Turbulenter Prozess Ott vs. Thalhammer: Anklagen, rausfliegen, schweigen
Zuerst hat Egisto Ott der Richterin zu viel geredet, dann zu wenig.
Am Dienstag startete ein mit Spannung erwarteter Gerichtsprozess, den Ott – einst Beamter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) – seit dem Vorjahr gegen profil-Chefredakteurin Anna Thalhammer angestrengt hat. Ott, der sich dieser Tage selbst wegen des Verdachts der Russland-Spionage vor einem Geschworenengericht verantworten muss, wirft Thalhammer üble Nachrede vor. Es geht um zwei Tweets des kremlkritischen Journalisten Christo Grozev aus dem Vorjahr, die Thalhammer – einmal kommentiert, einmal unkommentiert – geteilt hat. Nun wurde am Landesgericht Wien erstmals verhandelt. Und der Prozessbeginn verlief überraschend turbulent.
Ausgangspunkt ist ein Tweet Grozevs von Ende Juni 2025: Damals feierte ein Kino-Film mit dem Titel „Spy Capital 2“ seine VIP-Premiere in Wien. Ott spielte in dem Streifen mit – quasi sich selbst – und ließ sich vor der Premiere ausgiebig auf dem roten Teppich fotografieren. Grozev wiederum postete eines der Bilder auf der Plattform X (vormals: Twitter) und schrieb auf Englisch: „Egisto Ott (right), a former Austrian security officer who spied on me and dozens of others for the Russians, and once wrote a recommendation memo to the FSB on how to not get caught next time they murder someone, is getting the red carpet treatment. Disgusting.“ (Also sinngemäß: „Egisto Ott (rechts), ein ehemaliger österreichischer Sicherheitsbeamter, der mich und Dutzende anderer für die Russen ausspioniert hat und einmal ein Empfehlungs-Memo an den FSB geschrieben hat, wie man nicht erwischt wird, wenn sie das nächste Mal jemanden ermorden, wird der rote Teppich ausgerollt. Widerlich.“)
Talhammer retweetete diesen Post. Sie schrieb selbst: „Jup.“ – und ergänzte eine direkt an Grozev gerichtete Frage: nämlich, ob er wisse, dass er mit einem Interview im Film vorkomme. („@christogrozev you know you show up with an ITV in the film?“)
Auf dem roten Teppich vor der Filmpremiere: profil-Chefredakteurin Anna Thalhammer (mit Handy) recherchiert seit Jahren zu Egisto Ott (mit dunkler Brille).
Vom roten Teppich zum Gericht
Ott – vertreten durch Anwalt Robert Kerschbaumer – klagte Thalhammer in der Folge auf Basis des sogenannten „Hass im Netz“-Gesetzes beim Bezirksgericht Villach auf Unterlassung. Ott werde durch das Posting in seiner Menschenwürde verletzt, lautete die Argumentation. Als das öffentlich wurde, twitterte Grozev: „Austria’s main SLAPP abuser, disgraced ex-security officer Egisto Ott, sues prominent Austrian journalist @anna_thalhammer for tweeting ‚Yup‘ with a retweet of my post saying he spied on me and provided reports to Russian intelligence.“ (Sinngemäß: „Österreichs Haupt-SLAPP-Missbraucher, der in Ungnade gefallene Ex-Sicherheitsbeamte Egisto Ott, klagt die prominente österreichische Journalistin @anna_thalhammer, weil sie ‚Yup‘ getwittert hat – mit einem Retweet meines Posts, in dem es heißt, dass er mich ausspioniert und dem russischen Nachrichtendienst Berichte geliefert habe.“)
Unter SLAPP (Strategic Lawsuits against Public Participation / strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung) versteht man unter anderem – zusammengefasst – das Mundtot-Klagen kritischer Journalisten. Diesen Tweet, an den weiter unten auch das ursprüngliche Grozev-Posting angehängt war, hat die profil-Chefredakteurin damals kommentarlos geteilt.
Egisto Ott jetzt Ankläger
Ott hat sämtliche Vorwürfe – insbesondere auch den Verdacht der Russland-Spionage – immer bestritten. Anfang August 2025 brachte er auf Basis der beiden Retweets am Landesgericht Wien eine sogenannte Privatanklage gegen Thalhammer wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede ein. Bald darauf wurde Ott selbst von der Staatsanwaltschaft Wien – unter anderem wegen des Verdachts der Russland-Spionage – angeklagt. Seit Jänner muss er sich vor einem Geschworenengericht verantworten, es gilt in vollem Umfang die Unschuldsvermutung. In Bezug auf die Ott-Anklage gegen Thalhammer wiederum wurde für heute, Dienstag, am Wiener Straflandesgericht die erste Verhandlung angesetzt.
