Nicht einmal Ministerium kennt den Preis
Es handelt sich um jenes Medikament, für das die Spitalsbetreiber der öffentlichen Hand jeweils am meisten Geld ausgeben. Insgesamt geht es dabei um einen dreistellige Millionen-Euro-Betrag pro Jahr. Doch nicht einmal das Gesundheitsministerium kennt den echten Preis, der bezahlt wird. Der Einkauf läuft nämlich über die einzelnen Krankenanstaltenbetreiber der Bundesländer – und die halten die Konditionen eisern geheim. So läuft das allgemein bei hochpreisigen Spezialmedikamenten, die nur in Spitälern zum Einsatz kommen. Mit Blick auf die Verhandlungsposition, aber auch auf die Gesamtsteuerung des Gesundheitssystems alles andere als ein optimaler Zustand, wie Experten meinen – profil berichtete erstmals Mitte April darüber.
Doch es gibt seit Kurzem einen rechtlichen Hebel, über den möglicherweise mehr Licht ins Dunkel gebracht werden kann: das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das seit September 2025 in Kraft ist. profil und „Standard“ haben Auskunftsbegehren mit deckungsgleichen Fragen an alle neun Landesspitalsbetreiber geschickt. Es geht um Informationen rund um die Beschaffung und den medizinischen Einsatz von „Keytruda“. Das Medikament kommt im Rahmen sogenannter Immuntherapien zur Anwendung. Sprechen Krebskranke auf diese Therapieform an, bestehen sehr gute Chancen, dass sich die Lebenszeit – bei guter Lebensqualität – deutlich verlängert. Mitunter kann Immuntherapie sogar zur Heilung führen.
Fragen blieben unbeantwortet
„Keytruda“ ist für die Bekämpfung einer ganzen Reihe von Krebsarten zugelassen, und von 2020 bis 2025 hat sich die Zahl der damit jährlich behandelten Patientinnen und Patienten in Österreich praktisch verdoppelt. Wirtschaftlich erreicht das Medikament daher schon für sich allein genommen eine Größenordnung, bei der es einen spürbaren Unterschied machen kann, ob die Beschaffung optimal geregelt ist oder nicht – und zwar, ohne den uneingeschränkten Zugang für all jene in Frage zu stellen, die das Arzneimittel benötigen.
Dass die aktuellen – besonders kleinteiligen und auf Geheimhaltung aufbauenden – Einkaufsstrukturen im Match mit den mächtigen Pharma-Riesen nicht unbedingt vorteilhaft sein dürften, liegt auf der Hand. Bei der Detailanalyse des Problems und bei der Suche nach bestmöglichen Lösungen geht es – über „Keytruda“ hinaus – daher letztlich auch um die dauerhafte Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems. Doch gerade jene Fragen der recherchierenden Journalisten an die Landesspitalsbetreiber, die sich um finanzielle Aspekte drehen, blieben vielfach unbeantwortet. Geheimhaltungsgründe würden das öffentliche Informationsinteresse überwiegen, so die Behauptung. profil und „Standard“ wollen sich damit freilich nicht zufriedengeben.
Neues Informationsfreiheitsgesetz in der Praxis
Tagwache: 3.30 Uhr. Wer um 9 Uhr in Salzburg vor Gericht erscheinen will, muss entweder am Vortag anreisen oder in den sauren Frühaufsteher-Apfel beißen. In diesem Fall: Zweiteres. Einen zusätzlichen Tag zu verlieren war planungstechnisch keine Option. Und bei neun parallelen Verfahren macht es auch fürs Redaktionsbudget einen Unterschied, ob zum Zugticket noch jeweils eine Hotel-Übernachtung dazukommt oder nicht.
Das Informationsfreiheitsgesetz eröffnet die Möglichkeit, gegen die Nicht-Beantwortung von Fragen durch Stellen der öffentlichen Hand gerichtlich vorzugehen. Zuständig sind die jeweiligen Verwaltungsgerichte – bei neun Spitalsbetreibern aus neun Bundesländern sind das allerdings neun verschiedene Landesverwaltungsgerichte. profil und „Standard“ haben sich an diese gewandt, entsprechende Anträge eingebracht und mündliche Verhandlungen beantragt. Schließlich geht es um eine komplexe Materie, bei der auch fürs Gericht nicht von vornherein alles auf der Hand liegt. Dazu kommt, dass bei einem neuen Gesetz wie dem IFG rechtliche Begleitfragen nicht durchjudiziert sind. Es ist also jedenfalls besser, nicht nur schriftlich, sondern auch persönlich zu argumentieren und zu diskutieren. Die – eher unangenehme – Folge: neun Verfahren in neun Landeshauptstädten.
Der Autor dieser Zeilen machte sich also am Montag vergangener Woche zum ersten derartigen Termin auf – und erlebte gleich einmal eine handfeste Überraschung. Der Salzburger Landesspitalsbetreiber zog es vor, selbst gar nicht bei Gericht zu erscheinen. Stattdessen saßen da auf Seiten der Geheimhaltungsbefürworter zwei Vertreterinnen von MSD Österreich – dem heimischen Ableger des Pharmakonzerns Merck – samt einer Rechtsanwältin. Die MSD-Delegation entwickelte sich in der Folge zu so etwas wie einer ständigen Reisebegleitung: am Montag in Salzburg, am Dienstag in Graz, am Mittwoch in Innsbruck – dort dann sogar zusätzlich unterstützt von einem Abgesandten der Konzernrechtsabteilung in Deutschland. Man merkt gleich: Merck mag der viertgrößte Pharmakonzern der Welt sein. Aber wenn irgendwie – und sei es im kleinen Österreich – auch nur an der obersten Geheimhaltungsschicht gekratzt werden könnte, rückt man mit geballter Kraft aus, um das zu verhindern.
Auftritt eines Pharma-Riesen
MSD ist jedenfalls drauf und dran, aus – ohnehin schon – neun Verfahren in weiterer Folge bis zu 18 zu machen. Und das geht so: Eigentlich sind – neben den Journalisten, die Auskünfte wollen – nur die jeweiligen Landesspitalsbetreiber Teil der IFG-Verfahren. MSD hat jedoch bei den Gerichten beantragt, auch selbst sogenannte Parteistellung zu erhalten – also volle Rechte im Verfahren wie zum Beispiel Akteneinsicht und Rechtsmittel-Möglichkeiten. Zwei von bisher fünf Landesverwaltungsgerichten haben das bereits per Beschluss zurückgewiesen, ein Richter kündigte an, das ebenfalls tun zu wollen, und ein weiterer Richter teilte im Zuge der Verhandlung mit, seine vorläufige Rechtsmeinung sei ebenfalls, dass MSD nach dem IFG keine Parteistellung zu gewähren sei. Nun hat der Pharmakonzern allerdings kein Hehl daraus gemacht, die Sache vor die Höchstgerichte zu bringen. Es steht also schon allein in dieser Nebenfrage ein zusätzlicher Verfahrensreigen wahlweise beim Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof bevor. Finanziell unangenehmer Nebeneffekt: Dort herrscht Anwaltspflicht. Bisher verhandeln profil und „Standard“ die Verfahren – ressourcenschonend – ohne anwaltliche Vertretung.
Heißes Match vor Gericht
Inhaltlich geht es bei alldem nicht nur um die Frage des tatsächlichen Preises von Keytruda in österreichischen Spitälern, sondern – unter anderem – auch um allfälligen Rabatte, um Auftragswerte und um Gesamtausgaben. Kurioserweise hat der eine oder andere Vertreter des einen oder anderen Spitalsbetreibers im Smalltalk vor dem Gerichtssaal sinngemäß durchblicken lassen, den Spitälern selbst würde gar nicht so viel an der Geheimhaltung liegen. Nicht auszuschließen, dass man sich also einfach nur rechtlich absichern will.
