Kein Einspruch: Benko-Anklage ist rechtswirskam
Vierzehn Tage haben Beschuldigte Zeit, gegen eine Anklageschrift Einspruch einzulegen. Diese Frist ist in der Causa gegen Signa-Gründer René Benko mit heutigem Tage abgelaufen. Wie eine Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck auf profil-Anfrage bestätigte, ist die Anklageschrift, welche die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Mitte Juli gegen den Signa-Gründer eingebracht hat, rechtswirksam geworden. Ein Einspruch ist demnach nicht erfolgt. Benko hat sämtliche Vorwürfe immer bestritten, von einem Anklageeinspruch sehen Verteidiger mitunter auch aus prozesstaktischen Gründen ab.
Damit ist jedenfalls so gut wie fix, dass Benko tatsächlich vor Gericht muss. Theoretisch könnte sich noch eine Verhandlungsunfähigkeit ergeben. Anzeichen dafür liegen bis dato aber nicht vor. Vor welchem Gericht sich Benko verantworten muss, ist hingegen noch nicht klar. Wie der „Standard“ berichtete, hat die Verteidigung eine Verlegung der Verhandlung von Innsbruck nach Wien beantragt.
Die WKStA wirft Benko in ihrer ersten Anklage im umfangreichen Signa-Komplex betrügerische Krida in Zusammenhang mit zwei Zahlungen vor – dies mit Blick auf Benkos eigene Insolvenz. Es geht um insgesamt rund 670.000 Euro, profil berichtete ausführlich. Benko bestreitet die Vorwürfe.
profil widmet sich aktuell René Benko auch in einer neuen Folge des Investigativpodcasts „Nicht zu fassen“. Darin geht es diesmal unter anderem um die besonders spannende Rolle seiner Mutter.