Nach einer längeren Zeit auf der Anklagebank im Schöffenverfahren konnte Ott also nunmehr in die Rolle des Anklägers schlüpfen. Doch wer gedacht hätte, dass er darin nun so richtig aufblühen könnte, wurde eines anderen belehrt. Nachdem Otts Anwalt den Anklagevorwurf geschildert und der rechtliche Vertreter Thalhammers seine Gegenausführungen gehalten hatte, wollte Richterin Nicole Baczak zunächst von den Anwälten wissen, ob man das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Schwurgerichts bezüglich der Spionage-Vorwürfe unterbrechen solle.
Rechtliches Glatteis
Ott war mit Anwalt Andreas Schweitzer erschienen, der den in Lienz ansässigen Ott-Anwalt Kerschbaumer vertrat. Schweitzer sprach sich gegen eine Unterbrechung aus und ließ mit der Aussage aufhorchen, es gehe „in diesem Verfahren hier nicht um die materielle Wahrheit“. Gemeint: Die Frage, ob Ott tatsächlich spioniert hat oder nicht. Schweitzer erklärte, es gehe vielmehr um eine mediale Vorverurteilung.
Richterin Baczak schob daraufhin die unverfänglich wirkende Frage nach, ob Ott also nur noch eine Verletzung der Unschuldsvermutung geltend mache. Das bejahte Schweitzer zunächst – eine juristische Steilvorlage für profil-Anwalt Michael Borsky, der Thalhammer in dem Verfahren vertritt: „Wenn es nur um die Unschuldsvermutung geht, fällt der Vorwurf der üblen Nachrede weg. Dann hat sofort ein Freispruch zu erfolgen.“
Ganz so schnell wollte es Richterin Baczak dann aber doch nicht gelten lassen. Und auch Ott und Schweitzer dämmerte nun offenbar, dass man sich hier auf juristisches Glatteis begeben hatte. Schweitzer bat um eine Unterbrechung der Verhandlung und ging mit Ott aus dem Saal. „Für ihn ist es natürlich sehr schwierig zu substituieren“, meinte Baczak in Richtung Borsky. Der Anwalt der profil-Chefredakteurin verwies jedoch darauf, dass es nicht zulasten der Angeklagten gehen dürfe, wenn Kerschbaumer aus Lienz nicht anreisen wolle: „Das ist ja kein Kasperltheater hier.“
Ott will 20.000 Euro
Tatsächlich geht es für Thalhammer um viel: Auf üble Nachrede in der angeklagten Form steht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe – im Fall einer Verurteilung letztlich also jedenfalls eine Vorstrafe. Ott will darüber hinaus 20.000 Euro Schadenersatz. Nach einer überraschend langen Beratungszeit kamen der Ex-BVT-Beamte und sein Ersatz-Anwalt in den Saal zurück. Schweitzer argumentierte nunmehr die Privatanklage damit, dass Ott – noch vor einem rechtlichen Urteil – eines verächtlichen Verhaltens beschuldigt worden sei „und“ die Unschuldsvermutung verletzt worden sei: „Das heißt nicht, dass wir uns ausschließlich auf die Unschuldsvermutung stützen“, betonte Schweitzer nun.
Man wird sehen, wie die Richterin das am Ende des Tages einordnet. Im Verfahren machte sich Baczak an dieser Stelle zunächst an die Befragung Thalhammers. Die profil-Chefredakteurin wies die Vorwürfe Otts zurück. Unabhängig davon bestätigte sie zunächst, die Retweets, um die es im Verfahren geht, tatsächlich gemacht zu haben. Plötzlich wandte sich Baczak an den Ankläger: „Herr Ott, wenn Sie nur reden wollen, sind Sie draußen. Ich kann auch allein verhandeln.“
Nach dieser kurzen Unterbrechung erzählte Thalhammer weiter: Wie sie seit 2017 bzw. 2018 rund um das BVT recherchiert und berichtet habe. Wie dann seinerzeit ein anonymes Pamphlet mit – letztlich unhaltbaren – Vorwürfen gegen BVT-Führungspersonal aufgetaucht sei. Und wie dann letztlich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Razzia in der Behörde durchführen ließ.
Rechtliche Schritte von Ex-BVTler Egisto Ott (sitzend links) gegen profil-Chefin Anna Thalhammer (r.) zeigen das Risikopotenzial.