Im Gerichtsaal – wenn MSD dabeisitzt – kämpfen die meisten dann aber mit Zähnen und Klauen. Da wird schon einmal um die Frage gestritten, ob selbst die Geheimhaltungsklausel aus dem Vertrag für „Keytruda“ der Geheimhaltung unterliegt oder nicht. Oder ob das Gericht die Journalisten gar aus dem Saal schicken soll, damit ein Zeuge aus der Einkaufsabteilung befragt werden kann. Von Seiten eines Landesspitalsbetreibers bringt man die Sorge gegenüber dem Richter mit Blick auf die daneben sitzenden MSD-Vertreterinnen – sinngemäß wiedergegeben – folgendermaßen auf den Punkt: „Wenn wir überschießende Informationen erteilen, werden die Damen uns in Anspruch nehmen und Schadenersatz verlangen.“
Monopol oder Wettbewerb?
MSD behauptet zusammengefasst, die begehrten Informationen wären Geschäftsgeheimnisse und müssten geschützt werden, da man im Wettbewerb mit anderen Pharmafirmen stehe. profil interpretiert Angaben mehrerer Spitalsbetreiber jedoch eher in die Richtung, dass es sich bei Merck um einen faktischen Monopolisten handelt – man wird sehen, wie die Gerichte das einschätzen.
„Nützt die MSD ihre Marktposition aus?“, will einer der Richter dieser Frage auf den Grund gehen. Es würden Vertrags- und Preisverhandlungen geführt, meint die angesprochene Mitarbeiterin eines Spitalsbetreibers. „Wie ist es wirklich? Müssen Sie das nehmen, was MSD will?“, hakt der Richter nach. Die vielsagende Antwort: „Man kann natürlich ablehnen, das Arzneimittel zu kaufen.“ Nachsatz: Man müsse aber nach medizinischen Kriterien behandeln.
Landtags-Anfrage der „Grünen“
Donnerstag – vierter Tag der „Keuytruda“-IFG-Tour durch Österreich: In sieben Minuten geht die Verhandlung am LVwG Vorarlberg los. MSD ist heute nicht angereist – die Richterin hat schon vorher gesagt, dass sie eine Parteistellung ablehnen wird. Der Autor dieses Artikels wartet vor dem Gerichtssaal. Plötzlich kommt Hektik auf: Nach der ersten Berichterstattung von profil und „Standard“ zu „Keytruda“ im April hatten die Vorarlberger Landtagsabgeordneten Eva Hammerer und Daniel Zadra von den Grünen dazu eine Anfrage an Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) eingebracht. Nun lag die Antwort vor – keine Minute zu früh. Ein darin offengelegter Aspekt, der die Dominanz von „Keytruda“ zusätzlich unterstreicht: Der Anteil dieses einen Arzneimittels an den gesamten Medikamentenkosten der Vorarlberger Landeskrankenhäuser betrug im Jahr 2025 massive 12 Prozent. Im Krankenhaus der Stadt Dornbirn waren es sogar 24,5 Prozent. Ein Viertel aller Medikamentenkosten also, für ein einziges Arzneimittel.
Es wird sich zeigen, wie die einzelnen Gerichte das alles beurteilen. Lediglich ein Richter hat sich bisher inhaltlich insoweit in die Karten schauen lassen, dass er in Bezug auf die tatsächliche Preishöhe „eher ein Überwiegen von Geheimhaltungsgründen“ sehen würde. Seine Einschätzung zu vier weiteren Fragen aus dem Informationsbegehren ließ er jedoch offen. Auch ist nicht gesagt, dass alle Gerichte die gleichen Entscheidungen treffen werden. An vier davon hat es bis jetzt noch gar keine Verhandlung gegeben.
Jüngster Schauplatz war Anfang dieser Woche übrigens Niederösterreich. Und hier standen profil und MSD plötzlich vor derselben akuten Herausforderung: Wo kann man im Landhausviertel um 7.45 Uhr einen Kaffee trinken? Dieses Problem lässt sich auch mit Pharma-Millionen nicht lösen. Sankt Pölten behandelt kulinarisch alle gleich.