Vor etwas mehr als einem Jahr kam die Strafkammer des Landesgerichts Essen zu dem Schluss, Johann Friedrich Spittler habe sich im Fall eines Patienten mit angeblich akuter Schizophrenie des „Totschlags in mittelbarer Täterschaft“ schuldig gemacht – und den Arzt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren (mit Freigangoption) verurteilt. Sein Antrag auf Revision wurde verworfen.
Zur Haft kam nun noch ein zweites Verfahren, das vor wenigen Tagen zu einem neuerlichen Schuldspruch geführt und Spittlers Haftstrafe auf fast viereinhalb Jahre erhöht hat. In diesem zweiten Fall ging es erneut um die Frage der Freiverantwortlichkeit einer psychisch kranken Person. Das Gericht wirft Spittler vor, seine Grenzen überschritten und „Vorsichtsmaßnahmen bewusst beiseitegeschoben zu haben“. Der Angeklagte selbst hatte sich damit verteidigt, einen „geistig orientierten“ Menschen vor sich gehabt zu haben. Er habe keinerlei Zweifel daran gehabt, „dass die Entscheidung des Patienten auf einem autonom gebildeten freien Willen beruhte.“
Der Filmemacher selbst hatte das jähe Ende der Tätigkeit seines Protagonisten nicht vorhersehen können. „Ich hatte keine Ahnung, was auf mich zukommen sollte“, sagt Pavel Cuzuioc. „Ich hatte mir überlegt, wie ich meinen Film beenden könnte: Braucht er einen Nachfolger, wird er jemanden einschulen? Oder: Wie wird sein letzter Patient sein? Wie überlegt er selbst zu sterben? Das sind Regiefantasien, Szenarien für ein mögliches Ende. Dann kam dieser erste Prozess, und ich musste adaptieren.“
„Bitte, bitte nicht!“
Der Film stellt Spittler als keineswegs leichtfertig Handelnden dar: Tatsächlich versucht er in den Menschen, die ihn um Sterbebegleitung bitten, Zweifel zu wecken. Einem noch jungen Mann, der infolge seiner traumatisierenden Kindheit und Schmerzerkrankung zu sterben erwägt, teilt er mit: „Es würde mir in der Seele wehtun, Sie begleiten zu müssen. Bitte, bitte nicht.“ Aber Cuzuioc dokumentiert auch herbe Kritik an Spittler. Ein betagter Patient schlägt dem Arzt einen harten Satz um die Ohren: „Ich finde es unmenschlich, dass Sie ein Geschäft daraus machen, die Schwächen der Menschen ausnutzen.“ Spittler kontert mit der Zeit und Mühe, die er für ihn aufwende.
Die Schwierigkeit, sich eine gefestigte Meinung über assistierten Suizid zu bilden, sieht Regisseur Cuzuioc auch in der rezenten Debatte um den Fall des Autors und Lehrers Niki Glattauer gespiegelt, der sich mit einer Coverstory im „Falter“ selbst eine Suizid-Deadline setzte – und einhielt. „Zu diesem Thema wird viel geredet von sehr vielen Menschen, teilweise werden radikale Meinungen vertreten. Aber erst wenn es jemanden selbst betrifft, kann man wirklich zuhören und sich dazu eine Meinung bilden.“
Es ist nur auf den ersten Blick erstaunlich, dass in „Grünes Licht“ bisweilen auch ein robuster Humor aufblitzt. Der Witz der Desillusionierten ist trocken: „Bist du auf Urlaub?“, ruft da eine leidgeprüfte Gläubige Gott schelmisch entgegen. Auch Spittler selbst berichtet, dass die Gespräche, die er mit seiner suizidalen Kundschaft führe, oft „fröhlich, munter, Zuneigung fordernd“ sogar „stimulierend“ sein können.
Einen „Pionier“ sieht Cuzuioc in seinem Protagonisten: Spittler habe ein Ziel, an das er fest glaube. „Und er hat viel gesehen. Die Menschen, die ihn in ihre Wohnungen lassen, begrüßen ihn mit einem Lächeln, ohne jede Angst.“ Spittler arbeite „stets mit hohem Risiko, sehr öffentlich. Er gibt Interviews, beteiligt sich an Reportagen. Ich aber wollte keine Reportage, keinen Fernsehfilm machen, ohne frontale Interviews, diskreter und analytischer arbeiten. Seine Art, mit Menschen umzugehen, passt zu meiner Art, Filme zu machen: Man muss Geduld haben, beobachten und bezeugen, ohne Konfrontation.“
Ein Podcast zur Sterbehilfe, den er beim Autofahren gehört habe, habe den Regisseur zu Spittler geführt: „Ich habe mich gefragt: Was für ein Mensch muss man sein, um den Todeswunsch anderer beurteilen und assistierten Suizid ermöglichen zu wollen? Ich wollte diesen Menschen kennenlernen. Ich fand seine Adresse und schrieb ihn an. Er meinte, er habe nichts gegen filmische Begleitung, und lud mich ein, darüber zu sprechen.“
Überraschender als Spittlers Zusage erscheint die Tatsache, dass rund die Hälfte der angefragten Patientinnen und Patienten die Genehmigung erteilten, ihre Gespräche zu dokumentieren. Offenbar gibt es eine große Sehnsucht, dieses Thema öffentlicher werden zu lassen. Pavel Cuzuioc stimmt zu: „Manchmal funktioniert die Kamera wie eine Waffe, manchmal eher als Therapie-Apparat. Manche fliehen vor ihr, andere sehen in ihr eine Gelegenheit, sich auszusprechen. Einige Menschen haben mich auch gebeten, die Sterbebegleitungen selbst zu filmen.“ Dies aber habe er abgelehnt. Er habe nur den Prozess begleiten, sich dann zurückziehen wollen.
„Grünes Licht“ hält Distanz zu den Menschen vor der Kamera, künstliche Emotionalisierung ist Cuzuiocs Sache nicht: „Es erscheint mir unmöglich, einen solchen Film mit Musik zu begleiten, mit Effekten oder einer alarmierenden Montage – das wäre Manipulation. Wozu all das Ornament?“
„Absolut unerträglich“
Vor Gericht steht Spittler seit 2012 schon: In einem jahrelangen Verfahren hat er eine Gesetzesänderung, das Entfallen der Rettungspflicht bei freiverantwortlichem Suizid, in Deutschland erwirkt. Nur für Menschen mit psychischer Erkrankung soll es weiterhin keine Freitodhilfe geben. Für ihn sei es „absolut unerträglich“, Menschen in psychischer Not sagen zu müssen: „Du darfst nicht.“ Das sei eine gravierende „Ungleichbehandlung“, so Spittler. Auch Cuzuioc meint: „Warum kann ein Mensch, der schwer depressiv ist, Autofahren darf und Steuern zahlen muss, nicht Sterbehilfe in Anspruch nehmen? Das ist das Feld, in dem sich Dr. Spittler bewegt, und es hat ihn in die Situation gebracht, in der er sich jetzt befindet.“
Die Unvoreingenommenheit des Gutachters in Sachen Suizidhilfe ist entscheidend. Er darf nie parteiisch sein. Aber ist man noch unvoreingenommen, wenn man mit seiner Kundschaft über Wochen und Monate eine Art Beziehung aufbaut? „Manchmal habe ich gedacht, dass er es nicht ist“, gesteht auch Cuzuioc. „Aber mit der Zeit habe ich gelernt, dass er Sympathie und Mission sehr gut voneinander trennen kann. Wie ein Chirurg, der bei einer Herz-OP an einem kleinen Kind auch nicht emotional reagieren darf. Er muss professionell bleiben. Die Angehörigen schätzen an ihm, dass er seinen Job nicht mechanisch tut. Er gibt auch seinen Gefühlen Raum.“
Dass sein Film andere dazu animieren könnte, selbst in diesen Prozess einzutreten, glaubt er nicht, das habe er „unbedingt vermeiden“ wollen, so Pavel Cuzuioc. „Man sieht im Film, wie Dr. Spittler auf den Versuch weiterzuleben drängt – sich auch zu quälen, wenn es nötig ist. Es gibt immer Alternativen.“ Tatsächlich dient das grüne Licht oft einem paradoxen Zweck: Das Dokument verschwindet in einer Schublade, weil es Patienten erleichtert, dass sie jederzeit sterben dürften – aber sie tun es dann nicht.
Den vorzeitigen Tod betrachtet Spittler trotz allem mit Skepsis: „Jeder Mensch soll das Recht und die Freiheit haben, diesen Schritt gehen zu dürfen, aber ich bin eigentlich nicht fürs Sterben. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass unsere Ahnenreihe in sich den Auftrag hat, leben zu sollen.“
Falls Sie Suizidgedanken haben oder sich in einer Krise befinden, rufen Sie bitte die Telefonseelsorge: Notruf 142, erreichbar rund um die Uhr. Auch Polizei (Tel. 133) und Rettung (144) helfen schnell.