Aus dem Saal geflogen
„Jetzt brauche ich eine Gedächtnisstütze“, meinte Richterin Baczak. „Wann war die BVT-Razzia?“ Offenbar hatte sie die Frage aus ihrer Sicht mehr sich selbst gestellt – oder Thalhammer. Aber nicht Egisto Ott. Der sagte wie aus der Pistole geschossen: „28.2.2018“. Und die Richterin entgegnete postwendend: „Danke, raus.“ Ott wollte kalmieren: „Ich habe gedacht, das ist eine Frage.“ Baczak stieg nicht darauf ein: „Das ist eine Wahrnehmungsverzerrung. Und raus.“ Nach gerade einmal einer guten halben Stunde in der Ankläger-Rolle musste Ott den Saal verlassen.
Die Richterin setzte – ungeachtet eines Protests von Anwalt Schweitzer – die ausführliche Befragung der profil-Chefredakteurin fort. Gefragt, wie sie denn ihren „Jup.“-Retweet gemeint habe, meinte Thalhammer: „Dass ich es unverschämt finde, wenn jemand, gegen den es solche Vorwürfe gibt und stichhaltige Beweise, auf dem roten Teppich auftritt.“ „War das die einzige Information, die Sie veröffentlichen wollten?“, hakte Baczak nach. Thalhammers Antwort: „Ja, es hat mich einfach aufgeregt.“
Zum zweiten Retweet gefragt, hielt die profil-Chefredakteurin fest, dass sie es sehr wohl als SLAPP-Klage empfinde, wenn „die ganze Zeit etwas kommt“. Anwalt Borsky legte dar, dass – ausgehend von der Unterlassungsklage – „summa summarum wöchentlich mehrfach Schriftstücke“ von Seiten Otts eingegangen seien.
„Warum sitzen wir da?“
Nach zwanzig Minuten durfte Ott wieder in den Saal kommen. Richterin Baczak wollte den Privatankläger in der Folge dann auch als Zeuge vernehmen. Die Frage nach dem Beruf beantwortete Ott noch: „Beamter“. Doch schon, als Baczak wissen wollte, wie Ott überhaupt auf die beiden Twitter-Veröffentlichungen gestoßen sei, folgte die Überraschung: „Ich mache von meinem Recht Gebrauch, mich der Aussage zu entschlagen“, sagte der frühere BVTler. Er verwies darauf, dass das Hauptverfahren noch anhängig und die dortige Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen sei.
„Das Hauptverfahren betrifft diese zwei Veröffentlichungen?“, wollte Baczak wissen. Doch auch dazu sagte Ott: „Ich entschlage mich der Aussage.“ „Mit welchem Entschlagungsgrund?“, fragte die Richterin. Das müsse er nachschauen, sagte Ott. Nach einigem Hin und Her einigte man sich darauf, dass Ott sich deshalb entschlagen wolle, weil er – vom Gesetz her – nicht der Gefahr ausgesetzt werden dürfe, sich selbst zu belasten. Doch damit ließ es Baczak nicht bewenden: „Wie wollen Sie sich selbst belasten, wenn ich frage, wie Sie zu den zwei Veröffentlichungen kommen?“ Ott blieb standhaft: „Ich entschlage mich der Aussage.“ „Warum sitzen wir da, wenn Sie nicht reden wollen?“, fragte die Richterin. Antwort: „Ich entschlage mich der Aussage.“ Baczak: „Sie haben das Verfahren angezettelt und wollen nichts sagen?“ Ott: „Ich entschlage mich der Aussage.“
„Lassen Sie sich überraschen“
Thalhammers Anwalt Borsky warf hoffnungsfroh das Wort „Verfolgungsrücktritt“ in die Runde. „Leider nicht“, meinte die Richterin. „Was wollen Sie überhaupt?“, fragte sie Ott. Der meinte, sein Anwalt habe zum Verhandlungsbeginn ohnehin alles vorgebracht. „Na gut, dann vertagen wir einmal“, meinte Baczak: „Es ist nicht meine Privatanklage. Wann haben Sie Zeit im September?“ Anwalt Schweitzer meinte, er müsse seinen Kollegen in Lienz anrufen. Baczak: „Oder machen wir gleich Oktober.“
Letztlich vertagte die Richterin das Verfahren um mehr als ein halbes Jahr auf 20. Oktober. In der Zwischenzeit werde sie Akten aus dem Geschworenenverfahren beischaffen, um zu überprüfen, ob Ott ein Entschlagungsrecht zustehe. „Sollte es nicht zustehen, werde ich Sie vernehmen“, sagte die Richterin zum Ex-BVTler. Sollte Ott dann wieder nicht antworten, könne es Ordnungsstrafen oder Geldbußen geben: „Lassen Sie sich überraschen.“
So hat sich Egisto Ott die Ankläger-Rolle vermutlich nicht vorgestellt.