Zwei Chirurgen führen eine Operation im Operationssaal durch.
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Gastpatienten-Streit NÖ gegen Wien: Gericht weist Klage zurück

Beim falschen Gericht geklagt? Im Polit-Streit um die Aufnahme von Patienten aus Niederösterreich in Wiener Spitälern wurde Anfang Februar eine viel beachtete Klage eingebracht. Das angerufene Gericht sieht sich nun jedoch nicht zuständig.

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Die politische Begleitmusik war ohrenbetäubend: Bereits zu Jahresbeginn kündigte das Land Niederösterreich an, im Streit um die Versorgung von Gastpatienten in Wiener Spitälern den Klagsweg beschreiten zu wollen. Anfang Februar war es dann so weit: Ein betroffener Patient brachte beim Landesgericht für Zivilrechtssachen (LGZ) Wien eine Klage gegen ein bestimmtes Krankenhaus ein – das Land NÖ kündigte an, die Kosten dafür zu übernehmen. Doch nun hakt es ordentlich, wie profil herausgefunden hat.

Die zuständige Richterin habe „einen Zurückweisungsbeschluss gefasst“, erklärt eine Sprecherin des Landesgerichts auf profil-Anfrage. Die Richterin sei der Meinung, dass nicht das LGZ, sondern das Handelsgericht Wien zuständig sei. Die Angelegenheit sei rechtlich sehr komplex und es gebe auch kaum Judikatur dazu. Im Kern sei die Richterin jedoch der Ansicht, dass es sich um eine Vertragsfrage handle – nämlich, ob das Spital mit dem Patienten einen Behandlungsvertrag abschließen hätte müssen. Im Fachjargon heißt das „Kontrahierungszwang“. Und am LGZ geht man davon aus, dass dafür das Handelsgericht zuständig ist.

Vertragsfrage vs. gesetzliche Pflicht

Bemerkenswert ist das nicht zuletzt deshalb, weil diese Rechtsansicht diametral jener widerspricht, die in der Klage vorgebracht wird. Der Kläger aus dem nördlichen Niederösterreich wird von der Kanzlei „Herbst Kinsky“ vertreten. Diese führte explizit aus, dass in dieser Sache „keine Streitigkeit aus einem unternehmensbezogenen Geschäft“ vorliege, welche vor dem Handelsgericht verhandelt werden müsse. Stattdessen bestehe eine „gesetzliche Pflicht“ zur Aufnahme von Patienten.

Im konkreten Fall meldete eine Orthopädin, die sowohl in Niederösterreich ordiniert als auch im Orthopädischen Spital Speising in Wien tätig ist, den Patienten in Speising zu einer Hüftoperation an. Anfang 2024 erhielt der Mann – laut Klage – eine „Erstinformation“, dass er „zur Aufnahme vorgemerkt“ sei. Im April 2025 habe er dann jedoch ein Schreiben des Spitals erhalten, dem zufolge man verpflichtet sei, „in erster Linie die Versorgung der Wiener Bevölkerung sicherzustellen“, und daher „bei planbaren Eingriffen die Anzahl der Patient*innen aus den Bundesländern reduzieren“ müsse. Daraus würden sich für den nunmehrigen Kläger „deutlich längere Wartezeiten“ ergeben. In der Klage wird dieses Schreiben als „de facto-Aufnahmeablehnung“ gedeutet.

Vom Gastpatienten zum Gast-Kläger?

Gut möglich, dass an dieser Vorgeschichte die Frage des Kontrahierungszwangs ansetzt, die das LGZ als ausschlaggebend erachtet. Die Klagsseite argumentiert hingegen viel breiter: mit dem Wiener Krankenanstaltengesetz, in dem steht, dass Patienten für Operationen aufgenommen werden können, „wenn dadurch die Versorgung von Patienten, die Wiener Landesbürger sind oder als Fremde ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, nicht gefährdet wird“. Das sei verfassungswidrig, heißt es in der Klage, und hätte vom Spital daher nicht angewendet werden dürfen. Es bestehe in Österreich grundsätzlich eine gesetzliche Pflicht zur Aufnahme von sozialversicherten Personen in öffentliche Krankenanstalten – unabhängig vom Wohnsitz.

Das Landesgericht hält diese grundsätzliche Gesetzes-Frage, die mit der Klage wohl geklärt werden sollte, im konkreten Fall offenbar nicht für ausschlaggebend. Die Klagsseite hat nun entweder die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Wien Rekurs gegen die Zurückweisung einzubringen – oder die Rechtsansicht des Gerichts zu akzeptieren und beim LGZ einen „Überweisungsantrag“ ans Handelsgericht zu stellen.

Dann würde der Gastpatient quasi auch noch zum Gast-Kläger.

Stefan Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). 2022 wurde er mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet.