Die Zentrale des Österreichischen Integrationsfonds in Wien.
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ÖIF: Urlaubender Gutachter sorgt in Millionen-Prozess für Verlängerung

Nach fast zwei Jahren hätte am Montag im Verfahren um Immobilien-Deals des Österreichischen Integrationsfonds endlich das Urteil fallen sollen. Doch jetzt muss ein Sachverständiger erneut nacharbeiten – nächste Chance: September.

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Kein Gutachten unter dieser Nummer: Es ist ein beherzter Versuch. Doch als der vorsitzende Richter Michael Tolstiuk den abwesenden Immobilienexperten vom Verhandlungssaal aus ans Telefon bekommt und auf laut stellt, zeichnet sich rasch ab, dass das alles andere als eine erholsame Plauderei wird.

Der vom Gericht beigezogene Sachverständige hat – ursprünglich noch für die Staatsanwaltschaft in deren Ermittlungsverfahren – ausgerechnet, wie viel zahlreiche Flüchtlingswohnungen wert gewesen sein sollen, die der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) vor bald zwei Jahrzehnten an einen Immobilienunternehmer verkauft hat. Das Gutachtensergebnis liegt mehrere Millionen Euro über dem tatsächlichen Verkaufspreis. Sowohl der Unternehmer als auch ein damaliger Geschäftsführer des Fonds sitzen – gemeinsam mit weiteren Angeklagten – nicht zuletzt deshalb seit fast zwei Jahren wegen Untreueverdachts vor Gericht. Alle haben die Vorwürfe immer bestritten. Eigentlich sollte am Montag endlich ein Urteil fallen. Doch bald wurde klar, dass der ohnehin schon lange Prozess in die Nachspielzeit muss.

„An sich auf Urlaub“

Aus Sicht von Rechtsanwalt Lukas Kollmann, der den seinerzeitigen Immobilienkäufer vertritt, hat der Sachverständige nämlich einen vom Gericht im Juni erteilten Zusatzauftrag in einem wichtigen Punkt nicht erledigt. Auch der Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) meint sinngemäß, es wäre gut, den Gutachter dazu zu fragen. Der ist aber leider nicht da. Daraufhin unternimmt Richter Tolstiuk den eingangs beschriebenen Versuch, die Angelegenheit per Telefon zu klären und den Zeitplan zu retten. Doch als der Sachverständige dann fernmündlich mit Kollmann und einem Privatgutachter über Bewertungsmethoden und Berechnungsansätze diskutiert, gerät der Experte hörbar ins Schnaufen: „Ich bin an sich auf Urlaub“, dringt es merklich unentspannt durch den Äther: „Ich kann nicht nachschauen.“

Für Anwalt Kollmann sind die Aussagen des Gutachters zu wenig: Er beantragt, dass der Sachverständige noch einmal nacharbeiten muss. Die WKStA sieht das nicht so – die Frage, um die es geht, sei hypothetisch, habe keine Relevanz für die Berechnung und sei letztlich ein Thema der rechtlichen Würdigung durch das Gericht. Doch der Schöffensenat, der sich zu einer längeren Beratung zurückzieht, gibt in diesem Fall der Verteidigung Recht: Dem Antrag müsse man wohl beitreten, wenn es möglich sei, dass andere Zahlen herauskommen, begründete Tolstiuk sinngemäß.

Urteil auf September verschoben

Worum geht es konkret? Die Verteidigung argumentiert seit Langem, dass die vom Gerichtsgutachter errechneten Werte für die Flüchtlingswohnungen viel zu hoch seien. Einerseits habe der Sachverständige nicht ausreichend berücksichtigt, dass die Unterkünfte dem Mietdeckel des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes unterliegen – was den Wert beträchtlich dämpfen würde. Andererseits interpretiere der Gutachter eine bestimmte Vertragsklausel falsch und wäre der Käufer verpflichtet gewesen, die Wohnungen auch in Zukunft als Flüchtlingsunterkünfte zu bewirtschaften. Auch das würde den Wert verringern.

Der Sachverständige sollte eine von der Verteidigung vorgelegte Berechnung plausibilisieren, die auf deren Vertragsauslegung fußt. Doch offenbar führte der Experte das mit der Begründung nicht durch, dass für ihn diese Interpretation aus dem entsprechenden Vertragspunkt nicht abzuleiten wäre. Eine Grundsatzentscheidung, die sich nun offenbar das Gericht vorbehält: Der Gutachter muss jedenfalls seinerseits noch eine Runde einlegen. Das – voraussichtliche – Verfahrensende verzögert sich damit um zwei Monate auf 10. September.

Republik fordert 13 Millionen Euro

In der Causa geht es um viel: Die Republik Österreich fordert – inklusive Zinsen – rund 13 Millionen Euro Schadenersatz. Den Angeklagten drohen im Fall einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft – und bei einem Freispruch würden sie wohl trotzdem auf hohen Kosten sitzenbleiben. Angesichts einer regelrechten Armada an Top-Anwälten im Gerichtssaal fällt jede Verzögerung wohl auch finanziell entsprechend ins Gewicht.

Als Richter Tolstiuk den Sachverständigen telefonisch vom neuen Verhandlungstermin informieren will, ist der Gutachter übrigens nicht mehr erreichbar. Seinen Urlaub hat er sich wohl anders vorgestellt.

Stefan Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). 2022 wurde er mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet.