Peter Gridling im Jahr 2019 – damals noch Direktor des BVT
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Ex-BVT-Chef Gridling: „James Bond würde verzweifeln“

Im Prozess gegen den früheren BVT-Beamten Egisto Ott verwies dessen Ex-Chef Peter Gridling am Donnerstag auf weitreichende Dokumentationspflichten innerhalb der Behörde. Die angebliche Geheimoperation, mit der Ott sich verteidigt, kenne er nicht.

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„James Bond würde verzweifeln an den Dokumentationspflichten, die es im BVT gab.“ Das sagte am Donnerstag nicht irgendjemand, sondern einer, der es wissen muss: Peter Gridling. Der frühere Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) wurde am Wiener Straflandesgericht als Zeuge befragt. Und zwar im Verfahren gegen seinen früheren Mitarbeiter Egisto Ott, dem die Staatsanwaltschaft Wien unter anderem Russland-Spionage vorwirft. Ott bestreitet das vehement. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Unter anderem ging es am Donnerstag um die diffizile Frage, wie im BVT Akten klassifiziert – also zum Beispiel als „vertraulich“ oder „geheim“ – eingestuft wurden. Und wie in der Folge korrekt mit besonders sensiblen Unterlagen umgegangen wurde. Man habe diese nicht ins elektronische Aktenverwaltungssystem gestellt, aber – im Sinne der Nachvollziehbarkeit – dort sehr wohl darauf verwiesen, dass es ein entsprechendes Dokument gebe, erklärte Gridling sinngemäß.

Die Frage ist insofern relevant, als die Staatsanwaltschaft Ott vorwirft, diverse Personenabfragen in Behördendatenbanken ohne dienstlichen Auftrag getätigt und auf diese Weise Informationen für den russischen Nachrichtendienst gesammelt zu haben. Ott weist das zurück und verteidigt sich damit, die Abfragen im Rahmen einer geheimen BVT-Mission namens „Operation Doktor“ getätigt zu haben. Schriftliche Unterlagen dazu seien ausschließlich in Papierform im Stahlschrank in seinem Büro hinterlegt gewesen. Dieser sei nach Beginn der Ermittlungen ohne sein Beisein geöffnet worden. Nun seien die schriftlichen Belege weg – so sinngemäß Otts Darstellung.

Gridling: „Kenne keine Operation Doktor“

„Ich kenne keine Operation Doktor“, erklärte Ex-BVT-Chef Gridling am Donnerstag vor Gericht. Für operative Angelegenheiten sei zwar nicht er, sondern sein Stellvertreter zuständig gewesen. Wenn es eine solche nachrichtendienstliche Operation gegeben hätte, hätte jedoch im Vorhinein der sogenannte Rechtsschutzbeauftragte um Genehmigung ersucht werden müssen.

Ott zufolge bestand die angebliche „Operation Doktor“ darin, einen befreundeten ausländischen Nachrichtendienst darin zu unterstützen, den desertierten russischen Geheimdienstoffizier Dmitry Senin anzuwerben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm hingegen vor, Senin für Russland ausspioniert zu haben. 

Otts Anwältin Anna Mair brachte bei der Befragung Gridlings am Donnerstag eine frühere BVT-Operation namens „White Milk“ aufs Tapet. Dabei ging es um die Unterstützung eines Partnerdienstes bei der Unterbringung eines geflohenen syrischen Generals, von dem man sich wertvolle Informationen erhoffte. Mair zog die Aktion als Beispiel dafür heran, dass derartige Dinge mitunter am BVT-Direktor vorbeigelaufen sein dürften. „Das ist richtig. Von Operation ‚White Milk‘ war ich nicht informiert“, gab Gridling zu. White Milk soll allerdings sehr wohl nachvollziehbar dokumentiert gewesen sein. Jedenfalls wurden später, als es dazu Ermittlungen gab, entsprechende Akten vorgelegt.

Von Russen „kultiviert“?

Spannende Einblicke gewährte Gridling am Donnerstag, als es darum ging, wie das Ermittlungsverfahren gegen Ott einst begonnen hatte. Bisher war bekannt, dass ein ausländischer Partnerdienst im Jahr 2017 mehrfach auf Gridling zugekommen sein und Verdachtsmomente gegen Ott ins Spiel gebracht haben soll. Letztlich konnte nachvollzogen werden, dass sich Ott dienstliche Dokumente von seiner BVT-Adresse auf einen privaten Account gemailt hatte. Gridling ließ Anzeige erstatten.

Nun erzählte der frühere BVT-Chef unter Wahrheitspflicht, wie das ganze seinen Ausgang genommen hat. Eine erste Information durch den ausländischen Dienst habe es im Zuge eines „Höflichkeitsbesuchs“ Anfang 2017 gegeben, berichtete Gridling. Dabei sei der Verdacht geäußert worden, dass Ott vom russischen Nachrichtendienst in Ankara „kultiviert“ worden wäre. Unter „kultivieren“ verstehe man eine Vorstufe zur Anwerbung.

Ott war mehrere Jahre zuvor als österreichischer Verbindungsbeamter in der Türkei tätig gewesen. 2017 behauptete der Partnerdienst Gridling zufolge, dass es auffällig viele Treffen Otts mit Mitarbeitern der russischen Botschaft gegeben habe. Letztlich habe sich der Verdacht für den BVT-Chef damals jedoch nicht erhärten lassen. Sehr wohl nachvollziehbar gewesen sei dann jedoch die Übermittlung des E-Mails auf die Privatadresse. Auch dieser Umstand sei ihm zunächst vom ausländischen Partnerdienst mitgeteilt worden, erzählte Gridling. Dann habe er das von der IT-Abteilung des BVT überprüfen lassen.

Ott von Amerikanern beobachtet?

Im Zuge der Zeugenbefragung kam am Donnerstag jedoch auch heraus, aus welchem Land der sagenumwobene ausländische Partnerdienst stammte. „Haben Sie den ausländischen Dienst gefragt, woher dieser vom Mail wusste?“, fragte einer der Anwälte den Ex-BVT-Chef. „Nein, ich habe diese Frage nicht gestellt“, erklärte Gridling. Ott habe für seine private Mailadresse einen „amerikanischen Provider“ verwendet. Und dass amerikanische Provider der amerikanischen Regierung Informationen geben würden, sei bekannt, erläuterte Gridling sinngemäß. Ott sei den Amerikaner offenbar schon im Zuge seiner früheren Tätigkeit als Verbindungsbeamter aufgefallen. Der Ex-BVT-Chef stellte in den Raum, dass Ott deshalb beobachtet worden sein könnte.

Die E-Mail-Übermittlung, die das Verfahren ausgelöst hat, ist übrigens nicht Teil der vorliegenden Anklage. Die Causa Ott hat sich im Laufe der Jahre in ungeahnte Richtungen und Dimensionen entwickelt. Im nun laufenden Prozess wird über deutlich mehr als hundert Einzelvorwürfe verhandelt – wie zum Beispiel zahlreiche Personenabfragen im Polizeicomputer. Ott bestreitet jegliches Fehlverhalten.

Der Umfang der Anklage spiegelt sich auch in der Dauer des Gerichtsverfahrens wider: Gestartet wurde im Jänner. Und obwohl der vorsitzende Richter am Donnerstag Anträge auf eine ganze Reihe weiterer Zeugeneinvernahmen als nicht notwendig zurückgewiesen hat, ist noch kein Ende in Sicht. Kommende Woche geht es weiter. Da sollen sich die Verfahrensbeteiligten ihre Kalender mitnehmen, empfahl der Richter. Um weitere Termine zu vereinbaren.

Stefan Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). 2022 wurde er mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet.