Betroffener wehrte sich mit Hilfe der Volksanwaltschaft erfolgreich gegen AMS-Bescheid
AMS hinderte Fachkraft mehrmals daran, Job anzunehmen
Es ist erstaunlich, dass G. überhaupt noch in Österreich arbeiten will, nach den Stapeln an Bescheiden, die ihm von Behörden in den Weg gelegt wurden.
Im Herbst 2025 bekam er wieder einmal Post vom Arbeitsmarktservice (AMS). Sein Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte – abgelehnt. Der Grund: Die Stelle als „Mitarbeiter für Public Affairs & Community Relations“, die ihm von einem Dienstgeber in der Finanzbranche fix zugesagt war, stehe in keinem Zusammenhang mit seinem Studium der Politikwissenschaften.
Bescheid des AMS an G.: Fehlerhafte Rechtsansicht führte zur Ablehnung der Rotweißrot-Karte
Wie sich später herausstellen sollte, war die Rechtsansicht des AMS schlicht falsch – für G. bedeutete sie, dass er weiter arbeitslos bleiben musste. Vorerst.
Der türkische Staatsbürger, Ende 30, zog vor Jahren für sein Politik-Masterstudium nach Wien. Er hat Deutsch gelernt, einen Job in Aussicht. Er ist genau jene Art von Fachkraft, die Österreich aufgrund seiner Demografie angeblich braucht.
Doch das AMS sieht das anders.
AMS sagte mehrmals Nein
Es war bereits das zweite Mal, dass G. an der Behörde scheiterte. Schon Anfang 2025 wurde ihm vom AMS Gänserndorf eine Stelle als Betriebsleiter in Niederösterreich verwehrt – ebenfalls mit der Begründung, seine Qualifikation passe nicht zum Job.
G. blieb über ein Jahr lang arbeitslos. Nicht, weil er keinen Job fand, sondern weil er keinen annehmen durfte. Er bezog also Arbeitslosengeld und Notstandshilfe – bezahlt von jener Institution, die eigentlich dafür zuständig ist, Menschen in Beschäftigung zu bringen.
Ein behördlich verordneter Leerlauf.
Entscheidungen wie im Fall G. hatten beim AMS offensichtlich System. Die fehlerhafte Rechtsansicht wurde nicht hinterfragt.
Volksanwalt
Für G. waren das längst nicht die ersten Frustrationserlebnisse mit der österreichischen Verwaltung: Während er seine Masterarbeit schrieb, waren das Bundesamt für Fremdenwesen, die Wiener MA 35 und das Bundesverwaltungsgericht monatelang mit der Frage beschäftigt, ob er genug ECTS-Punkte erzielt hatte, um in Österreich aufenthaltsberechtigt zu bleiben. Dabei hatte er alle Prüfungen absolviert. Nach zwei Jahren in der Schwebe kam 2024 die Erleichterung: Er durfte bleiben.
Beschwerde gegen AMS
Die zweite Abfuhr durch das AMS für den Public-Affairs-Job im Herbst wollte sich G. nicht mehr gefallen lassen. Er wandte sich an die Volksanwaltschaft – und plötzlich kam Bewegung in den Fall. Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) prüfte die Entscheidung – und stieß auf eine Rechtsansicht, die nicht haltbar war. Ein fachlicher Zusammenhang zwischen Studium und Tätigkeit, wie ihn das AMS verlangt hatte, ist im Gesetz gar nicht vorgesehen. Wie reagierte das AMS?