Eine Frau, Justizministerin Anna Sporrer, vor einer EU-Flagge
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Bundesstaatsanwaltschaft: Die Selbstentmachtung der Justizministerin

Statt des jeweiligen Justizministers soll in Zukunft eine Bundesstaatsanwaltschaft das letzte Wort bei Strafverfahren haben. Und das Parlament mischt mit.

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„Gut‘ Ding braucht Weil‘“. Falls diese Weisheit auf die Politik zutrifft, muss es sich bei dem von der Regierung nun vorgelegten Entwurf eines Bundesgesetzes über die Bundesstaatsanwaltschaft um einen großen Wurf handeln. Der Hintergrund: Die Staatsanwaltschaften sind zwar Teil der Gerichtsbarkeit, genießen im Gegensatz zu den Gerichten aber keine Unabhängigkeit, sondern sind in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren an Weisungen gebunden, und zwar der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft und letztlich der Bundesministerin beziehungsweise des Bundesministers für Justiz.

Dass der Minister an der Weisungsspitze steht, gestaltete sich allerdings problematisch, wenn ein Politiker – vor allem aus den eigenen Reihen – einer Straftat verdächtigt wurde, ein außergewöhnliches öffentliches Interesse an einer Strafsache (so genannten „clamorose Fällen“) bestand oder sich der Minister für befangen erklärte. Mit einer Novelle des Staatsanwaltschaftsgesetzes 2015 wurde ein Weisungsrat geschaffen, der den Justizminister in derartigen Fällen beraten soll. Der Minister muss den Empfehlungen des Gremiums nicht folgen, dem Parlament aber berichten, wenn er dies nicht tut.

Den Grünen und den Neos ging die Reform 2015 nicht weit genug. Sie forderten eine unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft. Ihre Begründung: Die Staatsanwaltschaft sei ein Organ der Gerichtsbarkeit; dass die Letztverantwortung für Weisungen weiterhin beim Justizminister liege, sei mit der Gewaltenteilung unvereinbar.

Die diversen Ermittlungen und Verfahren im Gefolge der Ibiza-Affäre 2019 verstärkten die Rufe nach einer Reform des Weisungsrechts. Dabei ging es weniger um den Nachweis politischer Einflussnahme als um den Anschein, dass eine solche möglich wäre.

Der Fall Wöginger

Der prominenteste Fall der jüngeren Geschichte betrifft den früheren ÖVP-Klubobmann August Wöginger. Dessen Strafverfahren wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch wurde im Oktober 2025 vom Landesgericht Linz mit einer Diversion erledigt. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien und der Weisungsrat beurteilten die Sachlage anders. Letzterer empfahl Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) die Anfechtung der Diversion. Diese akzeptierte, Wöginger wurde in der Folge – nicht rechtskräftig – verurteilt.

Seitdem wird spekuliert: Wie wohl ein ÖVP-Justizminister in der Causa entschieden hätte?  Und hätte Sporrer sich nicht an die Empfehlung gehalten, wäre nicht unweigerlich der Eindruck entstanden, dass die ÖVP Druck auf sie ausübte?

Um auch nur den Anschein politischer Einflussnahme auszuschließen, soll nun eine Bundestaatsanwaltschaft statt des Ministers die Weisungsspitze einnehmen. Anna Sporrer frohlockt über das vorgelegte schwarz-rot-pinke Modell: „Wir beseitigen damit die mögliche Verquickung von Justiz und Politik, die sich in den letzten Jahren mitunter als problematisch erwiesen hat.“

Laut dem Gesetzesentwurf soll an der Spitze der Weisungskette nicht ein einzelner Bundesstaatsanwalt, sondern ein kollegiales, also gleichberechtigtes Dreiergremium mit wechselndem Vorsitz stehen. Seine Beschlüsse sollen mit einfacher Mehrheit gefasst werden können, die Abstimmung soll namentlich erfolgen. Die Amtsdauer der Bundesstaatsanwälte beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.  Kandidaten und Kandidatinnen müssen zumindest zehn Jahre Erfahrung als Strafrichter oder Staatsanwalt vorweisen können. Bedeutet: Auch ehemalige Staatsanwälte, die nun als Rechtsanwälte tätig sind, kommen in Betracht.

Bestellung durch Spitzenjuristen

Bestellt werden die Bundesstaatsanwälte durch eine zehnköpfige Auswahlkommission, die dem Nationalrat ihre Kandidaten vorschlägt. Diese Kommission besteht aus honorigen Spitzenjuristen wie dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (OGH), den zwei dienstältesten Mitgliedern der Strafsenate des OGH, zwei Leitern von Oberstaatsanwaltschaften, den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs, dem Präsidenten des Rechtsanwaltskammertags, dem Präsidenten der Notariatskammer und einer Vertretung der Universitätenkonferenz mit Lehrbefugnis im Strafrecht und Strafprozessrecht.

Einer der Streitpunkte unter den Parteien war die Einbindung des Parlaments in Arbeit und Kontrolle der Bundesstaatsanwaltschaft. Laut dem Gesetzesentwurf sind Nationalrat und Bundesrat „befugt, die Geschäftsführung der Bundesstaatsanwaltschaft zu überprüfen, diese über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen“. Diese Befugnis hat das Parlament derzeit gegenüber dem Justizminister – und will darauf nachvollziehbarerweise auch nicht gegenüber der neuen Bundesstaatsanwaltschaft verzichten. Bei laufenden Ermittlungsverfahren oder sonstigen schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen kann die Bundesstaatsanwaltschaft dem Parlament die Auskunft allerdings verwehren.

Oppositionskritik

Zum Beschluss des Bundesstaatsanwaltschaft-Gesetzes benötigt die Regierung eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung von FPÖ oder Grünen. Die Freiheitlichen lehnen das neue Gesetz als „demokratiepolitisch gefährlichen Schritt“. Justizsprecher Harald Stefan: „Mit diesem Schritt kommt es nicht zu einer Entpolitisierung der Justiz, sondern zum genauen Gegenteil. Die Justiz wird noch stärker politisiert.“ Die Rechenschaftspflichten der Bundesstaatsanwaltschaft gegenüber dem Parlament fallen Stefan zu gering aus. Daher sieht die FPÖ die Weisungsspitze weiterhin „beim Justizminister bestens aufgehoben“.

Die grüne Abgeordnete Alma Zadić steht am Redepult im Nationalrat.
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Und die Grünen? Immerhin hatte Justizsprecherin Alma Zadić als Justizministerin (2020 bis 2025) die Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft vorangetrieben, konnte aber mit ihrem ÖVP-Regierungsgegenüber, der damaligen Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, keine Einigung erzielen. Zadić bevorzugte ein Modell eines möglichst unabhängigen Kollegialorgans. Edtstadler sprach sich für eine Einzelperson als Bundestaatsanwalt aus, dessen Bestellung und Kontrolle dem Parlament obliegt.

Sporrers Entwurf ist gewissermaßen ein Kompromiss: ein Kollegialorgan, bei dessen Bestellung und Kontrolle das Parlament mitwirkt. Alma Zadić begrüßt, dass nun ein Dreier-Gremium an der Weisungsspitze steht, da so die Macht aufgeteilt sei. Auswahlkommission und Bestellprozedere der Bundesstaatsanwälte sieht sie kritisch: „Es darf nicht sein, dass es hier zu einem Etikettenschwindel kommt und die drei Spitzenpositionen erst recht wieder politisch besetzt werden, indem eine Mehrheit im Nationalrat so lange Kandidaten ablehnt, bis diese passen.“ Die Auswahlkommission ist mit ihren zehn Mitgliedern aus Sicht von Zadić zu groß. Auch die Zusammensetzung beurteilt sie skeptisch: „Ich verstehe nicht, warum die Rechtsanwälte hier vertreten sind. Diese sind immerhin die Gegenspieler der Staatsanwälte.“ Dass der Präsident der Notariatskammer ebenfalls Mitglied der Kommission ist, kann sie nicht nachvollziehen. Ob die Grünen dem Gesetzesentwurf zustimmen, lässt Zadić offen.Zadić sieht Auswahlkommission und das Bestellprozedere der Bundesstaatsanwälte „kritisch“. Eine Zustimmung der Grünen lässt sie offen. 

Mächtige Behörde, schreckhafte Minister

Die neue Behörde ist mächtig. Alle sonstigen staatsanwaltschaftlichen Behörden sind der Bundesstaatsanwaltschaft nachgeordnet, auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Die Generalprokuratur als bisher höchste Staatsanwaltschaft der Republik wird in der Bundesstaatsanwaltschaft aufgehen. Die Generalprokuratur steht außerhalb der eigentlichen Strafverfolgung und unterscheidet sich damit von anderen Staatsanwaltschaften. Sie tritt nicht als Ermittlerin oder Anklägerin auf, sondern vielmehr als Rechtswahrerin und dient dem staatlichen Anliegen einer gesetzeskonformen Strafrechtspflege. Doch ausgerechnet aus ihren Reihen kommt nun Kritik am Gesetzesentwurf. Durch die Mitwirkung des Nationalrats an der Bestellung der Bundesstaatsanwälte sei weiterhin der Anschein politischer Beeinflussung gegeben.

Die Begutachtung des Gesetzesentwurfs läuft bis Ende August. Findet die Regierung keine Verfassungsmehrheit, bleibt Anna Sporrer als Justizministerin oberste Weisungsbehörde. Wie der frühere Justizminister und Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, einmal ausführte, bestand zwar früher die Sorge, ein Justizminister würde mit Weisungen zu stark in Ermittlungsverfahren eingreifen. Jetzt sei eher das Gegenteil der Fall. Justizminister würden vor Weisungen zurückschrecken, um sich nur ja keinem Verdacht der Parteinahme auszusetzen. Allerdings, so Jabloner im „Kurier“: „Interveniert ein Minister nicht, dann kann er auch keine Konflikte lösen.“

Gernot Bauer

Gernot Bauer

ist seit 1998 Innenpolitik-Redakteur im profil und seit 2025 Leiter des Innenpolitik-Ressorts. Co-Autor der ersten unautorisierten Biografie von FPÖ-Obmann Herbert Kickl.