Aufschub – und dann?
Reden wir nochmals über Social Eggfreezing. Ab 1. April 2027 soll es allen Frauen erlaubt sein, ihre Eizellen einfrieren zu lassen, ohne Angabe von Gründen. Warum auch nicht? Es geht schließlich um die höchstpersönlichen Eizellen der betreffenden Frau, und es ist schließlich ihr höchstpersönlicher Körper, dem sie entnommen werden. Also: Selbstbestimmung!
Ich habe dabei allerdings eine ganz konkrete Befürchtung: dass Social Eggfreezing auf geradem Weg zur Zulassung der Leihmutterschaft führen wird. Und da ist dann leider ein weiterer Körper im Spiel, der benützt wird, nicht ohne Einwilligung, aber in der Regel doch auf der Basis eines wirtschaftlichen Ungleichgewichts, das die Leihmutter eine massive Gefährdung ihres Körpers in Kauf nehmen lässt.
Was man sich unter Eggfreezing vorstellt: Fruchtbare Frau lässt ihre Eizellen einfrieren, um sich die Möglichkeit einer späteren beziehungsweise späten Mutterschaft zu sichern. Die Gründe dafür können unterschiedlicher Natur sein: kein passender Partner (der aber vielleicht noch auftaucht), keine Zeit, Konzentration auf den Beruf, noch keine Lust auf einen mütterlichen Lebensstil etc.
Egal, Hauptsache, die Chance auf ein Mutterglück bleibt erhalten. Ja, es gibt gesundheitliche Risiken auch für die Frau, die einfrieren lässt, weil sie vor der Entnahme der Eizellen intensiv hormonell stimuliert wird, aber diese Risiken geht die Betreffende ausschließlich für sich selbst ein. Deswegen: keine Bevormundung.
Nun kann es ja durchaus sein, dass alle aktuellen Hindernisse für eine Familiengründung zu einem Zeitpunkt wegfallen, da die Verwendung der eingefrorenen Eizellen problemlos eine Schwangerschaft zur Folge hat. Was aber, wenn nicht? Was, wenn sich die Frau, die ihre Eizellen mit 30 einfrieren ließ, erst mit Ende 40 oder noch später zur Mutterschaft entschließt? Die Frage wird nicht gestellt. Stattdessen: Autonome Lebensplanung! Jede Frau hat das Recht, ihre Vorstellungen von einer optimalen Biografie zu realisieren! Jedoch: Die Rahmenbedingungen mögen jetzt stimmen, die Biologie stimmt wahrscheinlich nicht mehr. Eine Anfangsfünfzigerin wird sich schwertun, schwanger zu werden beziehungsweise eine Schwangerschaft durchzustehen, trotz vorhandener Eizellen, weil ihr Uterus, ihre Hormone nicht mehr auf das Austragen eines Kindes eingerichtet sind.
Was liegt also näher, als in einer derartigen Situation auf eine Leihmutter zugreifen zu wollen?
Ich sehe die Debatte kommen. Mit Hinweisen auf andere Staaten, in denen Leihmutterschaft gängige Praxis ist. Mit all den Argumenten, die immer für die Leihmutterschaft ins Treffen geführt werden. Idealer Zuverdienst für Frauen in armen Ländern. „Schwesterlicher“ Dienst an anderen Frauen, die ebenfalls in den Genuss von Mutterglück kommen sollen.
Mit dem Herunterspielen von gesundheitlichen Risiken und der Ausbeutung von sozialem und ökonomischem Gefälle.
Österreich hat dieser Argumentation bisher widerstanden, mit gutem Grund. Das Austragen eines Kindes ist keine Dienstleistung wie Hilfe im Haushalt oder Unterstützung bei der Körperpflege. Eine Leihmutter ist mehr als ein ausgeborgter Uterus. Durch eine Schwangerschaft entstehen – Stichwort Epigenetik – besondere Verbindungen zwischen Leihmutter und Fötus. Und kein Mensch soll über den Körper eines anderen Menschen verfügen dürfen.
Social Eggfreezing mag für sich genommen ein Instrument der Selbstbestimmung sein. Es verschafft Frauen, die es sich finanziell leisten können, ein paar Jahre Aufschub in Sachen Fortpflanzung und stellt das Ticken der biologischen Uhr vorübergehend ab oder zumindest leiser.
Was es aber nicht sein darf: ein Wegbereiter fürs Erlauben der Leihmutterschaft.
Auch diese Debatte ist absehbar. Was nützt die Zulassung eines Verfahrens ohne die Möglichkeit, alle daraus resultierenden Optionen der Verwendung freizugeben? Warum erlauben wir das Einfrieren der Eizellen, wenn wir ihre Nutzung einschränken?
Die Antwort ist einfach: weil Frauen mehr sind als eine Ansammlung verfügbarer Organe.