen. Zumal die Signa einen eigenen Pressesprecher hatte und zwei Medienagenturen – eine in Deutschland und eine in Österreich – engagiert gehabt habe. Gusenbauer antwortete ausführlich. Es sei um die Frage gegangen, wie bestimmte Projekte in der Öffentlichkeit kommuniziert werden sollten, welches Wording passend sein könnte. Er habe Kontakte zu Journalisten hergestellt und gepflegt.
An dieser Stelle sei angemerkt: Gusenbauer hat so gut wie keine Anfrage von profil zu irgendeiner Signa-Causa beantwortet; auch war er bisher nicht bereit, profil ein Interview zu geben oder sonst wie zu kommunizieren. Aber das war dann natürlich nach der Pleite.
Jedenfalls habe Gusenbauer immer im Sinne der gesamten Gruppe gehandelt, etwa wenn es um die Akquise von Investments ging, auch für einzelne Projekte in Gesellschaften unterhalb der Signa Holding.
Benko als „Mastermind“
Bei der Einvernahme ging es auch um die Rolle René Benkos. Immerhin hat Benko Signa gegründet, war bis 2013 Vorstand der Signa Holding und hatte Gusenbauer nach dessen Ausscheiden aus der Politik angeheuert. Das Wort, das Gusenbauer für Benko wählte und bei jeder Gelegenheit aussprach, lautete „Mastermind“ – mit einer kurzen dramaturgischen Pause danach, damit es im Protokoll nicht untergeht. Benko sei, so Gusenbauer, das „Mastermind“ der Signa gewesen. Investitionen, Entscheidungen, Ideen und Zahlungen seien immer auch mit ihm besprochen worden. Und das, obwohl Benko zuletzt gar keine gesellschaftsrechtliche Funktion bei Signa mehr hatte. Er war lediglich Beirat – wie Gusenbauer selbst.
Mit Benko sei auch Gusenbauers Entschädigung samt Boni besprochen worden. Die Geschäftsführer der Signa hätten die Zahlungen erst danach exekutiert. Als Beirat habe Gusenbauer jährlich zwischen 280.000 und 300.000 Euro erhalten. Hinzu kam ein Bonus in der Höhe eines Jahresbezugs, „wenn die Signa mit meiner Leistung zufrieden war“, so Gusenbauer. Ausgerechnet im Pleitejahr 2023 fand man eine Lösung, bei der Gusenbauer auch ohne Bonus mehr bekommen sollte: Das Jahresfixum wurde auf 500.000 Euro erhöht. Der Vertreter der klagenden Partei, Michael Neuhauser, sah darin „in einer kritischen Zeit eine Vermögensverschleuderung für die Signa“, weil nicht ersichtlich sei, warum ausgerechnet im Pleitejahr die Remuneration gestiegen sei.
Nicht nur die Abgrenzung zu Gusenbauers anderen Tätigkeiten als Aufsichtsrat, sondern auch jene zu seiner Tätigkeit als Berater über seine Gusenbauer Projektentwicklung & Beteiligung GmbH bedurfte einiger detaillierter Nachfragen. Immerhin erhielt er dafür noch einmal 3,5 Millionen Euro. Gusenbauer erklärte das so, dass das Beiratshonorar nicht leistungsabhängig gewesen sei, die Vergütung für seine Firma aber sehr wohl an ganz konkrete Investment-Abschlüsse geknüpft gewesen sei. Er habe etwa federführend ein 200-Millionen-Euro-Investment der Schoeller-Gruppe vermittelt und dafür eine Provision verrechnet.
Ein Vergleich in der Causa scheint aus derzeitiger Sicht nicht realistisch. Zwar wären Gusenbauer und seine Verteidigung jederzeit dazu bereit, wie sie sagen. Allerdings verunmöglicht das ein anderes Verfahren, in dem es um noch mehr Geld geht. Signa Prime, Signa Development – die zwei größten Immobiliengesellschaften der Gruppe – und auch Signa Holding fordern fast eine Milliarde Euro von ehemaligen Beiräten, Aufsichtsräten und Geschäftsführern, aber auch von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zurück. Darunter finden sich prominente Namen wie jener von Gusenbauer, aber auch von Ex-Vizekanzlerin Susanne Riess-Hahn, Robert Peugeot oder Karl Sevelda. Bei den Forderungen handelt es sich um sogenannte Organhaftungsforderungen, über die seit Herbst 2025 in einem außergerichtlichen Verfahren verhandelt wird. Bis es hier eine Einigung gibt, kann Gusenbauer kein haltbares Angebot für einen Vergleich in diesem Prozess anbieten.
Um 16.55 Uhr ist der erste Verhandlungstag zu Ende. Die Leistungsfrage ist noch immer nicht restlos aufgeklärt. Am 27. Mai geht es weiter. Die Verteidigung hat René Benko als Zeugen geladen. Möglich, dass die beiden Beiräte dann seit sehr langer Zeit zumindest per Videoschaltung wieder aufeinandertreffen.