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Etikettenschwindel Bundesstaatsanwaltschaft: Mehr Politik statt Unabhängigkeit

Die von der Regierung vorgeschlagene Reform ist ein Rückschritt. Die Unabhängigkeit steht und fällt mit dem Verfahren, nach dem ihre Spitze ausgewählt wird. Doch statt auf Expertise zu setzen, verliert sich die Zusammensetzung in politisch motivierter Symbolpolitik.

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Die österreichische Bundesregierung feiert die Einigung auf eine weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft als historischen Meilenstein. Das erklärte Ziel: das politisch sensible Weisungsrecht aus dem Justizministerium zu lösen, um Ermittlungen – gerade in politisch brisanten Causen – endgültig dem Verdacht sachfremder, nämlich politisch motivierter Einflussnahme zu entziehen. Ein hehrer Anspruch. Doch misst man den vorliegenden Entwurf an diesem Ziel, zeigt sich: Das neue System droht die politische Einflussnahme nicht zu beseitigen, sondern zu vergrößern.

Die Unabhängigkeit der neuen Behörde steht und fällt mit dem Verfahren, nach dem ihre Spitze ausgewählt wird. Dem Entwurf zufolge soll eine zehnköpfige Auswahlkommission die Bewerber bewerten und reihen. Doch statt auf sachliche und fachliche Expertise aus dem Bereich der Strafverfolgung zu setzen, verliert sich die Zusammensetzung des Gremiums in politisch motivierter Symbolpolitik. 

Warum etwa die Spitzen der Notariats- und der Rechtsanwaltskammer die Expertise aufweisen sollen, um über die Eignung der Bewerber als oberste Ermittler und Ankläger des Landes zu entscheiden, lassen die Gesetzesmaterialien offen. Besonders schwer wiegt das Defizit auf der anderen Seite: Die Bundesstaatsanwaltschaft selbst – also jene Behörde, deren Spitze besetzt werden soll – ist in dieser Kommission mit keinem einzigen Sitz vertreten.

Den endgültigen Systemfehler liefert der Entwurf jedoch bei der parlamentarischen Kontrolle. Niemand fordert eine Bundesstaatsanwaltschaft im kontrollfreien Raum. Die Kontrolle der Arbeit der Staatsanwaltschaften in Einzelstrafverfahren obliegt in einem funktionierenden Rechtsstaat aber den unabhängigen Gerichten, nicht der Politik.

Elena Haslinger, Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Dabei müsste die Justiz das Rad gar nicht neu erfinden. Sie hat längst ein bewährtes, unpolitisches System: die richterliche und staatsanwaltschaftliche Selbstverwaltung über Personalsenate. Erst im Jahr 2022 wurde die Besetzung der Spitze des Obersten Gerichtshofes (OGH) reformiert, um parteipolitischen Einfluss zurückzudrängen und Transparenz zu sichern. 

Ein neunköpfiger Richtersenat erstattet seither einen Besetzungsvorschlag. Warum dieses transparente, seit Jahrzehnten bei Personalbesetzungen in der gesamten Justiz – bis hin zur OGH-Spitze – etablierte Modell bei der Bundesstaatsanwaltschaft ausgehebelt wird, ist nicht nachvollziehbar.

Anstatt die Personalauswahl Fachgremien zu überlassen, verlagert der Entwurf das Besetzungsverfahren direkt in die politische Arena des Parlaments. Der Nationalrat soll den Besetzungsvorschlag der Kommission absegnen. Damit sind unauflösbare Pattsituationen vorprogrammiert: Findet sich keine Mehrheit im Nationalrat, muss die Kommission einen neuen Besetzungsvorschlag erstellen, der wieder abgelehnt werden kann – ein ewiges, lähmendes Ping-Pong-Spiel droht.

Schlimmer noch: Damit wird die Postenbesetzung zum Gegenstand parteipolitischer Taktik. Man stelle sich eine profilierte Korruptionsermittlerin vor, die sich für die Spitze bewirbt. Es ist zu befürchten, dass Parlamentsparteien unliebsame, weil besonders eifrige Ermittlerinnen blockieren oder im Zuge öffentlicher Debatten politisch punzieren. Am Ende kommt so nicht die fachlich beste, sondern die politisch genehmste Person zum Zug.

Den endgültigen Systemfehler liefert der Entwurf jedoch bei der parlamentarischen Kontrolle. Niemand fordert eine Bundesstaatsanwaltschaft im kontrollfreien Raum. Die Kontrolle der Arbeit der Staatsanwaltschaften in Einzelstrafverfahren obliegt in einem funktionierenden Rechtsstaat aber den unabhängigen Gerichten, nicht der Politik.

Der Entwurf sieht nun vor, dass die Bundesstaatsanwälte dem Parlament über jedes einzelne Ermittlungsverfahren Rede und Antwort stehen müssen. Nur ein eng gefasster Katalog erlaubt eine Auskunftsverweigerung. Damit erhält die Politik eine explizite gesetzliche Handhabe, laufende Verfahren über parlamentarische Anfragen nach Belieben zum Politikum zu machen. 

Das konterkariert das Ziel einer unbeeinflussten Ermittlungstätigkeit komplett. Zudem ignoriert Österreich damit auch die Empfehlungen der Venedig-Kommission des Europarates und der EU-Kommission, wonach europäischen Standards folgend die Berichterstattungspflicht der Staatsanwaltschaft gerade keine Verpflichtung beinhalten sollte, das Parlament über die Einzelheiten von bestimmten Verfahren zu informieren.

Der Entwurf löst das Problem der politischen Einflussnahme nicht, er verlagert es nur – weg vom Ministerium, in den Nationalrat. Für das Vertrauen der Bevölkerung in eine unabhängige Justiz ist dieser Kompromiss ein gefährlicher Rückschritt.

Zur Person

Elena Haslinger ist seit 2024 Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.