Davon kann heute keine Rede mehr sein. Nach einer groß angelegten Razzia des Bundeskriminalamts im Juli 2021 und laufenden Ermittlungen droht dem mutmaßlichen Kapo nun der erste Prozess. Die Anklage gegen den Schattenchef wegen betrügerischer Krida im Zusammenhang mit der MPR ist noch nicht rechtskräftig – es ist aber nur ein kleiner Strang in einem großen Ermittlungsverfahren.
„Scheingeschäftsführer“ Zoran
Für die WKStA geht es im aktuellen Verfahren nicht um die Automaten selbst, sondern um Geldflüsse – und um die Frage, wer sie steuerte. Zur Verschleierung seiner Machenschaften soll sich Mastermind M. Strohgeschäftsführern wie Zoran M. bedient haben. Ein Mann, der kein Deutsch spricht und nach Ansicht der Ermittler nur einen Scheinwohnsitz in Österreich angemeldet hatte. Für jede Unterschrift als „Geschäftsführer“ soll er 400 Euro kassiert haben. Dafür musste er offiziell die Pleite verantworten.
Im Ermittlungsakt spielt die Übersetzung des oberösterreichischen Dialekts eine entscheidende Rolle: Ein früherer Gefolgsmann von Kapo M. sagte aus, dieser habe bei einer Besprechung über die MPR gemeint: „Die lahn ma owi mit ana Million, wir haben eh genug Steuern gezahlt.“ Die Ermittler interpretieren „owilan“ (runterleeren) als vorsätzliches Herbeiführen der Insolvenz. Auf einem Audiomitschnitt nach dem Konkurs ist der Hauptbeschuldigte zu hören, wie er über die Zweitangeklagte – seine langjährige Gehilfin – sagt: „De hat alles owiglat“.
Die Anklage zeichnet folgendes Bild: Zunächst seien Forderungen von Finanzamt und Sozialversicherung nicht mehr beglichen worden. Gleichzeitig seien liquide Mittel abgezogen worden – unter anderem durch zwei Gutschriften an eine tschechische Gesellschaft in Höhe von über 300.000 Euro. Diese Gesellschaft rechnen die Ermittler ebenfalls dem „Kajot“-Konsortium zu. Laut Sachverständigengutachten seien die Gutschriften wirtschaftlich nicht gerechtfertigt gewesen.
Hinzu kamen Barbehebungen – der Vorgang vor der Oberbankfiliale vom November 2019 wiederholte sich im Dezember, als die zeichnungsberechtigte Frau die letzten 133.830 Euro vom Konto der MPR behob. Eine betriebliche Verwendung dieser Bargeldbeträge habe laut Gutachter nicht stattgefunden. Am 17. Dezember 2019, dem Tag der zweiten Behebung, brachte der mutmaßliche Strohgeschäftsführer beim Landesgericht ein Vermögensverzeichnis ein, wonach die Gesellschaft über keinerlei Vermögen verfüge.
Zuvor hatte der Hauptbeschuldigte genau das in Chats an seinen Anwalt angedeutet: „Lieber [F], also das Konto ist am 17.12.19 um ca. 09:30 leer besser um 10:00 lg [M]“. Anwalt F., der die Gruppe auch in Verwaltungsstrafverfahren wegen des Anbietens illegaler Glücksspiele vertreten hatte, verlor inzwischen seine Berufsberechtigung.
Die Nachricht an F. leitete der mutmaßliche Kapo M. auch an die Zweitangeklagte weiter, jene Frau, die von den Ermittlern für seine wichtigste Assistentin gehalten wird: „Nur Info mein liebes Engelchen Bussi“. Die Frau, sie ist heute Anfang 30, replizierte: „Danke für die Info Papi Bussi“. Die beiden sind nicht verwandt. Sie soll für das „Owilan“ der MPR in Summe 200.000 Euro bekommen haben, überwiesen von zypriotischen Konten.
Juristisch entscheidend ist die Frage der faktischen Geschäftsführung. Die WKStA ist überzeugt, dass der 68-Jährige trotz fehlender formeller Bestellung maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung nahm. Die Gruppe soll sich zu wöchentlichen Besprechungen getroffen haben, in denen M. die Kommandos gab.
Belastend sind für die Staatsanwaltschaft auch Tonbandmitschnitte. In einem Gespräch mit einem früheren Mitarbeiter soll der Beschuldigte gesagt haben: „Du hast doch gewusst, ich bin der Chef.“ Und: „Jeder hat gewusst, dass [die frühere Geschäftsführerin] nur pseudo da sitzt, ja. Jeder hat gewusst, eine brauchst halt.“ Für die Anklagebehörde sind das Hinweise auf eine faktische Leitungsmacht.
Drohungen und Blankounterschriften
Um die Tarnung abzusichern, soll M. allen Mitstreitern mit Verleumdungsklagen gedroht haben, die es wagen sollten, ihn öffentlich als „Chef“ zu bezeichnen. Er soll von ihnen verlangt haben, Blankoerklärungen zu unterzeichnen, wonach allfällige negative Aussagen über die „Kajot“-Gruppe gelogen seien. Ein Zeuge gab an, M. hätte ihm gedroht, ihn im Falle einer belastenden Aussage vor der Polizei „in das Wagner-Jauregg“, ein psychiatrisches Krankenhaus in Linz (heute: Kepler Universitätsklinikum), einliefern zu lassen.
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe gegenüber den Ermittlern. In einer frühen Einvernahme gab er an, er habe seiner angeblichen Mitarbeiterin keine Anweisungen erteilt. In späteren Vernehmungen verweigerte er die Aussage. Sein Anwalt reagierte inhaltlich nicht auf eine profil-Anfrage. In einem möglichen Prozess wird der Verteidiger darlegen müssen, wie die „Owilan“-Aussagen zu verstehen sind – und warum exakt 100.000 Euro in M.s Waffensafe landeten.
Der illegale Markt an Glücksspielautomaten ist heute weitgehend bereinigt, die Zahl der beschlagnahmten Geräte seit 2017 um über 90 Prozent gesunken, und der Finanzpolizeichef Wilfried Lehner sagt stolz: „Wir haben wirklich aufgeräumt.“ Doch die strafrechtliche Aufarbeitung läuft erst an, und in ihrem Zentrum steht der Mann, der offiziell nie der Chef sein wollte: das „Phantom“.