Das Schild des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) an einem Gebäude in Wien.
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Wenn Gutachter klarstellen: „Das ist ja nicht als Vorwurf zu werten!“

Der Millionenprozess um umstrittene Immobiliendeals des Österreichischen Integrationsfonds kommt in die Schlussphase. Nun werden die Gerichtssachverständigen befragt und ihre Gutachten von den Verteidigern seziert. Überraschungen inbegriffen.

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„Können Sie aus sachverständiger Sicht festmachen, wofür X dem Y in dieser Zeit mehr als 2 Millionen Euro bezahlt hat?“ Das wollte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zuletzt im laufenden Millionenprozess rund um den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) von einem der Gerichtsgutachter wissen. Eine nicht ganz unwesentliche Frage – zumal der Vorwurf im Raum steht, dass verdeckte Provisionen für illegale Machenschaften geflossen sein sollen. X und Y sind zwei der Angeklagten – die WKStA nannte in der Frage natürlich ihre echten Namen.

Was hatte es also mit diesen Zahlungen auf sich? Der solcherart befragte Gerichtsgutachter nahm dazu an einem der vorigen Verhandlungstage im Jänner mündlich Stellung und unterstrich seine Ausführungen im Gerichtssaal damals mit einem knackig formulierten Befund auf einer Powerpoint-Präsentation: „Konkrete Leistungsnachweise fehlen weitgehend. Pauschale Abrechnungen“, war da zu lesen. „Offizieller, auf Re (Anm.: Rechnungen) ausgewiesener Titel: Beratung und Lobbying.“

Hohe Geldströme auf der einen, Lobbying ohne konkrete Leistungsnachweise auf der anderen Seite? Unverdächtig klingt das nicht. Doch heute, Mittwoch, hatte der Anwalt, der den Angeklagten Y vertritt, dann die Gelegenheit nachzubohren.

„Nichts Unanständiges“

Der Anwalt wollte unter anderem wissen, wie der Gutachter zu seiner Einschätzung bezüglich der Leistungsnachweise gelangt sei. Plötzlich meinte der Sachverständige: „Das ist ja nicht als Vorwurf zu werten!“ Pauschalierte Abrechnungen seien in Bezug auf Erfolgsprämien „nichts Unanständiges“. Es seien halt keine Beilagen mit Details an die Rechnungen angehängt gewesen. Im ÖIF-Prozess ist offenbar die Zeit der Klarstellungen angebrochen.

Damit nicht genug: Je konkreter die Befragung durch den Anwalt wurde, umso mehr schrumpften auch die erwähnten zwei Millionen Euro, die geflossen sein sollen, zusammen: „Ist das brutto oder netto?“ „Brutto“, sagte der Sachverständige – also inklusive Umsatz- bzw. Vorsteuer. „Erhöht die Vorsteuer den Gewinn?“ Die Steuer sei ans Finanzamt abzuführen, meinte der Sachverständige: „Das ist kein Ertrag.“

Bleiben also – der Rechnung des Anwalts zufolge – nur noch 1,7 von den ursprünglich 2,1 Millionen Euro. Doch damit war noch nicht Schluss. Der Anwalt fragte den Gutachter zu weiteren möglichen Abzugsposten: Wie war das mit einem Projekt eines großen Baukonzerns, für das Y über die Firma von X 560.000 Euro netto bekommen habe? „War das bei X nur ein Durchläufer?“, wollte der Anwalt vom Gutachter wissen. „Schaut ein bisschen so aus“, meinte der Sachverständige. „Die 560.000 Euro haben mit dem ÖIF nichts zu tun?“, fragte der Anwalt. „Es schaut so aus“, bestätigte der Gutachter: „Ich hätte keine Anknüpfungspunkte.“

„Es kann aber auch...“

Mehr als eine Million Euro vom Gesamtbetrag kann – den Berechnungen des Anwalts zufolge – nicht einmal theoretisch etwas mit dem Integrationsfonds zu tun gehabt haben. Damit würden rund 980.000 Euro bleiben – und auch die wären unabhängig vom ÖIF zu sehen, argumentierte der Verteidiger. Y habe X in Zusammenhang mit 26 Fachmarkt- und Einkaufszentrenprojekten beraten, legte der Anwalt dar. Würde dem Sachverständigen das Honorar unter diesen Prämissen plausibel vorkommen? „Das war nicht Gegenstand der Befundaufnahme“, meinte der Gutachter: „Es kann passen. Es kann aber auch…“ Der Anwalt nutzte die Kunstpause des Sachverständigen und vollendete lächelnd: „...zu niedrig sein.“

Es sind Wortgeplänkel wie diese, die nunmehr endgültig die finale Phase im seit Mitte 2024 laufenden ÖIF-Prozess eingeläutet haben. Das Verfahren dreht sich um eine ganze Reihe verschiedener Immobiliengeschäfte des Integrationsfonds vor fast schon zwei Jahrzehnten. Hauptangeklagter ist ein früherer Geschäftsführer des Fonds. Er soll – zusammengefasst – im Zusammenspiel mit seinem Freund Y und dem Immobilienunternehmer X den ÖIF durch eine Reihe nachteiliger Deals und Transaktionen geschädigt haben. Y sei dabei als Lobbyist für X tätig geworden, so der Verdacht. Es geht in diesem Verfahren um eine Menge Geld der öffentlichen Hand: Der Fonds fordert insgesamt 13 Millionen Euro – profil berichtete. Alle Beschuldigten haben sämtliche Vorwürfe immer bestritten.

Finale Phase im Prozess

Seit eineinhalb Jahren wurden am Landesgericht Wien zahlreiche Zeugen einvernommen. Die Befragung der Gutachter, die nun quasi den Schlussakt bildet, ist in diesem Prozess aber weit mehr als nur eine formale Pflichtübung. Die Anklage der WKStA stützt sich stark auf die Expertise eines Wirtschaftssachverständigen sowie zweier Immobilienexperten. Entsprechend intensiv seziert die Verteidigung deren Arbeit. Und es ist eine Auseinandersetzung auf höchstem Niveau.

Beim eingangs erwähnten Gutachter handelt es sich um Matthias Kopetzky, Grandseigneur unter den heimischen Wirtschaftsforensikern. Der Anwalt des Angeklagten Y wiederum ist Michael Rohregger, einer der gefragtesten Strafverteidiger des Landes. Und er ist nicht der einzige Spitzenanwalt, der im ÖIF-Prozess mit Kopetzky und den beiden Immobiliengutachtern die Klingen kreuzt: Der ehemalige ÖIF-Geschäftsführer wird von Johannes Zink vertreten, der Immobilienunternehmer X unter anderem von Lukas Kollmann. Ein mitangeklagter Bauunternehmer lässt seine Rechte von Stefan Prochaska wahren, ein fünfter Angeklagter wiederum hat Nikolaus Mitrovits an seiner Seite.

„Künstlicher Abbau“ auf dem Konto?

Zink hinterfragte am Mittwoch ebenfalls die bisherigen Erkenntnisse Kopetzkys. Dabei ging es vor allem um Zahlungen von insgesamt 750.000 Euro auf ein Treuhandkonto des Integrationsfonds bei einer Hausverwaltungsfirma, die Wohnungen für den ÖIF betreute. Die Hausverwaltung war wiederum dem Immobilienunternehmer X zuzurechnen. Die WKStA bezeichnet die Zahlung in der Anklageschrift als „rechtsgrundlos“ und ortet Untreue. Laut Rechnungstext sollten mit dem Geld Wohnungen saniert werden. Kopetzky beschäftigte sich als Sachverständiger mit der Frage, was aus dem Guthaben wurde. In seiner Powerpoint-Präsentation im Jänner hieß es dazu: „Künstlicher Abbau des Verrechnungskontos“.

Das klinge, als wäre etwas erfunden worden, hielt Anwalt Zink fest. Gleichzeitig hätte der Gutachter jedoch selbst gesagt, dass es bestimmte Leistungen gegeben habe, die abgerechnet wurden. „Was ist daran künstlich?“, wollte Zink wissen. Er habe die Abrechnungen im Umfang und der Höhe nach nicht nachvollziehen können, entgegnete Kopetzky. Durch welche Personen sei denn dieser „Abbau“ erfolgt, hakte Zink nach. Kopetzkys Antwort: „Primär auf Seiten der Hausverwaltung“. Das wäre also in der Sphäre von X und nicht beim Ex-ÖIF-Geschäftsführer.

Derartige Differenzierungen können im Prozess durchaus eine Rolle spielen: Im Kern der Anklageerzählung der WKStA steht, dass das mutmaßliche Gespann aus Ex-Manager, X und Y zusammengewirkt haben soll, um den ÖIF zu schröpfen. Dieser Verdacht baut jedoch nicht zuletzt auf der Mutmaßung auf, dass Y im Auftrag von X bei seinem Freund, dem damaligen Geschäftsführer, lobbyiert und interveniert habe und letztlich – vereinfacht gesagt – alle alles gewusst hätten. Der angebliche Mittelsmann spielt demnach eine wichtige Rolle.

„Letztlich eine Vermutung“

In seiner Fragebeantwortung an die WKStA legte Gutachter Kopetzky dar, dass es in Bezug auf einen der angeklagten ÖIF-Immobiliendeals „Belege“ für eine Intervention durch Y gebe. Dazu wurde der Sachverständige am Mittwoch ebenfalls eingehend befragt. Ausgangspunkt für den Gutachter war ein bestimmtes E-Mail gewesen. Dieses wurde jedoch von X an Y geschickt – und nicht etwa von Y an den Ex-Geschäftsführer. Letztlich meinte Kopetzky: „Wenn Sie so konkret fragen, liegt mir ein Beleg für eine Intervention nicht vor.“ Und was bedeutet es, wenn er in seinem Gutachten geschrieben habe, dass Y „in irgendeiner Form (…) auf das Wohnungspaket Einfluss genommen haben“ dürfte? Diesen Eindruck habe er aus dem Inhalt des Mails schon gewonnen, meinte Kopetzky. Das sei aber „letztlich eine Vermutung“.

Man wird sehen, wie das Gericht das alles einordnet. Es handelt sich um ein Riesenverfahren mit zahlreichen Einzelvorwürfen. Im März wird weiterverhandelt, vorerst sind noch drei Termine angesetzt.

Stefan Melichar

Stefan Melichar

ist Chefreporter bei profil. Der Investigativ- und Wirtschaftsjournalist ist Mitglied beim International Consortium of Investigative Journalists (ICIJ). 2022 wurde er mit dem Prälat-Leopold-Ungar-Journalist*innenpreis ausgezeichnet.